Clothing the Lodge

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Clothing the Lodge

Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)


zu deutsch die Loge bekleiden. Bei der Aufnahme in die alten Zunftvereinigungen hatte der Lehrling den Meistern eine angemessene Anzahl von Schurzfellen und Handschuhen neben den Aufnahmegebühren zu entrichten.

So in den Satzungen der schottischen Melrose Lodge Nr. 1 anno 1695:

"Kein Lehrling oder Fellow kann in unsere Gesellschaft aufgenommen werden, er habe denn die Handschuhe für jene Personen vorgewiesen, denen er solche zu zahlen verpflichtet ist."

Der Lehrling oder Neuhinzutretende bekleidet also die Loge, wobei mitunter auch noch die Frauen der Meister mit Handschuhen zu beschenken sind.

In den General Regulations, die von der Großloge von England 1721 angenommen wurden, heißt es noch:

"Every new Brother at his making is decently to clothe the Lodge."

Späterhin wurde der Brauch umgekehrt. Der Lehrling bekleidete nicht mehr die Loge, sondern erhält von ihr seine maurerische Bekleidung.