Pierer: Entstehung der Freimaurerei. Gegenwart

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Das vermeintliche Wissen um die Freimaurerei wird in unterschiedlichen Quellen und Lexika eben auch unterschiedlich definiert. Diese Quellen sind in Bibliotheken frei zugängig. Oft ist es interessant, inwieweit Definitionen voneinander abweichen oder unterschiedliche Interpretationen anbieten. Die nachstehende ist anderthalb Jahrhunderte alt.


Pierer

  1. Pierer: Freimaurerei Definition
  2. Pierer: Entstehung der Freimaurerei. Periode I
  3. Pierer: Entstehung der Freimaurerei. Periode II
  4. Pierer: Entstehung der Freimaurerei. Periode III
  5. Pierer: Entstehung der Freimaurerei. Periode IV
  6. Pierer: Entstehung der Freimaurerei. Gegenwart

Der Stand der Freimaurerei in der Gegenwart

Quelle: Eugen Pierer, Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858


In Großbritannien, dem Mutterlande der Freimaurerei, blüht dieselbe vorzugsweise, eine nicht unbeträchtliche Zahl neuer Logen entstehen, das segensreiche Wirken gibt sich allenthalben kund durch Stiftungen wohlthätiger Institute mannigfacher Art, bes. zur Unterstützung alter gebrechlicher od. durch unverschuldete Unglücksfälle verarmter Logenmitglieder, durch Sorge für Wittwen u. Waisen, durch Errichtung von Unterrichtsanstalten. Zerwürfnisse innerhalb der Logen kamen selten vor u. die entstandenen wurden durch gegenseitiges Entgegenkommen bald ausgeglichen. An die Stelle des 1843 gestorbenen Großmeisters der Großloge von England, des Herzogs von Sussex, welcher seit 1817 dieses Amt bekleidet hatte, wurde 1844 Lawrence Dundas, Graf von Zetland, zum Großmeister erwählt, welcher auch jetzt noch als solcher fungirt. Die Logen in den Colonien klagen vielfach über den langsamen Geschäftsgang; bes. ist dies in Canada der Fall, wo sich 10. Oct. 1855 in der Stadt Hamilton eine unabhängige Großloge neben der von England abhängigen Provinzial-Großloge bildete.

Reinheit

Auch die neueste Zeit hat wieder gelehrt, daß in England die Bestrebungen der Logen darauf gerichtet sind, die Freimaurerei in ihrer Reinheit, namentlich frei von allen fremdartigen, kirchlichen wie politischen, Beimischungen zu erhalten. Bei der zwischen mehreren deutschen u. französischen Großlogen einer- u. den Großlogen des preußischen Staates andererseits ausgebrochenen Differenz wegen Zulassung der Bekenner des mosaischen Glaubens zu den Logenarbeiten, erklärte sich die Großloge von England für die Zulassung solcher in anderen Logen gehörig recipirter Mitglieder.

Beispiele von Intoleranz sowohl der anglikanischen, wie der katholischen Geistlichkeit gegen die Freimaurerlogen kamen höchst selten vor. Die Mitglieder der Logen betheiligten sich unter Anführung ihrer Großbeamten bei den Grundsteinlegungen öffentlicher Gebäude durch Aufzüge mit Fahnen u. bekleidet mit den maurerischen Insignien. Unter der Großloge von England arbeiten gegenwärtig über alle Erdtheile zerstreut 956 Logen; 120 davon in London. Zwischen den Großlogen von Englgud, Schottland u. Irland besteht fortwährend ein gutes Einvernehmen. In Irland entstanden Mißhelligkeiten zwischen der dortigen Großloge u. einzelnen Logen höheren Grades, die jedoch durch kluge Maßregeln der Großloge beseitigt wurden. Unter der Großloge von Irland arbeiten gegen 700 Logen. Im Gegensatze zu den vielen Ordenssagen hält die Großloge von Schottland an der ursprünglichen Johannismaurerei, welche nur drei Grade kennt, grundgesetzlich fest. Unter der Großloge von Schottland arbeiten 336 Logen.

Frankreich

In Frankreich wurden zwar in vielen Städten neue Logen gegründet, bisher in Ruhe gewesene traten wieder in Thätigkeit, die Freimaurerei verbreitete sich in der eroberten Provinz Algier, ferner wohlthätige Anstalten für Unterricht, Unterstützung Armer u. Verwaister wurden gestiftet, auch wiederholt Belohnungen für ausgezeichnete tugendhafte Handlungen, Unterstützung in Theurungszeiten u. anderen Unglücksereignissen von den Logen vertheilt; aber es haben zwischen den einzelnen Logen unter sich, wie mit den beiden Großlogen Grand Orient de France u. dem Su prème Conseil mehrfache Zerwürfnisse stattgefunden. Während von den obersten Logenbehörden über Lauheit der Logen u. deren Mitglieder Klage geführt, anch einzelne ausgezeichnete maurerische Schriftsteller von den Großlogen verfolgt u. aus dem Bunde ausgestoßen wurden, beschuldigten die einzelnen Logen den Grand Orient, daß derselbe sich der wahren Freimaurerei nicht thätig genug annähme u. bei, zwischen einzelnen Logen entstandenen Zwistigkeiten gar keine od. nur unzulängliche Maßregeln zur Beseitigung der obwaltenden Übelstände ergriffe.

