Markmaurerei: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Geschichte sagt, und die Steinmetzzeichen an den alten christlichen Kirchen beweisen es, sowie die Brüderbücher der Steinmetzzunft, dass in den christlichen Bauhütten des Mittelalters der, vielleicht aus den römischen Collegien stammende Gebrauch herrschte, dass jeder Steinmetz bei seiner Lossprechung ein gewisses Zeichen erhielt, welches er verpflichtet war seinem Werkstücke einzubauen, damit daraus ersichtlich war, wer dasselbe bearbeitet hatte. (Über diese Steinmetzzeichen s. den Art. Steinmetzzeichen u. Lat., XIX, 63 fg., XXII, 37 fg. 134 fg. 316 fg.)
 
Die Geschichte sagt, und die Steinmetzzeichen an den alten christlichen Kirchen beweisen es, sowie die Brüderbücher der Steinmetzzunft, dass in den christlichen Bauhütten des Mittelalters der, vielleicht aus den römischen Collegien stammende Gebrauch herrschte, dass jeder Steinmetz bei seiner Lossprechung ein gewisses Zeichen erhielt, welches er verpflichtet war seinem Werkstücke einzubauen, damit daraus ersichtlich war, wer dasselbe bearbeitet hatte. (Über diese Steinmetzzeichen s. den Art. Steinmetzzeichen u. Lat., XIX, 63 fg., XXII, 37 fg. 134 fg. 316 fg.)
  
Diese Zeichen wurden in das Bruderbuch eingetragen und durften nicht willkürlich verändert werden, doch konnten sie in der Familie weiter erben, erhielten aber gewöhnlich einen kleinen Zusatz oder eine Änderung wie z. B. das Zeichen der beiden Roritzer, also dasselbe nur umgedreht.
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Diese Zeichen wurden in das Bruderbuch eingetragen und durften nicht willkürlich verändert werden, doch konnten sie in der Familie weiter erben, erhielten aber gewöhnlich einen kleinen Zusatz oder eine Änderung wie z. B. das Zeichen der beiden Roritzer, also dasselbe nur umgedreht.
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Dieser Gebrauch erhielt sich längere Zeit ging in Deutschland zwar verloren und ward, als die Restaurationen der Münster z. B. von Strasburg und Köln aufgenommen wurden, in den regenerierten Hütten wieder eingeführt. Als Zeichen des Eigentums blieb er in der Hausmarke, dem Maurerzeichen und dem Handzeichen, das Schreibens Unkundige statt der Unterschrift unter Dokumente zu setzen pflegten. Merkwürdigerweise erhielt sich dieser Gebrauch in den Bauhütten Schottlands bis zu deren Umwandlung in Freimaurerlogen und einzelner dieser alten Logen, wie die zu Kilwinning (die Mutterloge schottischer Maurerei),  zu Aitchisons Haven bei Edinburgh, die Loge Journeymen masons in Edinburgh hatten den Gebrauch beibehalten, wie sie überhaupt mit der Zunftmaurerei noch im engsten Connex standen, denn in Kilwinning musste bis in die Mitte vorigen Jahrhunderts stets beim Wechsel des Meisters darauf gesehen werden, dass ein um das andere mal ein wirklicher Maurer (operative mason) den Vorsitz hatte. Als durch die Montgomery's diesem Gebrauch ein Ende gemacht wurde, erregte es in der Loge grossen Zwiespalt. In Aitchinsons Haven musste jeder Lehrling zugleich das Handwerk der Maurer lernen und es ward später verordnet, dass dieselben jedes Jahr am Johannistage darüber geprüft werden sollten. In der Journeymen-Loge erhielten die Lehrlinge bis Ende vorigen Jahrhunderts am Johannistage einen Schilling ausgezahlt und scheinen dieselben ganz so gehalten worden zu sein als es der Gebrauch der mauernden Tagelöhner (journeymen masons) in manchen Landdistrikten Schottlands noch heutigen Tages ist.

Version vom 26. Juni 2012, 22:53 Uhr

Markmaurerei (Markmasonry)

Ein nur Grossbritannien und Nordamerika eigentümlicher Zweig des Logenwesens, dessen Eigentümlichkeit darin besteht, dass jedes Mitglied ein besonderes Zeichen (mark) führt, welches er seinem Namen beifügt. Die Entstehung dieses Gebrauches ist einfach zu erklären, ohne, wie die maurerische Sage annimmt, auf die Menatzchim bei Salomo's Tempelbau Rücksicht zu nehmen.

Diese Menatzchim, Aufseher beim Baue, teilten der Kontrolle halber den verschiedenen Arbeitern Zeichen zu, welche sie an ihrer Arbeit anbringen mussten, die auf solche Weise am besten zu übersehen war. So die maurerische Sage.

Die Geschichte sagt, und die Steinmetzzeichen an den alten christlichen Kirchen beweisen es, sowie die Brüderbücher der Steinmetzzunft, dass in den christlichen Bauhütten des Mittelalters der, vielleicht aus den römischen Collegien stammende Gebrauch herrschte, dass jeder Steinmetz bei seiner Lossprechung ein gewisses Zeichen erhielt, welches er verpflichtet war seinem Werkstücke einzubauen, damit daraus ersichtlich war, wer dasselbe bearbeitet hatte. (Über diese Steinmetzzeichen s. den Art. Steinmetzzeichen u. Lat., XIX, 63 fg., XXII, 37 fg. 134 fg. 316 fg.)

Diese Zeichen wurden in das Bruderbuch eingetragen und durften nicht willkürlich verändert werden, doch konnten sie in der Familie weiter erben, erhielten aber gewöhnlich einen kleinen Zusatz oder eine Änderung wie z. B. das Zeichen der beiden Roritzer, also dasselbe nur umgedreht.

Dieser Gebrauch erhielt sich längere Zeit ging in Deutschland zwar verloren und ward, als die Restaurationen der Münster z. B. von Strasburg und Köln aufgenommen wurden, in den regenerierten Hütten wieder eingeführt. Als Zeichen des Eigentums blieb er in der Hausmarke, dem Maurerzeichen und dem Handzeichen, das Schreibens Unkundige statt der Unterschrift unter Dokumente zu setzen pflegten. Merkwürdigerweise erhielt sich dieser Gebrauch in den Bauhütten Schottlands bis zu deren Umwandlung in Freimaurerlogen und einzelner dieser alten Logen, wie die zu Kilwinning (die Mutterloge schottischer Maurerei), zu Aitchisons Haven bei Edinburgh, die Loge Journeymen masons in Edinburgh hatten den Gebrauch beibehalten, wie sie überhaupt mit der Zunftmaurerei noch im engsten Connex standen, denn in Kilwinning musste bis in die Mitte vorigen Jahrhunderts stets beim Wechsel des Meisters darauf gesehen werden, dass ein um das andere mal ein wirklicher Maurer (operative mason) den Vorsitz hatte. Als durch die Montgomery's diesem Gebrauch ein Ende gemacht wurde, erregte es in der Loge grossen Zwiespalt. In Aitchinsons Haven musste jeder Lehrling zugleich das Handwerk der Maurer lernen und es ward später verordnet, dass dieselben jedes Jahr am Johannistage darüber geprüft werden sollten. In der Journeymen-Loge erhielten die Lehrlinge bis Ende vorigen Jahrhunderts am Johannistage einen Schilling ausgezahlt und scheinen dieselben ganz so gehalten worden zu sein als es der Gebrauch der mauernden Tagelöhner (journeymen masons) in manchen Landdistrikten Schottlands noch heutigen Tages ist.