Vereinigte Großlogen von Deutschland
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Vereinigte Großlogen von Deutschland (VGLvD)
Die etwa 470 deutschen Freimaurerlogen mit ihren 14.000 Mitgliedern arbeiten unter fünf weitgehend selbständigen Großlogen, die sich ihrerseits zu den Vereinigten Großlogen von Deutschland - Bruderschaft der Freimaurer – (VGLvD) zusammengeschlossen haben. Die Mitgliedsgroßlogen der VGLvD sind:
- Großloge der Alten Freien und Angenommenen Maurer von Deutschland (GL AFuAMvD)
- Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland (GLL FvD)
- Große National-Mutterloge "Zu den drei Weltkugeln" (GNML 3WK)
- American Canadian Grand Lodge A.F. & A.M (ACGL)
- Grand Lodge of British Freemasons in Germany (GL BFG)
Weitere drei Logen "Jacob DeMolay" und "Zur weißen Lilie" sowie die Forschungsloge "Quatuor Coronati" in Bayreuth unterstehen den VGLvD direkt.
Die VGLvD stellen die alleinige, souveräne Vertretung der Freimaurerei in Deutschland gegenüber den freimaurerischen Organisationen im Ausland und gegenüber der Öffentlichkeit dar. Sie sind Träger der Anerkennung der deutschen Freimaurerei durch die Weltfreimaurerei. Ihnen obliegt die Förderung der brüderlichen Zusammenarbeit und die freimaurerische Forschung. In Fragen der inneren Ordnung und der Gestaltung ihrer Rituale sind die Mitgliedsgroßlogen autonom.
Struktur und Verfassung
Struktur und Verfassung der VGLvD werden durch einen Vertrag der Mitgliedsgroßlogen geregelt, der sog. Magna Charta der deutschen Freimaurerei von 1958.
An der Spitze der VGLvD stehen ein Großmeister und sein Stellvertreter. Diese werden vom Senat vorgeschlagen und auf die Dauer von drei Jahren vom Konvent gewählt. Sie sind nicht mehr ihren Großlogen, sondern nur dem Senat und dem Konvent verantwortlich. Der Großmeister beruft fachkundige Brüder als Großsekretär und Großschatzmeister sowie die Mitglieder des Ausschusses für Äußere Angelegenheiten und des Amtes für Öffentlichkeitsarbeit. Diese Brüder müssen vom Senat bestätigt werden.
Der Senat
Der Senat ist das beschließende Organ der VGLvD. Er besteht aus 11 Mitgliedern (5 der GL AFuAMvD, 3 der GLL FvD und je 1 der anderen Großlogen), die von ihren Großlogen bestimmt werden. Er beschließt mit Vierfünftel-Mehrheit. Den Vorsitz führt der Großmeister ohne Stimmrecht.
Der Konvent
Der Konvent ist die Vertretung der Freimaurerlogen in Deutschland. Er nimmt Stellung zu den ihm vorgelegten Gesetzen und Beschlüssen des Senats. Er kann zu Entscheidungen Anregungen geben, Anträge stellen und beraten. Stimmberechtigte Mitglieder sind die Vorsitzenden Meister der Logen mit jeweils einer Stimme. Der Konvent tritt alle drei Jahre in der Regel in Berlin zusammen. Er wählt auf Vorschlag des Senats den Großmeister und seinen Stellvertreter.
Das Oberste Gericht
Das Oberste Gericht entscheidet unabhängig in Dingen der freimaurerischen Ordnung, wenn alle Möglichkeiten des Gesetzgebungsvorgangs und des Senats erschöpft sind.
Die VGLvD geben jährlich das "Jahrbuch der VGLvD" unter der Redaktion des Großmeisteramtes heraus. Zu den Konventen wird ein besonderes Mitteilungsblatt publiziert.
Zur Gründungsgeschichte der VGLvD
Als die Freimaurerei im Jahre 1737 nach Deutschland kam, bestand dieses aus zahlreichen Einzelstaaten. Dementsprechend entwickelten sich die freimaurerischen Organisationen unterschiedlich. In dem größten deutschen Teilstaat, Preußen, entstanden drei Großlogen, die später die altpreußischen Großlogen genannt wurden: Die Große National-Mutterloge "Zu den drei Weltkugeln", die Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland und die Große Loge Royal York zur Freundschaft. Nach 1893 gründeten auch andere deutsche Großlogen eigene Logen in Preußen, so etwa die Große Loge von Hamburg. In Sachsen entstand die Große Landesloge von Sachsen. Die bayerische Großloge war die Großloge „Zur Sonne“ in Bayreuth.
Schon um 1800 trat die Idee eines Zusammenschlusses aller deutschen Großlogen auf. Im Jahre 1877 tauchte der Begriff „Vereinigte Großloge von Deutschland“ auf. Doch alle Einigungsbemühungen des 19. Jahrhunderts scheiterten am traditionellen Partikularismus. Nach 1933 wurde die in zehn unabhängige Großlogen zersplitterte deutsche Freimaurerei zerschlagen.
Nach dem Untergang des Deutschen Reiches im Jahre 1945 konnten zunächst in den Westzonen und in Berlin nur einzelne Logen wiedererstehen. In der sowjetischen Besatzungszone ebenso wie in der späteren DDR war ein Wiederaufleben der Freimaurerei unmöglich.
In Westdeutschland wurde aus 174 Logen aller früheren deutschen Großlogen am 19.6.49 die „Vereinigte Großloge der Freimaurer von Deutschland“ gegründet (dies ist die heutige Großloge der Alten Freien und Angenommenen Maurer von Deutschland). Die Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland und die Große National-Mutterloge "Zu den drei Weltkugeln", setzten ihre frühere Tradition fort.
Nach jahrelangen vergeblichen Versuchen und mit Hilfe u.a. der Vereinigten Großloge von England gelang schließlich mit Gründung der VGLvD am 27.4.1958 die Bildung einer in der Geschichte der Freimaurerei einzigartigen Konstruktion insofern, als die fünf vertragschließenden Großlogen nur auf zwei ihrer Souveränitätsrechte verzichtet haben, nämlich die Vertretung aller deutschen Freimaurer gegenüber den ausländischen freimaurerischen Organisationen und gegenüber der profanen Welt. Dieser Ordnung traten im Jahre 1970 die Große National-Mutterloge "Zu den drei Weltkugeln" und die Provinzialgroßlogen der britischen und der amerikanisch-kanadischen Freimaurer als eigene Großlogen bei.
Die neue nationale Ordnung der Freimaurer in Deutschland erhielt bald die Anerkennung der meisten ausländischen Großlogen. Heute steht sie in einem wechselseitigem Anerkennungsverhältnis mit etwa 170 regulären Großlogen in aller Welt.
In der jüngsten Vergangenheit konnten die Vereinigten Großlogen von Deutschland zum Aufbau der Freimaurerei in Osteuropa entscheidende Beiträge leisten. Im Jahre 1997 wurden die heutige Vereinigte Großloge von Bulgarien, 2002 die Großloge A.F.u..A.M. von Litauen und 2003 die Großloge von Lettland durch die VGLvD eingesetzt.
Stand 07.08.2005
Quelle: VGLvD
Siehe auch: Großloge (Definition bei Lennhoff, Posner, Binder )