Rotes Buch: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Freimaurer-Wiki
 
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 4: Zeile 4:
 
Ordensstatutenbuch, Matrikel der VII. Provinz der [[Strikte Observanz|Strikten Observanz]] (Regulae et Statuta Ordinis militum Templi). Es enthält die Matrikel des Heermeistertums an der Elbe und Oder, soweit die vom Großmeister Sylvester a Grumbach bestimmt und vom Tag des heiligen Vitus 1301 datiert worden sein soll.  
 
Ordensstatutenbuch, Matrikel der VII. Provinz der [[Strikte Observanz|Strikten Observanz]] (Regulae et Statuta Ordinis militum Templi). Es enthält die Matrikel des Heermeistertums an der Elbe und Oder, soweit die vom Großmeister Sylvester a Grumbach bestimmt und vom Tag des heiligen Vitus 1301 datiert worden sein soll.  
  
Vorausgesetzt ist eine eigenhändige Bemerkung des Heermeisters v. Hund (z. d.):  
+
Vorausgesetzt ist eine eigenhändige Bemerkung des Heermeisters [[Karl Gotthelf von Hund und Altengrotkau|v. Hund]]:  
  
 
:''"Mein Herr Antecessor (C. G. v. Marschall) hat selbiges (das Original der Matrikel), als es ihm zum Kopieren gegeben wurde, ins Deutsche übersetzt und mir solches, wie es hier folgt, zur Abschrift kommunicirt. Die von dem Großen Kapitel vidimierte Abschrift hat mir selbiger zwar gezeigt, sie ist mir aber nach seinem Tode nicht überliefert worden. Wie ich denn überhaupt nichts empfangen habe als was ich mir in seinem Leben, da ich ihn doch nur ein einziges Mahl auf acht Tage zu frequentieren Gelegenheit gehabt, abgeschrieben habe.  
 
:''"Mein Herr Antecessor (C. G. v. Marschall) hat selbiges (das Original der Matrikel), als es ihm zum Kopieren gegeben wurde, ins Deutsche übersetzt und mir solches, wie es hier folgt, zur Abschrift kommunicirt. Die von dem Großen Kapitel vidimierte Abschrift hat mir selbiger zwar gezeigt, sie ist mir aber nach seinem Tode nicht überliefert worden. Wie ich denn überhaupt nichts empfangen habe als was ich mir in seinem Leben, da ich ihn doch nur ein einziges Mahl auf acht Tage zu frequentieren Gelegenheit gehabt, abgeschrieben habe.  
''Das Original ist mir von des Groß-Priors Excell. gezeigt worden, als ich im Großen Kapitel installirt und in Pflicht genommen wurde. Weil die Zeit aber zu kurz, und mir versichert wurde, daß mein Herr Antecessor damaliger Heer-Meister davon eine Kopie besäße, so habe ich mir keine davon geben lassen.  
+
:''Das Original ist mir von des Groß-Priors Excell. gezeigt worden, als ich im Großen Kapitel installirt und in Pflicht genommen wurde. Weil die Zeit aber zu kurz, und mir versichert wurde, daß mein Herr Antecessor damaliger Heer-Meister davon eine Kopie besäße, so habe ich mir keine davon geben lassen.  
''Daß aber diese Abschrift mit dem Original genau übereintrifft, auch richtig übersetzt worden, attestire ich an Eides-Statt nach Pflicht und Gewissen durch meine selbsteigene Hand und Siegel."''  
+
:''Daß aber diese Abschrift mit dem Original genau übereintrifft, auch richtig übersetzt worden, attestire ich an Eides-Statt nach Pflicht und Gewissen durch meine selbsteigene Hand und Siegel."''  
  
Hund glaubte also an die Echtheit der ihm gemachten Mitteilungen. Das R. B. (nach seinem Einband so genannt) sollte dann sämtliche Rituale enthalten, aber nicht einmal der Lehrlingsgrad ist vollständig. Nur 82 von 500 Seiten sind beschrieben. Das Buch liegt jetzt im Archiv der Großen Landesloge von Dänemark.
+
Hund glaubte also an die Echtheit der ihm gemachten Mitteilungen. Das Rote Buch (nach seinem Einband so genannt) sollte dann sämtliche Rituale enthalten, aber nicht einmal der Lehrlingsgrad ist vollständig. Nur 82 von 500 Seiten sind beschrieben. Das Buch liegt jetzt im Archiv der Großen Landesloge von Dänemark.
 +
 
 +
[[Kategorie:Geschichte|Rotes_Buch]]

Aktuelle Version vom 1. November 2014, 15:47 Uhr

Rotes Buch

Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)

Ordensstatutenbuch, Matrikel der VII. Provinz der Strikten Observanz (Regulae et Statuta Ordinis militum Templi). Es enthält die Matrikel des Heermeistertums an der Elbe und Oder, soweit die vom Großmeister Sylvester a Grumbach bestimmt und vom Tag des heiligen Vitus 1301 datiert worden sein soll.

Vorausgesetzt ist eine eigenhändige Bemerkung des Heermeisters v. Hund:

"Mein Herr Antecessor (C. G. v. Marschall) hat selbiges (das Original der Matrikel), als es ihm zum Kopieren gegeben wurde, ins Deutsche übersetzt und mir solches, wie es hier folgt, zur Abschrift kommunicirt. Die von dem Großen Kapitel vidimierte Abschrift hat mir selbiger zwar gezeigt, sie ist mir aber nach seinem Tode nicht überliefert worden. Wie ich denn überhaupt nichts empfangen habe als was ich mir in seinem Leben, da ich ihn doch nur ein einziges Mahl auf acht Tage zu frequentieren Gelegenheit gehabt, abgeschrieben habe.
Das Original ist mir von des Groß-Priors Excell. gezeigt worden, als ich im Großen Kapitel installirt und in Pflicht genommen wurde. Weil die Zeit aber zu kurz, und mir versichert wurde, daß mein Herr Antecessor damaliger Heer-Meister davon eine Kopie besäße, so habe ich mir keine davon geben lassen.
Daß aber diese Abschrift mit dem Original genau übereintrifft, auch richtig übersetzt worden, attestire ich an Eides-Statt nach Pflicht und Gewissen durch meine selbsteigene Hand und Siegel."

Hund glaubte also an die Echtheit der ihm gemachten Mitteilungen. Das Rote Buch (nach seinem Einband so genannt) sollte dann sämtliche Rituale enthalten, aber nicht einmal der Lehrlingsgrad ist vollständig. Nur 82 von 500 Seiten sind beschrieben. Das Buch liegt jetzt im Archiv der Großen Landesloge von Dänemark.