Eid: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 6. Februar 2018, 14:33 Uhr

Eid

Quelle: Lennhoff, Posner, Binder von 1932

In den alten englischen Baubruderschaften wurden dem Neuaufzunehmenden die Satzungen verlesen, worauf er vorher oder nachher das Gelöbnis der Pflichterfüllung und der Verschwiegenheit abzulegen hatte. Diese Verpflichtung wurde zumeist auf die Bibel abgelegt, die dem Neophyten in die Hand gegeben wurde.

Der Neuaufgenommene antwortete darauf mit der Formel: "So help me god and holydome and by this book." Später wurde die Formel in die Worte gekleidet: "So helfe mir Gott und der Inhalt dieses Buches." Gegen Ende des 17. Jahrhunderts ist in den englischen Logen dann der sogenannte Eid auf Hals, Herz und Eingeweide eingeführt worden (die Haughfoot Lodge hat 1702 nur den Eid auf die Gurgel) in Beziehung auf gewisse Strafandrohungen bei Nichterfüllung der Verpflichtungen. Der Robertsdruck (1722) kennt bezeichnenderweise diesen Eid nicht, weil er sich auf alte Steinmetzenüberlieferungen stützt. Dieser alte Freimauereid ist heute vollkommen verlassen und wird nur gelegentlich als historische Erinnerung verlesen. Da über den Eid besonders von gegnerischer Seite, die wildesten Gerüchte verbreitet werden, sei hier ein modernes [1932] Freimaurergelöbnis (Großloge Lessing "Zu den drei Ringen" in der Tschechoslowakischen Republik) in vollem Wortlaute wiedergegeben:

"Ich gelobe als Mann von Ehre und mit dem guten Gewissen eines freien Mannes, den mir bekannten Zwecken der Freimaurerei meine besten Kräfte zu widmen, mich zu bestreben den sittlichen Forderungen des Bundes jederzeit gerecht zu werden, die Gebote des Meisters vom Stuhl und der Loge zu achten und zu befolgen, meinen Brüdern brüderlich und allen Menschen menschlich zu begegnen. Insbesondere aber gelobe ich feierlich, über das Gebrauchtum, die Erkennungszeichen und die inneren Angelegenheiten der Loge unverbrüchliche Verschwiegenheit zu bewahren, die Zusage auf Maurerwort ebenso heilig zu halten wie den bindensten Eid und aus dem Bunde nicht ohne zwingenden Grund auszutreten."

Dieser Eid wird abgelegt, nachdem der Suchende nochmals eindringlich darüber belehrt worden ist, das der Bund von ihm nichts verlangen darf, was "gegen die staatliche Ordnung, die Gesetze der Obrigkeiten oder die Grundlehren bürgerlicher Sittenlehre" verstoßen könnte. Der heutige Freimaurereid, besser Gelöbnis genannt, beinhaltet also nichts anderes als die Verpflichtung, die Erkennungszeichen geheim zuhalten und, ebenso wie in allen anderen geschlossenen Gesellschaften, über die inneren Angelegenheiten der Loge Außenstehenden gegenüber zu schweigen. Andere Verpflichtungen werden weder verlangt noch eingegangen.

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