Abzeichen

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Abzeichen

Quelle: Lennhoff, Posner, Binder

  1. Beamtenabzeichen. Abzeichen als äußeres Zeichen einer Beamtung in der Loge sind bereits frühzeitig nachweisbar. Angeblich sind sie schon 1717 in Gebrauch gewesen. Desaguliers hat den Brauch geregelt. Die gebräuchlichsten Beamten-Abzeichen sind:
Winkelmaß für den Meister
Wasserwaage für den Ersten
Senkblei für den Zweiten Aufseher
gekreuzte Federn für den Schriftführer
Schlüssel für den Schatzmeister
Füllhorn für den Schaffner
offenes Buch für den Redner
Stäbe für den Ordner (Zeremonienmeister)
Schwert für den Pförtner oder Tempelhüter
für den abgegangenen Meister entweder ein Winkelmaß mit der Darstellung des pythagoräischen Lehrsatzes (England) oder ein Zirkel auf einem Kreisbogen, die eine Sonne einschließen.
 
  1. Als Zeichen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Loge [echen ?]. Der Gebrauch dieser Logen-Abzeichen ist jedoch nicht allgemein verbreitet. In Holland werden die Logen durch die verschiedenfarbige Einfassung des Schurzes unterschieden. Die Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland ist darangegangen, die Bijoux abzuschaffen.
     
  2. Ehrenabzeichen werden für persönliche Verdienste oder aus Auslaß von Jubiläen verliehen (Ehrenmeister-Abzeichen u. a. m.).
     
  3. Für den persönlichen Gebrauch der Freimaurer gibt es zahllose Abarten von Freimaurer-Abzeichen, die entweder als Uhrenanhängsel, Nadeln usw. getragen werden. Da sie im freien Handel überall zu haben sind, beweist der Besitz eines derartigen Abzeichen nichts für die tatsächliche Zugehörigkeit des Trägers zum Freimaurerbunde.

Siehe auch