Zum Anker und Schwert: Unterschied zwischen den Versionen
Oberg (Diskussion | Beiträge) |
Oberg (Diskussion | Beiträge) K |
||
Zeile 38: | Zeile 38: | ||
[[Kategorie:Logenseiten]] | [[Kategorie:Logenseiten]] | ||
[[Kategorie:Feldloge]] | [[Kategorie:Feldloge]] | ||
− | [[Kategorie: | + | [[Kategorie:Liepaja]] |
Version vom 29. Januar 2012, 12:41 Uhr
Feldloge:
"Anker und Schwert" | |
Orient: | Libau |
Matr.-Nr. VGL/GL: | 460/129 |
Gründungsdatum: arbeitete bis: |
1916 1919 |
Großloge: | RY |
"Zum Anker und Schwert" Libau - Lettland
Quelle: Geschichte der Freimaurerei von Ferdinand Runkel Band 3 - 2. Buch Teil IV Feldlogen im Weltkrieg.
"Im September 1916 faßte der Hauptmann Otto Kuck, im bürgerlichen Leben Fabrikdirektor, in Libau mit noch zwei anderen Freimaurern den Entschluß, die Brüder in der Umgegend zu einem freimaurerischen Kränzchen zusammenzuschließen und schließlich eine Feldloge zu gründen. Schon am 18. Oktober konnte er der Großen Loge von Preußen genannt Zur Freundschaft die Mitteilung machen, daß die Gründung der Feldloge unter dem Namen „Anker und Schwert" beschlossene Sache sei und fügte zu gleicher Zeit das Gesuch um Genehmigung und Vollmacht bei. Der Großbeamtenrat entsprach seinem Wunsch, und so konnte nach Erledigung der gesetzlichen Vorschriften die Einsetzung erfolgen. Am 10. November 1916 erteilte der Protektor der drei altpreußischen Großlogen, Prinz Friedrich Leopold von Preußen, seine Genehmigung.
Die Brüderschaft gab sich durch Beschluß vom 11. November 1916 folgendes Ortsgesetz:
- § 1. Die Feldloge „Anker und Schwert" arbeitet als gerechte und vollkommene Johannisloge unter dem Hammer und dem Grundgesetz der Großen Loge von Preußen „genannt Freundschaft".
- § 2. Für die Mitglieder sind maßgebend die §§ 443-446 des Grundgesetzes der Großen Loge von Preußen und die Grundsätze des Großlogenbundes für die Errichtung der Feldlogen.
- § 3 und 4 bestimmen die ökonomischen Verpflichtungen.
- § 5. Zu der Bekleidung der Heimatloge tritt ein besonderes Abzeichen der Feldloge. Diejenigen Brüder, welche bis zur Auflösung der Feldloge Mitglieder derselben geblieben sind, haben das Recht auf dauernden Besitz des Logenabzeichens. Wer vorher die Loge deckt oder seinen ökonomischen Verpflichtungen nicht nachkommt, hat das Zeichen an die Loge zurückzusenden.
- § 6. Bei Auflösung der Feldloge entscheidet über die Verwendung des vorhandenen Logenvermögens die Große Loge von Preußen, genannt zur Freundschaft."
Am 17. Dezember 1916 vollzog dann der Großmeister Professor Dr. Eberlein persönlich die Einbringung des Lichtes.
Die Loge hat nicht nur unter den Freimaurern, die in der dortigen Gegend im Felde standen, sondern auch in profanen Kreisen sich eines besonderen Ansehens erfreut, wie die große Anzahl von Neuaufnahmen, unter denen sich auch Mitglieder der dortigen Bevölkerung befanden, zeigt. Es tauchte dann im Jahre 1918 der Gedanke auf, die Feldloge in eine stehende zu verwandeln, wozu von Seiten der Großloge am 8. Januar 1919 die Zustimmung erteilt wurde. Als Libau im Januar 1919 von den Bolschewisten ernstlich bedroht wurde, schloß die Loge ihre Pforten.
Die Hoffnung, die Arbeit später wieder aufnehmen zu können, erfüllte sich zwar, doch sah sich die Brüderschaft gezwungen, am 20. April 1921 aus dem Verband der Großloge zur Freundschaft auszuscheiden und die Anerkennung einer neu zu gründenden Loge mit dem Namen „Zum Anker" als selbständige Loge nachzusuchen. Die Leitung hatte der Konsul Wilhelm Litten übernommen.