Sagen über Freimaurerei Teil 4: Unterschied zwischen den Versionen

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Quelle: Götter und Heldensagen Edition Lambertz
 
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==Siehe auch==
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*[[Sagen über Freimaurerei|Vorwort]]
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*[[Sagen über Freimaurerei Teil 1|Teil 1]] Sagen 1-4
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*[[Sagen über Freimaurerei Teil 2|Teil 2]] Sagen 5-7
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*[[Sagen über Freimaurerei Teil 3|Teil 3]] Sagen 8-10

Version vom 20. Januar 2012, 23:43 Uhr

11. Sage

Die Freimaurer

Die Freimaurer haben mit dem Teufel einen Vertrag abgeschlossen, nachwelchem dieser ihnen Geld verschafft, damit sie vergnügt leben können.

In dem Hause, wo sich die Freimaurer versammeln, befindet sich ein Sarg und in demselben liegt eine Katze; das ist der Teufel.

Wer in den Bund der Freimaurer aufgenommen werden will, muß sich in den schwarz ausgeschlagenen Sarg legen, welcher als dann in eine tiefe Gruft hinabgesenkt wird. Hier muß der Aufzunehmende schwören, daß er die Satzungen der Gesellschaft gewissenhaft beobachten und vor jedermann geheimhalten will.

Ein verheirateter Mann kann nur dann Mitglied der Genossenschaft werden, wenn seine Frau ihre Einwilligung dazu gibt. Einstmals wollte eine Frau nicht dareinwilligen, daß ihr Mann Freimaurer würde.

Da befahlen ihr die Freimaurer, sie solle sich die Bilder in dem roten Saale ansehen. Sie tat es und fand auch das Bild ihres Mannes. Darauf sagte man ihr, sie solle ihren Mann mit einer Stecknadel durchstechen. Sie tat es; als sie aber nach Hause kam, fand sie ihren Mann tot im Lehnstuhl sitzend, seine Schläfe mit einem Nagel durchbohrt.

Mit dem Sterben der Freimaurer hat es auch sonst seine besondere Bewandtnis. Sie können nämlich nicht im Bette sterben, sondern nur sitzend oder stehend. Jeder Freimaurer kann es dem Genossen von der Stirn ablesen, wann er sterben muß; ihr Tod aber tritt in der Regel schnell und plötzlich ein.


Quelle: Götter und Heldensagen Edition Lambertz

Siehe auch