Es wurden in dieser Beziehung sehr ernste Anträge wegen Umgestaltung der obersten Logenbehörden in einzelnen Freimaurercongressen in Anregung gebracht. Auch wurden hier u. da Klagen laut, daß in einzelnen Logen, den Grundgesetzen zuwider, Politik getrieben werde. Hierzu kam noch, daß 1845 der Kriegsminister Sonlt, selbst Freimaurer, einen Befehl erließ, in welchem er den Freimaurern in der ganzen französischen Armee den Besuch der Logen untersagte, gegen welchen Befehl der Grand Orient de France Vorstellungen machte (ob mit Erfolg, ist nicht weiter bekannt geworden). In der Angelegenheit wegen der von den preußischen Großlogen ausgesprochenen Verweigerung, Israeliten in ihren Logen auch nur besuchsweise zuzulassen, erklärte sich der Grand Orient entschieden gegen die von den preußischen Logen ergriffenen Maßregeln, empfahl aber den französischen Logen keine Repressalien zu brauchen, sondern den preußischen Logen angehörenden Freimaurern, wie früher, den Zutritt zu gestatten.

Nach der Februarrevolution des Jahres 1848 wurde vom Grand Orient eine aus den Großwürdenträgern bestehende Deputation an die damalige Provisorische Regierung abgeschickt, um derselben im Namen der Freimaurer zu huldigen u. dieselbe ihres Gehorsams zu versichern. Im Ganzen wurde die Freimaurerei von der Revolution wenig berührt. Darin, daß die socialistischen u. communistischen Verbindungen, welche mehrmals durch offenen Aufstand zur Herrschaft zu gelangen suchten, auf ihren Fahnen, Proclamationen etc. freimaurerische Embleme (vgl. Freiheitsbäume) führten, hat man Grund zu dem Verdacht finden wollen, als ob die Freimaurerei u. der Socialismus u. Communismus ein gemeinschaftliches Ziel verfolgen, allein bei näherer Untersuchung hat sich dieser Verdacht als grundlos erwiesen. Von Frankreich aus, aber doch aus dem deutschen Elsaß, entstand die erste Idee, dem Erbauer des Strasburger Münsters, Erwin v. Steinbach, ein Denkmal in seinem Geburtsorte Steinbach im Großherzogthum Baden zu errichten; es kam dies auch im Jahre 1844, unterstützt von deutschen u. schweizerischen Freimaurern, zu Stande, u. die Errichtung, wie die in maurerischen Formen am 18. Aug. 1845 begangene Enthüllungsfeier wurde, ungeachtet die Freimaurerei im Großherzogthum Baden bis dahin gesetzlich verboten war, von Seiten der dortigen Behörden in keiner Weise gehindert. Bei dieser Gelegenheit wurde auch die Idee zu einem allgemeinen Freimaurercongreß angeregt, u. in Verfolgung derselben wurde 1846 der erste Congreß zu Strasburg, der zweite 1847 zu Stuttgart u. der dritte 1848 zu Basel abgehalten. In neuester Zeit sind die Bestrebungen einer großen Zahl von französischen Logen dahin gerichtet, unter Aufhebung der beiden obersten Logenbehörden, des Grand Orient u. des Suprême Conseil, eine große Nationalloge von Frankreich zu bilden u. die Hochgrade gänzlich abzuschaffen.

Von verschiedenen französischen Logen wurden in den letzten Jahren Versuche u. Anträge gemacht, um mit deutschen Logen in nähere Verbindung zu treten, doch sind warnende Stimmen gegen ein derartiges allzu inniges Bündniß laut geworden. Nach den Vorgängen des 2. Dec. 1851 wurden nach einem Beschluß des Grand Orient alle Logen geschlossen. Bei den fortwährenden, bes. von dem Univers ausgehenden Anfeindungen u. zugleich, um das Bestehen der Freimaurerei in Frankreich zu sichern, beschloß man 9. Jan. 1852, den Prinzen Lucian Murat zum Großmeister zu wählen; derselbe wurde am 26. Febr. feierlich in sein Amt eingeführt, welches 40 Jahre lang unbesetzt geblieben u. durch Großmeister-Adjuncle verwaltet worden war; der letzte Großmeister war König Joseph Bonaparte gewesen.

Im Oct. 1854 er hielt die Freimaurerei in Frankreich eine neue Verfassung, durch welche die Leitung des Ganzen bestimmter geordnet u. festgesetzt wurde, daß die Hochgrade nicht mehr mit Geld erkanst werden können, sondern durch maurerische Thätigkeit u. Talente verdient werden müssen. Im Mai 1856 führte der Großmeister das Dogmatische Institut ein, welches aus Mitgliedern des Grand Orient besteht u. den Zweck hat, die Dogmen (die maurerischen Wahrheiten) zu lehren, die genaue Befolgung der Ritualien zu bewahren, sowie im Allgemeinen maurerische Kenntnisse unter den Mitgliedern des Bundes zu verbreiten.

