Rochlitzer Bauhüttenordnung
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Im Jahr 1462 entsteht die drittälteste Bauhüttenordnung, die "Ordnung der Steinmetzen zu Rochlitz".
Johannes der Täufer kommt in den Steinmetzenordnungen nur einmal vor. In der Rochlitzer Urkunde im §89.
- Rochlitzer Steinmetz - Zunftlied
- Zu Rochlitz in dem Wald wo unser Knüpfel schallt,
- wo die Nachtigallen singen, des Meisters Geld tut klingen
- ist nichts als lauter Lust in unserer Steinmetzbrust!
- Wo kommen Kirchen her und Schlösser noch viel mehr?
- Feste Brücken über Flüssen, die wir erbauen müssen
- zu Wasser und zu Land – Hoch leb der Steinmetzstand!
- Ist nun ein Bau vorbei, da gibt’s ’n Schmauserei
- gut zu essen, viel zu trinken, gebrat’ne Wurst und Schinken,
- viel Bier und auch viel Wein, da ist gut Steinmetz sein.
- Und ist der Schmaus vorbei, dann gibt’s ’ne Keilerei.
- Doch wir dürfen uns nicht schlagen, wir müssen uns vertragen.
- Wir reichen uns die Hand – Hoch leb der Steinmetzstand
Quelle: Steinmetz- und Steinbildhauerinnung Chemnitz