Zeitrechnung

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Die maurerische Zeitrechnung

Quelle: Encyclopädie der Freimaurerei von Friedrich Mossdorf Bd.3, Brockhaus 1828

Die maurerische Zeitrechnung ist fast in jedem System, je nachdem es einen Zeitpunkt der Entstehung des Freimaurertums als geschichtlich erwiesen annimmt, eine andre.


Anno

Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)


Im 18. Jahrhundert entstandene, in den Johannislogen heute kaum mehr, in den Hochgraden und Orden der Freimaurerei noch immer gebräuchliche eigenartige freimaurerische Zeitrechnung.

Man unterscheidet:


Anno Lucis

Anno Lucis (von der Erschaffung der Welt), Jahreszahl plus 4000, also 5930 statt 1930


Anno Inventionis

Anno Inventionis (Royal Arch), Jahreszahl plus 530.


Anno Mundi

Anno Mundi (A. u. A. Schottischer Ritus), Jahreszahl plus 3760.


Anno Ordinis

Anno Ordinis (Knight Templars), Jahreszahl vermindert um 1118. Der A. u. A. Schottische Ritus verwendet außerdem auch noch die hebräischen Monatsnamen.

Somit ist z. B. 1. Tisehri 5687 gleich bedeutend mit 9. September 1926. Irgendein Wert kommt diesen Spielereien nicht zu; sie sind auch dem ursprünglichen Gedanken der Freimaurerei vollkommen fremd.


Abkürzung A.

Quelle Allgemeines Handbuch der Freimaurerei von C. Lenning, Brockhaus 1863

Als Abkürzung bei Jahresbestimmungen A. = anno im Jahre kommt in der freimaurerischen Zeitrechnung besonders in folgenden Zusammensetzungen vor:

  • A. M. = anno mundi (im Jahre der Welt), auch wol A. L. = anno lucis (im Jahre des Lichts), die gewöhnliche freimaurerische Zeitrechnung, welche mit dem Jahre 4000 v. Chr. beginnt (1860 = 5860);
  • A. J. = anno inventionis (im Jahre der Entdeckung), eine in der Royal Arch Maurerei übliche Zählung, beginnt mit 680 v. Chr. (1860 = 2390),
  • A. D. = anno depositionis (im Jahre der Niederlegung), eine in den höhern Graden der Royal Arch Maurerei bei den Royal and Select Masters vorkommende Zählungsart beginnt mit 1000 v. Chr. (1860 = 2860)
  • A. O. = anno ordinis im Jahre des Ordens die Zeitrechnung der neuern Tempelherren beginnt mit 1118 n. Chr. (1860 = 742)
  • A. H. = anno hebraico (im Jahre der Juden), die im Schottischen System übliche Zeitrechnung, fängt 3760 v. Chr. an und beginnt das Jahr mit dem 17. Sept. (1860 = 5620)

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