Niederlande

In den Niederlanden setzten unter der Leitung des Prinzen Friedrich Karl, als Großmeister der Großloge der Niederlande seit 1816, die Logen ohne bes. auffallende Erscheinungen ihre Wirksamkeit ungehindert fort, u. auch den überseeischen Colonien wurden die Wohlthaten der F. durch Errichtung neuer Logen zugänglich gemacht. In mehreren niederländischen Logen beschäftigte man sich vorzugsweise mit geschichtlichen u. philosophischen Untersuchungen über die Freimaurerei Als man 1856 in Haag das 100jährige Stiftungsfest beging, schenkte der Großmeister Prinz Friedrich dem Bunde das Logengebäude, welches er 1816 mit einem Kostenaufwande von 70,000 Thlrn. hatte erbauen lassen. Derselbe kaufte auch die Freimaurerbibliothek u. Urkundensammlung des maurerischen Geschichtsforschers Kloß zu Frankfurt a.M. (gest. 10. Febr. 1854).

Belgien

In Belgien bestehen die Logen in unausgesetzter Thätigkeit unter dem Grand Orient de Belgique. Die Anfeindungen, welche die F. dort von dem katholischen Clerus zu erdulden hatte, wurden Veranlassung zu der Errichtung von Schulen unter dem Schutze u. mit Beihülfe der Logen, um den Unterricht nicht ausschließlich der Geistlichkeit zu überlassen; auch wurden eigene Friedhöfe gegründet, um die öfters behinderten Beerdigungen der intoleranten Willkür der katholischen Geistlichkeit zu entziehen. Auch von dem Minister Nothomb wurden die Tendenzen der Freimaurerei verdächtigt u. derselben Schuld gegeben, den Sonderbundskrieg in der Schweiz veranlaßt zu haben; durch den Großmeister der belgischen Logen (Defacqz) wurden jeboch die Anklagen vollständig widerlegt. Diese Verfolgungen hatten[691] aber allenthalben eine größere Thätigkeit der Logen u. vermehrten Zndrang zu denselben zur Folge. 1854 veranlaßte der fortgesetzte Kampf der polititischen u. kirchlichen Parteien den Grand Orient de Belgique, den Art. 135 des Reglements abzuschaffen, welcher die Betheiligung an den politischen u. kirchlichen Angelegenheiten verbietet. Gegen diesen Schritt der Großloge von Belgien, als ein Attentat gegen ein Grundgesetz der Maurerei, erging zunächst eine feierliche Verwahrung der Loge Apollo zu Leipzig, sowie der Großloge von Sachsen, welche zugleich allen Verkehr mit den unter dem Grand Orient de Belgique stehenden Logen untersagte. Dieser Verwahrung haben sich alle Großlogen Deutschlands angeschlossen.

Schweiz

In der Schweiz vereinigten sich 1844 die verschiedenen Großlogen, unter welchen die Logen sich dort befanden, nämlich das Directorium zu Zürich u. die große Landesloge zu Bern, zu einer Großloge Alpina, u. diese gab 1845 revidirte Statuten heraus. Dem Einflusse der Freimaurerei wird es zugeschrieben, daß die politischen Parteien, die vor u. nach dem Sonderbundskriege dort einander schroff gegenüberstanden, sich einander weniger heftig anfeindeten. Bis jetzt ist es der Großloge noch nichtgelungen, alle Schweizerlogen unter ich zu vereinigen, da noch einige wenige (drei) unter Oberhoheit des Grand Orient de France geblieben sind. Seit 1857 befindet sich der Sitz der Großloge in Lausanne.

Dänemark

Aus Dänemark hat man über die Freimaurerei in den letzten 10 Jahren keine Kunde vernommen, als daß 1845 die Loge Zorobabel in Kopenhagen das Säcularfest ihres 100jährigen Bestehens gefeiert hat 1855 wurde hier nach einem Decret des Generalgroßmeisters König Friedrich VII. eine neue Großloge, die Große Nationalloge von Dänemark, eingesetzt, u. zugleich das Schwedische System mit seinen Andreasgraden eingeführt. Eben so wenig können besondere Ereignisse von Schweden gemeldet werden; wie sehr man sich aber dort an der Freimaurerei betheiligt, beweist der Umstand, daß die drei Johannislogen in Karlskrona, Christianstad u. Halmsted 951 Mitglieder zählen. Auch hier steht der König an der Spitze der Brüderschaft. Die große Verbreitung des Bundes u. die Begünstigung desselben von Seiten des Hofes scheint in einigen Schichten der Bevölkerung eine Mißstimmung gegen die Freimaurerei erzeugt zu haben, welche sich in wiederholten Artikeln des Aftonblad kundgibt.

