Rochlitzer Bauhüttenordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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:Wir reichen uns die Hand – Hoch leb der Steinmetzstand
 
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[[Kategorie: Manuskripte,_ Urkunden,_ Statuten]]

Version vom 17. Mai 2014, 09:00 Uhr

Quelle: Über die Kirche der heiligen Kunigunde zu Rochlitz und die Steinmetz-Hütte ..., von Christian Ludwig Stieglitz

Im Jahr 1462 entsteht die drittälteste Bauhüttenordnung in Torgau. Sie wird "Ordnung der Steinmetzen zu Rochlitz" genannt, weil der Text in der Rochlitzer Steinmetz-Lade verwahrt wurde. Es wird erwähnt, daß sie gemacht ist "auß dem Texte des alden Haubtenrechtes".

Johannes der Täufer kommt in den Steinmetzenordnungen nur einmal vor. In der Rochlitzer Urkunde im §89.


Diese Bauhütte hatte auch ihr eigenes Zunftlied, das sogenannte Rochlitzer Steinmetz-Zunftlied.


Quelle: Steinmetz- und Steinbildhauerinnung Chemnitz

Rochlitzer Steinmetz - Zunftlied
Zu Rochlitz in dem Wald wo unser Knüpfel schallt,
wo die Nachtigallen singen, des Meisters Geld tut klingen
ist nichts als lauter Lust in unserer Steinmetzbrust!
Wo kommen Kirchen her und Schlösser noch viel mehr?
Feste Brücken über Flüssen, die wir erbauen müssen
zu Wasser und zu Land – Hoch leb der Steinmetzstand!
Ist nun ein Bau vorbei, da gibt’s ’n Schmauserei
gut zu essen, viel zu trinken, gebrat’ne Wurst und Schinken,
viel Bier und auch viel Wein, da ist gut Steinmetz sein.
Und ist der Schmaus vorbei, dann gibt’s ’ne Keilerei.
Doch wir dürfen uns nicht schlagen, wir müssen uns vertragen.
Wir reichen uns die Hand – Hoch leb der Steinmetzstand