Rochlitzer Bauhüttenordnung
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Quelle: Über die Kirche der heiligen Kunigunde zu Rochlitz und die Steinmetz-Hütte ..., von Christian Ludwig Stieglitz
Im Jahr 1462 entsteht die drittälteste Bauhüttenordnung in Torgau. Sie wird "Ordnung der Steinmetzen zu Rochlitz" genannt, weil der Text in der Rochlitzer Steinmetz-Lade verwahrt wurde. Es wird erwähnt, daß sie gemacht ist "auß dem Texte des alden Haubtenrechtes".
Johannes der Täufer kommt in den Steinmetzenordnungen nur einmal vor. In der Rochlitzer Urkunde im §89.
Diese Bauhütte hatte auch ihr eigenes Zunftlied, das sogenannte Rochlitzer Steinmetz-Zunftlied.
Quelle: Steinmetz- und Steinbildhauerinnung Chemnitz
- Rochlitzer Steinmetz - Zunftlied
- Zu Rochlitz in dem Wald wo unser Knüpfel schallt,
- wo die Nachtigallen singen, des Meisters Geld tut klingen
- ist nichts als lauter Lust in unserer Steinmetzbrust!
- Wo kommen Kirchen her und Schlösser noch viel mehr?
- Feste Brücken über Flüssen, die wir erbauen müssen
- zu Wasser und zu Land – Hoch leb der Steinmetzstand!
- Ist nun ein Bau vorbei, da gibt’s ’n Schmauserei
- gut zu essen, viel zu trinken, gebrat’ne Wurst und Schinken,
- viel Bier und auch viel Wein, da ist gut Steinmetz sein.
- Und ist der Schmaus vorbei, dann gibt’s ’ne Keilerei.
- Doch wir dürfen uns nicht schlagen, wir müssen uns vertragen.
- Wir reichen uns die Hand – Hoch leb der Steinmetzstand
Quelle: Steinmetz- und Steinbildhauerinnung Chemnitz