Deutschland

In Deutschland hat die Freimaurerei in den letzten 20 Jahren fast allenthalben einen neuen Aufschwung genommen. Wenn es auch an Zerwürfnissen zwischen einzelnen Großlogen unter einander u. zwischen ihren, von ihnen abhängigen Töchterlogen nicht gefehlt hat, so sprechen doch für ein regeres Leben nicht nur die in Hamburg (1837), Berlin (1840), Breslau, Baireuth, Leipzig (1841), Altenburg, Frankfurt a. M. (1842), Halle (1843), Braunschweig (1844), Halberstadt u. Hannover (1846), zu Oldenburg (1852), Merseburg (1855), Erlangen (1857) unter zahlreicher Betheiligung der Mitglieder u. mit großer Begeisterung begangenen Jubelfeste des 100jährigen Bestehens der Logen; sondern auch die Entstehung einer namhaften Zahl neuer Logen in allen den Ländern wo die Freimaurerei gestattet ist, wie die Wiederaufnahme der Thätigkeit in einer ebenfalls nicht geringen Zahl solcher Logen, welche bisher seit einer langen Reihe von Jahren in Unthätigkeit verharrten. Auch durch die deutschen Logen wurden gemeinnützige Anstalten zur Beförderung des Unterrichts in Kunst u. Wissenschaft, zur Linderung des Elendes u. der Armuth (namentlich in den Theuerungsjahren 1846 u. 1847), theils neu gegründet, theils längst bestehende wesentlich gefördert u. erweitert.

Aber auch in Deutschland sind Anfeindungen u. Verdächtigungen der Freimaurerei von einzelnen katholischen Geistlichen erfolgt, dieselben gestatteten u.a. nicht, daß Kinder katholischer Eltern Geschenke, die alljährlich in Logen vertheilt werden, annahmen, sie bedrohten sogar Mitglieder der Logen mit Excommunication u. verweigerten denselben, wenn sie die Logen nicht verließen, die Heilsmittel der Kirche u. die Beerdigung auf den katholischen Kirchhöfen. Wie ungegründet der so oft ausgesprochene Verdacht, daß die Freimaurerei verderblich auf Staat u. Kirche wirke u. ihre Bekenner verleite, an Umwälzungen Theil zu nehmen, haben die Jahre 1848 u. 49 bewiesen; die Logen selbst haben sich von allen politischen Bestrebungen fern gehalten, u. wenn auch einzelne Mitglieder sich mehr od. weniger bei den Bewegungen, die auf Umsturz in Staat u. Kirche gerichtet waren, betheiligt haben, so sind dies sehr vereinzelte Fälle gewesen.

Ja, die Thatsache, daß sich gerade seit 1851 die Logen in einer seit langer Zeit nicht gekannten Weise füllten, namentlich aus dem gebildeten u. besitzenden Stande, konnte wohl beweisen, daß in jener zahlreichen Hinneigung zur Freimaurerei das Bestreben sich offenbare, sich für das conservative Princip zu vereinigen. Trotz dieser Thatsachen aus der neuesten Geschichte, erhoben sich in neuester Zeit die heftigsten Anfeindungen gegen die Freimaurerei, indem man sie als staats- u. kirchengefährlich darstellte. 1852 überreichte der Advocat Eckert der sächsischen Ständeversammlung die bereits bei den Staatsbehörden eingebrachten schriftlichen Gesuche um Aufhebung des Ordens der Freimaurer, als nach Organismus u. nach Wirksamkeit unverträglich mit dem Staatswohle, nebst einer umfangreichen Beweisschrift dafür, u. forderte zugleich die Stände auf, sich bei der Regierung dafür zu verwenden, daß Letztere den Orden in Sachsen aufhebe u. beim Deutschen Bunde dahin wirke, daß die Aufhebung des Ordens in ganz Deutschland verfügt werde.

Eckert betrachtet die Freimaurerei als einen Weltorden, in welchem u. mittelst dessen ein Geheimbund die Revolutionen gegen alle bestehenden Kirchen u. Monarchien, sowie die Zerstörung des Eigenthums, der Stände u. Innungen zum Zweck einer theokratisch-socialen Ordensrepublik seit 3 Jahrh. vorbereitet, vollführt u. geleitet hat. So unausgesetzt Eckert seit 1852 für seine Ansicht geschrieben u. gewirkt hat, so hat man sich doch immer mehr von der Haltlosigkeit seiner Erfindungen u. Behauptungen überzeugt u. seinem Gesuche nirgends nur irgend eine Folge gegeben. Im Gegentheil hat die Freimaurerei von politischer Seite die glänzendste Anerkennung gefunden durch den Beitritt des damaligen Erbprinzen, jetzt regierenden Fürsten Heinrich LVII. von Reuß-Schleiz 13. Mai 1852, des Prinzen Friedrich Wilhelm von Preußen 5. Novbr. 1853, des Königs Georg V. von Hannover 14. Jan. 1857 u. des Herzogs Ernst II. von Sachsen-Koburg-Gotha 30. Jan. 1857, welcher Letztere sogar den 9. Aug. 1857 das Amt eines Meisters vom Stuhl in der Loge zu Gotha über[692] nahm. An der Spitze der fürstlichen Beschützer steht der gegenwärtige Prinz-Regent von Preußen, welcher stets den Bund vertreten u. verfochten hat, so daß ihm derselbe zum Theil seine Erhaltung u. seinen gegenwärtigen blühenden Zustand in Deutschland zu verdanken hat.

