Anti-Freimaurerei
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ANTI-FREIMAUREREI: DIE KNECHTSCHAFT DER VORURTEILE
Seit der Gründung von Freimaurerlogen auf dem europäischen Kontinent hat es schon im frühen 18. Jahrhundert Verbote von Logentätigkeiten gegeben. Landesfürsten und Stadtregierungen, Staatsoberhäupter und der Vatikan misstrauten dem Bruderbund mit dessen Toleranzidee. Wegen der Verschwiegenheit nach außen als „Geheimbund“ diffamiert, wurden die Logen eher als Zellen der Missachtung von Autorität und Ordnung denunziert, obwohl in den „Alten Pflichten“– dem freimaurerischen Grundgesetz – ausdrücklich die Loyalität zum Staat wie der Respekt vor der Religion zur Pflicht gemacht war.
Aber absolutistische Herrschaftsformen dulden nicht die Wirkung eines Lebensmodells, das die Überwindung starrer intoleranter Grenzen unter den Menschen hin zur offenen Bürgergesellschaft anstrebt und die Erziehung zur eigenständigen Persönlichkeit als wichtiges Ziel erkennt. Diktaturen und andere antidemokratische Systeme mit dem Anspruch auf Alleinbesitz von Wahrheit, Recht und Macht sind die Gegner der Freimaurerei von Anfang an gewesen und haben sie – wenn möglich – verboten. Jegliche Formen radikalen Denkens stehen der Freimaurerei feindselig gegenüber. Hartwig Kloevekorn
Zitat: „Mit den jüdisch-freimaurerischen Schlagworten von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit werden Völker geknechtet, Unfreiheit, Völker- und Bruderhass erzeugt.“ General Erich Ludendorff, Zitat von 1926
Quelle: Magazin "Humanität"
Siehe auch:
Geheimbündelei
Quelle: Wikipedia
Geheimbündelei war im Paragraphen 128 des deutschen StGB unter Strafe gestellt. Der Paragraph wurde in das preußische Strafgesetzbuch von 1851 aufgenommen, 1871 in das Reichsstrafgesetzbuch übernommen und schließlich durch das 8. Strafrechtsordnungsgesetz 1968 aufgehoben.
Vorschrift
- Die Teilnahme an einer Verbindung, deren Dasein, Verfassung oder Zweck vor der Staatsregierung geheim gehalten werden soll, oder in welcher gegen unbekannte Obere Gehorsam oder gegen bekannte Obere unbedingter Gehorsam versprochen wird, ist an den Mitgliedern mit Gefängnis bis zu sechs Monaten, an den Stiftern und Vorstehern der Verbindung mit Gefängnis von einem Monat bis zu einem Jahre zu bestrafen.
- Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Verbindung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat.
Rechtsgeschichte/Diskussion
Der Paragraph ist gegen die Freimaurer (Strikte Observanz) gerichtet. Da die Vorschrift bereits 1968 aufgehoben wurde, ist sie kaum noch bekannt.
Literatur
- Jürgen Holtorf: Die Logen der Freimaurer. Nikol, Bestellung: SCHOPF
Weblinks
- Fritz-Bauer-Institut; Newsletter Nr. 15, Herbst 1998: Rainer Erb: „Die Protokolle der Weisen von Zion“. Rezension der Bücher von Ben-Itto, Cohn und Sammons
- Rosa-Luxemburg-Bildungswerk: Hamburger Skripte 3, Juni 2002: Michael Weh: Gefährliche Fiktion: Die „Protokolle der Weisen von Zion“ (PDF-Datei; 179 kB)
- Bayerischer Rundfunk: Die „Protokolle der Weisen von Zion“ - Eine antisemitische Hetzschrift und die Folgen
- Nicole Heroven & Rochus Wolff: Geschichte einer Fälschung. Die “PdWvZ” als antisemitische Verschwörungstheorie in Gesellschaft und Presse der Weimarer Republik (Berlin 2000) (PDF-Datei; 443 kB)
- Tobias Jaecker: Die hartnäckigste Lügengeschichte der Welt (9. November 2005)
- Shoa.de: Die Protokolle der Weisen von Zion
- Michael Hagemeister: The Protocols of the Elders of Zion: Between History and Fiction (2008) (PDF-Datei; 3,95 MB)
- Göran Larsson: Die Macht einer Lüge. Fakten oder Fälschung: Die Protokolle der Weisen von Zion (PDF-Datei; 423 kB)
Jan Udo Holey
Wikipedia: van Helsing Jan Udo Holey (* 22. März 1967 in Dinkelsbühl) ist ein Autor demagogischer, geschichtsrevisionistischer, verschwörungstheoretischer und esoterischer Bücher, der teilweise unter dem Pseudonym Jan van Helsing auftritt. Das Landgericht Mannheim nennt Teile seiner Publikationen antisemitisch, das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz ordnet Holey als Rechtsextremisten ein.