Clothing the Lodge: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Freimaurer-Wiki
Oberg (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „==Clothing the Lodge== {{LPB}} zu deutsch die Loge bekleiden. Bei der Aufnahme in die alten Zunftvereinigungen hatte der Lehrling den Meistern ei…“) |
K |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
==Clothing the Lodge== | ==Clothing the Lodge== | ||
− | {{LPB}} | + | |
+ | '''{{LPB}}''' | ||
+ | |||
zu deutsch die [[Loge]] bekleiden. Bei der [[Aufnahme]] in die alten Zunftvereinigungen hatte der [[Lehrling]] den [[Meister]]n eine angemessene Anzahl von [[Schurz]]fellen und [[Handschuhe]]n neben den Aufnahmegebühren zu entrichten. | zu deutsch die [[Loge]] bekleiden. Bei der [[Aufnahme]] in die alten Zunftvereinigungen hatte der [[Lehrling]] den [[Meister]]n eine angemessene Anzahl von [[Schurz]]fellen und [[Handschuhe]]n neben den Aufnahmegebühren zu entrichten. | ||
− | So in den Satzungen der schottischen Melrose Lodge Nr. 1 anno 1695: | + | So in den Satzungen der schottischen Melrose Lodge Nr. 1 anno 1695: |
+ | |||
:"Kein Lehrling oder Fellow kann in unsere Gesellschaft aufgenommen werden, er habe denn die Handschuhe für jene Personen vorgewiesen, denen er solche zu zahlen verpflichtet ist." | :"Kein Lehrling oder Fellow kann in unsere Gesellschaft aufgenommen werden, er habe denn die Handschuhe für jene Personen vorgewiesen, denen er solche zu zahlen verpflichtet ist." | ||
− | Der Lehrling oder Neuhinzutretende bekleidet also die Loge, wobei mitunter auch noch die Frauen der Meister mit Handschuhen zu beschenken sind. In den [[General Regulations]], die von der [[Großloge von England]] 1721 angenommen wurden, heißt es noch: | + | Der Lehrling oder Neuhinzutretende bekleidet also die Loge, wobei mitunter auch noch die Frauen der Meister mit Handschuhen zu beschenken sind. |
+ | |||
+ | In den [[General Regulations]], die von der [[Großloge von England]] 1721 angenommen wurden, heißt es noch: | ||
+ | |||
:"Every new Brother at his making is decently to clothe the Lodge." | :"Every new Brother at his making is decently to clothe the Lodge." | ||
Späterhin wurde der Brauch umgekehrt. Der Lehrling bekleidete nicht mehr die Loge, sondern erhält von ihr seine maurerische Bekleidung. | Späterhin wurde der Brauch umgekehrt. Der Lehrling bekleidete nicht mehr die Loge, sondern erhält von ihr seine maurerische Bekleidung. | ||
− | + | [[Kategorie:Lexikon|Clothing]] | |
− | |||
− | [[Kategorie:Lexikon]] |
Aktuelle Version vom 18. März 2019, 10:02 Uhr
Clothing the Lodge
Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)
zu deutsch die Loge bekleiden. Bei der Aufnahme in die alten Zunftvereinigungen hatte der Lehrling den Meistern eine angemessene Anzahl von Schurzfellen und Handschuhen neben den Aufnahmegebühren zu entrichten.
So in den Satzungen der schottischen Melrose Lodge Nr. 1 anno 1695:
- "Kein Lehrling oder Fellow kann in unsere Gesellschaft aufgenommen werden, er habe denn die Handschuhe für jene Personen vorgewiesen, denen er solche zu zahlen verpflichtet ist."
Der Lehrling oder Neuhinzutretende bekleidet also die Loge, wobei mitunter auch noch die Frauen der Meister mit Handschuhen zu beschenken sind.
In den General Regulations, die von der Großloge von England 1721 angenommen wurden, heißt es noch:
- "Every new Brother at his making is decently to clothe the Lodge."
Späterhin wurde der Brauch umgekehrt. Der Lehrling bekleidete nicht mehr die Loge, sondern erhält von ihr seine maurerische Bekleidung.