Kirche

Von kirchlicher Seite her wurde von der streng confessionellen Partei seit 1853 bes. in der Evangelischen Kirchenzeitung geeifert u. der Austritt der Geistlichen aus dem Bunde verlangt, weil in der Freimaurerei eine Antipathie gegen das specifisch Christliche walte. In besonderen Schriften stellten die Hauptsprecher jener Partei die Freimaurerei u. das evangelische Pfarramt in Gegensatz u. suchten nachzuweisen, wie das letztere mit der Theilnahme am Freimaurerbunde unverträglich sei. In Folge dieser Behauptungen erließ 1856 die Generalsuperintendentur in Magdeburg ein oberhirtliches Schreiben, in welchem die Geistlichen u. Lehrer der Provinz Sachsen ermahnt wurden, die F. zu meiden, als etwas, was weder ihnen, noch den Gemeinden fromme. Dagegen erschien von acht Geistlichen in Magdeburg 23. Mai 1856 eine Erwiderung u. Beleuchtung, welche alle in jenem Hirtenbrief angedeuteten Bedenken widerlegte. In den Logen selbst gibt sich in neuester Zeit allseitig ein Bestreben kund, von den Hochgraden sich zu befreien, u. tritt dies um so lebhafter hervor, als es einer vorurtheilsfreien Geschichtsforschung auf dem Gebiete der Freimaurerei gelungen ist, die Schwäche des Grundes, auf welchen die Hochgrade bisher sich gestützt haben, nachzuweisen.

Preußen

In den einzelnen deutschen Ländern hat sich die Freimaurerei folgendermaßen gestaltet: in Preußen hat die Freimaurerei dadurch, daß der Prinz von Preußen an der Spitze sämmtlicher Logen steht u. fortwährend mit Eifer für die Zwecke des Bundes thätig ist, unverkennbar neues Leben erhalten, u. daher mag es auch gekommen sein, daß vorzugsweise in diesem Staate eine nicht unbeträchtliche Zahl neuer Logen errichtet wurde, welche sich in Gemäßheit der Staatsgesetze unter die Leitung einer der drei Großlogen gestellt haben, namentlich unter die der Nationalmutterloge zu den drei Weltkugeln.

  • a) Die Nationalmutterloge zu den drei Weltkugeln in Berlin zählt gegenwärtig 94 arbeitende Töchterlogen, von denen 9 außerhalb Preußen sich befinden. Im Jahre 1850 hat diese Großloge ihre revidirten Statuten herausgegeben;
  • b) die Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland in Berlin zählt gegenwärtig 66 arbeitende Töchterlogen, von denen 18 außerhalb Preußen sich befinden;
  • c) die Große Loge von Preußen, genannt Royal York zur Freundschaft, in Berlin hat dermalen 25 Töchterlogen, welche sich sämmtlich innerhalb des preußischen Staates befinden.

Wie bereits erwähnt, entstanden Mißhelligkeiten zwischen den drei preußischen Großlogen u. denen von England, Frankreich, Nordamerika u. den anderen Großlogen Deutschlands darüber, daß die ersteren u. die von ihnen abhängenden Töchterlogen Freimaurern mosaischen Glaubens, ungeachtet dieselben durch Certificate als von gesetzmäßigen Logen aufgenommen sich auswiesen, dennoch den Zutritt zu ihren Versammlungen versagten.

Dieses Verfahren, welches die preußischen Logen dadurch zu rechtfertigen suchten, daß sie die Freimaurerei als ein rein christliches Institut erklärten, wurde von den Großlogen Englands u. Frankreichs durchaus gemißbilligt, u. es kam endlich soweit, daß die Großloge von England ihren Repräsentanten bei den preußischen Großlogen alle Verbindung mit letzteren untersagte u. auch die Großloge von Hamburg, welche sich über ein gleiches Verfahren gegen eines ihrer Mitglieder zu beklagen hatte, allen Verkehr mit den preußischen Logen einstellte u. den unter ihrer Leitung stehenden Logen es verbot, Certificate von preußischen Logen anzuerkennen.

Nachdem auch die übrigen Großlogen Deutschlands sich in gleicher Weise mißbilligend über das Verfahren der preußischen Logen ausgesprochen u. erklärt hatten, daß Bekenner des mosaischen Glaubens, wenn sie sich als Freimaurer gehörig legitimirten, unweigerlich Theil an den maurerischen Versammlungen nehmen könnten, so ist in jüngster Zeit von Seiten der preußischen Logen das Zerwürfniß dadurch ausgeglichen worden, daß sowohl die Großloge Royal York zur Freundschaft als auch die Nationalmutterloge zu den drei Weltkugeln ihren Bundeslogen die Weisung ertheilt haben, in Zukunft darauf zu achten, daß die besuchenden Freimaurer mit richtigen Certificaten gerechter u. vollkommener Logen versehen sind, u. daß fernerhin darnach, ob der Besuchende sich zur christlichen Religion bekenne, nicht gefragt werden solle. Diesem Verfahren hat sich 1857 die Große Landesloge von Deutschland angeschlossen.

Königreich Hannover

Im Königreich Hannover erfreut sich die Freimaurerei unter der Leitung des Königs, welcher seit 1857 als Großmeister der dortigen Großloge vorsteht, einer ungestörten Theilnahme. Unter der Großloge des Königreichs Hannover bestehen 18 Logen, sämmtlich innerhalb des Landes. Die früher in Ostfriesland bestandenen, aber längere Zeit inactiven Logen nahmen 1843, indem sie sich zugleich zu einer Loge in Aurich vereinigten, ihre Thätigkeit wieder auf. 1846 feierte die Loge Zum Weißen Pferde in Hannover das hundertjährige Jubiläum.

