Redner

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Redner

Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)

Die angelsächsische Loge kennt die Einrichtung des Redners nicht. Wohl wird der Gradinhalt bei der Aufnahme oder Beförderung durch eine sogenannte Charge (Ansprache) erläutert, die meist der Meister vom Stuhl selbst hält. Gleichem Zweck dienen die vorgeschriebenen Lectures. Preston (s. d.) hat eine Stiftung hinterlassen, aus der alljährlich ein Redner dotiert wird, der über ein freimaurerisches Kardinalthema einen besonders gut ausgearbeiteten Vortrag (Prestonian Lecture) zu halten hat.

Der reichere geistige Inhalt der kontinentalen Logen hat dagegen das Amt des Redners geschaffen, der als solcher dem Beamtenrate angehört und bei den Arbeiten die erforderlichen Vorträge hält, die in erster Linie "dem Gebiet des rein Menschlichen entnommen zu sein und die Erhebung des Gemüts, sowie die Erweckung edler Gesinnungen im Sinne der Königlichen Kunst zum Ziele haben" (Verfassung der Großloge von Preußen, genannt "Zur Freundschaft".) Außerdem unterstützt der Redner den Vorbereitenden Bruder und die Aufseher im Unterrichte der jüngeren Brüder.

Eine eigenartige Stellung nimmt der Redner in den französischen Obedienzen und in mitteleuropäischen Großlogen ein. Er ist dort "Hüter der Konstitution", hat also darauf zu sehen, daß die Gesetze der Großloge und Loge eingehalten werden, er führt auch das Buch der nicht ausgeführten Beschlüsse und spielt eine bedeutsame Rolle bei der Einleitung des logengerichtlichen Verfahrens (s. a. Wanderredner).

Siehe auch