Der eklektische Bund

Die Große Mutterloge des Eklektischen Bundes in Frankfurt a. M., welche, mit ihren Bundeslogen, sich von allen Hochgraden fernhaltend, stets nur in den drei Johannisgraden arbeitet, gerieth 1844 mit einer ihrer Töchterlogen, der Loge Karl zum aufgehenden Lichte in Frankfurt a. M., in Zwiespalt, weil letztere angeblich Versuche machte, positive Lehren des Christenthums in die Loge einzuführen. Da die den Grundgesetzen der Freimaurerei zuwiderhandelnde Loge diese Richtung nicht aufgeben wollte, so wurde sie von der Mutterloge ausgeschlossen. Dieses Verfahren hatte jedoch zur Folge, daß die Logen in Darmstadt u. Mainz, welche mit der Frankfurter Loge Karl zum aufgehenden Lichte gleiche Ansichten hatten, aus dem Eklektischen Bunde ausschieden u. gemeinsam eine neue, die siebente in Deutschland, Großloge des Freimaurerbundes zur Eintracht im Orient von Darmstadt, gründeten. Diese Großloge erhielt vom Landesherrn, dem Großherzog von Hessen, die Sanction ihrer Stiftungsurkunde u. alsbald wurde sie auch von den preußischen Großlogen, von der Landesloge von Sachsen u. der Großloge von Hamburg anerkannt.

Es hat aber bis jetzt nicht verlautet, daß andere Logen diesem Logenbunde sich angeschlossen hätten. Zwei neue in Hamburg gegründete Logen schlossen sich dem Eklektischen Bunde an u. die Logen in Offenbach u. Koburg, welche ebenfalls diesem Verbande angehörten, begannen, nachdem sie längere Zeit in Ruhe gewesen waren, ihre Thätigkeit von Neuem.

Von erster Loge ging ein Antrag aus, daß die Freimaurerlogen sich der Sache der Auswanderer thätig annehmen möchten, welcher Antrag von den Logen in Frankfurt aufgenommen u. zur weiteren Ausführung gebracht worden ist. Im Jahre 1846 erließ die Großloge eine Reorganisationsacte ihres Bundes.

Es gehören gegenwärtig zum Eklektischen Bunde 14 Logen, nämlich:

3 in Frankfurt a. M.,
4 im Großherzogthum Hessen,
3 im Königreich Baiern (2 in Nürnberg u. 1 in Erlangen),
1 im Herzogthum Koburg, 1 im Herzogthum Nassau (Wiesbaden, gestiftet 1858),
2 in Hamburg.


Die Große Loge in Hamburg

, welche 1847 ihre Statuten revidirte u. veröffentlichte, zählt gegenwärtig 20 Logen: 5 in Hamburg, die Provinzial loge von Mecklenburg in Rostock mit 3 anderen mecklenburgischen Logen, 2 im Großherzogthum Oldenburg, 2 im Herzogthum Braunschweig (die in Wolfenbüttel neu errichtet), 1 im Großherzogthum Weimar, 1 in Lübeck, 3 im Königreich Württemberg (die Logen in Ulm 1844 u. Heilbronn 1855 neu errichtet), 1 in Frankfurt (die bisher unter dem Grand Orient de France gestandene jüdische Loge Frankfurter Adler hat 1847, nachdem sie vom Grand Orient ihre Entlassung erhalten, Aufnahme in den Bund der Großen Loge von Hamburg gefunden) u. 2 in Nordamerika.


Die Große Landesloge von Sachsen

in Dresden zählt 15 Logen u. zwar sind zu den früheren 11 Logen 4 neu errichtete in Glauchau (1846), in Meißen (1847), in Annaberg (1855) u. in Grimma (1858) hinzugekommen, u. eine, bis 1847 inactiv gewesene, die in Zittau, hat ihre Thätigkeit wieder begonnen; 1 der früheren Logen befindet sich in Meiningen. Die Große Loge zur Sonne in Baireuth in Baiern zählt gegenwärtig 10 Logen, indem zu den früher dazu gehörigen 5 Logen (Baireuth, Frankenthal, Fürth, Hof u. Stuttgart) neuerdings die neu erstandenen Logen in Manheim (1846), Karlsruhe, Freiburg im Breisgau (1847), Ludwigsburg (1855) u. Heidelberg (1856) hinzugekommen sind. Übrigens besteht in Baiern die Beschränkung, daß Staatsdiener sich der Theilnahme an den Freimaurerlogen zu enthalten haben Großloge Suprême Conseil maçonnique in Luxemburg, mit 2 Logen in Echternach u. Luxemburg.

Hinsichtlich der isolirten Logen ist eine Veränderung nicht eingetreten, es sind deren noch 7, nämlich in Altenburg, Gera, Hildburghausen, Jever (nicht arbeitend), Regensburg (je 1) u. 2 in Leipzig; Logen, die von Großlogen außerhalb Deutschland abhängen, nämlich a) nur noch eine jüdische Loge in Frankfurt a. M., welche unter der Großloge von England steht, die andere hat sich der Gro ßen Loge von Hamburg angeschlossen (s. ob.), u. b) die Loge in Altona, welche verfassungsmäßig unter der Großloge von Dänemark in Kopenhagen steht. In einigen der Länder, in welchen früher die F. ganz untersagt war, haben die Staatsregierungen der Errichtung von Logen ein Hinderniß nicht in den Weg gelegt, so im Großherzogthum Baden. Hier entstand die erste Loge 1846 wieder nach 31 jähriger Ruhe in Manheim, nachdem die Regierung die maurerische Feier bei Errichtung des Erwindenkmals zugelassenhatte (s. oben); hierauf folgte die Errichtung der Logen in Karlsruhe u. in Freiburg im Breisgau 1847; diese 3 badischen Logen schlossen sich dem Logenbund der Großloge von Baireuth an (s. oben). Auch im Kurfürstenthum Hessen, wo die Logen 1824 ihre Thätigkeit einstellen mußten, wurde in Folge des freigegebenen Vereinsrechtes 1849 eine Loge in Kassel errichtet, welche gleich Anfangs einer großen Theilnahme sich erfreute u. sich dem Logenbunde des Königreichs Hannover anschloß; jedoch schon 1850 stellte die Loge wegen eingetretenen Kriegszustandes ihre Thätigkeit ein; nach Aufhebung desselben wurde der Loge 13. Febr. 1855 eröffnet, daß die Wiederzulassung der F. in Kurhessen Allerhöchsten Ortes nicht genehmigt worden sei. In der österreichischen Monarchie, wo die Freimaurerei seit 1794 streng untersagt war, wurde 1848 ein Versuch zur Reactivirung der Logen gemacht u. namentlich in Wien die früher bestandene Loge zum heiligen Joseph unter reger Theinahme einheimischer, wie auswärtiger Mitglieder ins Leben gerufen, allein der bald darauf angeordnete Belagerungszustand machte der weiteren Thätigkeit ein Ende, ohne daß es bis jetzt gelungen wäre, die Aufhebung des Verbotes zu erlangen. Ebenso wurde im Königreich Böhmen der Versuch gemacht, die dort zerstreut lebenden Freimaurer in Logen zu vereinigen u. diese in Thätigkeit zu setzen, ja sogar eine Großloge zu bilden, allein es scheint unter den jetzigen Verhältnissen die Sache auf sich zu beruhen. Ein gleicher Versuch wurde im Jahr 1848 in Pesth gemacht, es sollte dort eine Loge errichtet werden, allein die bald darauf eingetretenen Kriegsunruhen haben die Ausführung unterbrochen. Es befinden sich gegenwärtig, nachdem in Anhalt-Dessau die Loge in Zerbst u. in Lippe-Detmold die Loge in Detmold in Thätigkeit getreten ist, keine Logen in folgenden deutschen Ländern: in Kurhessen, Anhalt-Köthen, Hessen-Homburg, Liechtenstein, Lippe-Schaumburg, Renß jüngere Linie (Greiz), Schwarzburg-Rudolstadt u. Sondershausen.

Europa

Aber auch in anderen europäischen Ländern, welche bis jetzt der Freimaurerei zugänglich waren, hat diesel be Aufnahme gefunden u. es sind dort Logen gegründet worden, so in Portugal, wo sich seit 1797 Logen gebildet hatten u. den Geist der Duldung verbreiteten; auch in Spanien sind neuerer Zeit, namentlich in Madrid u. Barcelona, Logen errichtet worden, die unter französischen Großlogen stehen; ebenso wird von Logen berichtet, die auf den Jonischen Inseln u. auf Malta thätig sind, diese sind von Engländern errichtet worden. Aber auch aus der Türkei ist sichere Kunde gekommen, daß hier unter den Bekennern des Islam eine der Freimaurerei ähnliche, wenn nicht ganz gleiche Verbindung besteht, die in früherer Zeit von den Sultanen heftige Verfolgungen zu erdulden hatte, aber jetzt, bes. in Belgrad, in ungestörter Thätigkeit sich befindet.


In den außereuropäischen Erdtheilen

Die in allen englischen, französischen u. niederländischen Colonien bestehenden Logen sind in unausgesetzter lebhafter Thätigkeit, bes. die französischen Logen in Algier, die englischen Logen in Ost- u. Westindien, in Canada, ja sogar in China haben sich 3 englische Logen in Canton, Hongkong u. Shanghae gebildet Desgleichen sind in Oceanien verschiedene Logen (nach neueren Nachrichten be[694] stehen dort über 200 Logen) errichtet worden, u. selbst in Persien sollen Freima urerlogen bestehen. In Ostindien steht die F. in besonderer Blüthe mit 57 Logen, darunter 11 Logen in Madras u. 9 in Calcutta. Zwar wurden mehrere Klagen wegen Unregelmäßigkeiten, die in der zu großen Entfernung von der Großloge von England u. einem allzu abhängigen Verhältniß von dieser ihren Grund hatten, allein es scheint neuerer Zeit diesen Übelständen genügende Abhülfe geworden zu sein. Es hat sich dort wiederholt der Fall ereignet, daß vornehme u. gebildete Hindus in den Logen Aufnahme fanden. In Ostindien erscheint eine Freimaurerische Zeitschrift.

Nordamerika

In Nordamerika hat sich nach den neuesten Berichten die Freimaurerei sehr verbreitet, 1846 bestanden in den Vereinigten Staaten 31 Großlogen, mit 400 u. mehr Töchterlogen. Von vielen dieser Großlogen gingen Bestrebungen zu einer Vereinigung unter eine gemeinsame Großloge u. namentlich der verschiedenen Systeme in ein einziges aus, allein bis jetzt ist dies noch nicht gelungen. In neuester Zeit sind namentlich in dem Westen viele neue Logen errichtet worden; durch die zahlreichen Einwanderungen aus Deutschland haben sich die deutschen Freimaurer zu besonderen Logen vereinigt, u. die in New-Orleans bestehende deutsche Loge befindet sich in einem blühenden Zustande. Gegenwärtig bestehen in Nordamerika 25 deutsche Logen; im Allgemeinen befinden sich daselbst gegenwärtig 35 Großlogen mit 3665 Töchterlogen.

In den größeren Städten ist man darauf bedacht gewesen, großartige Anstalten als Asyle für hülfsbedürftige Freimaurer u. deren Witwen u. Waisen zu gründen. Als die Großloge in New-York im April 1848 veranlaßt wurde, die dortigen Freimaurer zur Theilnahme an einer öffentlichen Procession u. anderen Feierlichkeiten, aus Anlaß der in Europa zu Gunsten der Freiheit stattgehabten Ereignisse, aufzufordern, gab sie abschlägigen Bescheid, indem es sich nicht mit den Grundsätzen der Freimaurerei u. der Genossenschaft vereinigen lasse, an solchen politischen Demonstrationen Theil zu nehmen. 1848 erhob sich in New-York ein Streit über das Stimmrecht der gewesenen Meister vom Stuhle in der Großloge, wodurch die Landlogen, deren Meister wegen der Entfernung die Sitzungen der Großloge nicht besuchten, in Nachtheil geriethen. Bei fortgesetztem Streit entstanden 1849 zwei Großlogen, die eine unter Philipp, die andere unter Willard, von denen die erstere die Rechteder gewesenen Meister vertrat. Erst 1858 haben sich die beiden getrennten Parteien wieder zu einer Großloge vereinigt.

In Brasilien ist die Freimaurerei noch in gleicher Thätigkeit wie früher, 1845 zählte man unter der Großloge von Brasilien 79 einzelne Logen. Außerdem stehen der Leitung des Maurerbundes in Amerika noch vor: die Großloge von Canada, der Großorient von Haiti in Port-au-Prince, der Grand Orient National der Republik Peru u. der Grand Orient der Republik Venezuela.

Literatur

I.

  • Anderson, Neues Constitutionsbuch der alten u. ehrwürdigen Brüderschaft der Freimaurer, Lond. 1723, aus dem Englischen Frkf. 1747;
  • Der Signatstern od. die enthüllten sämmtlichen 7 Grade der mysterischen F., nebst dem Orden der Ritter des Lichts, Berl. 1811–21, 16 Thle.;
  • Sarsena od. der vollkommene Baumeister, Bamb. 1816, 4. Aufl. ebd. 1820;
  • F. W. Lindner, Mac-Benac, er lebt im Sohne, od. das Positive der wahren F., Lpz. 1819, 3. Aufl.; *Die F. in einer Nuß, 2. Aufl. Lpz. 1827;
  • Gädicke, Freimaurerlexikon, Berl. 1818;
  • C. Lenning, Encyklopädie der F., Lpz 1822–28, 3 Bde.;
  • (Lessing) Ernst u. Falk, Gespräche für Freimaurer, Wolfenbütt. 1778, 1780;
  • (Fischer) Eleusinien des 19. Jahrh., od. Resultate vereinigter Denker über Philosophie u. Geschichte der F., Berl. 1802 f., 2 Bde; W. Blumenhagen, Akazienblüthen, Hannov. 1815, 2 Thle.;
  • F. Heldmann, Akazienblüthen aus der Schweiz, Aarau 1819;
  • G. Friedrich, Sarons-Rosen, 2. Aufl. Frkf. a. M. 1825;
  • G. von Wedekind, Der pythagorische Orden, die Obscurantenvereine in der Christenheit u. die F. in gegenseitigen Verhältnissen, Lpz. 1819;
  • Desselben Baustücke, Gießen 1820 f., 2 Hfte.;
  • (Jacobi u. von Stark) Saint-Nicaise od. Sammlung merkwürdiger maurerischer Briefe für Freimaurer u. die es nicht sind (angeblich) aus dem Französischen, 2 Aufl. Frkf. 1786;
  • Anti-Saint-Nicaise, ein Turnier im 18. Jahrh, gehalten von 2 T***H***(Keßler von Sprengeisen), als etwas für Freimaurer u. die es nicht sind, Lpz. 1786 f., 3 Thle;
  • Feßlers Sämmtliche Schriften über F., Berl. u. Dresd. 1801_–4, 2 Bde., 2. Aufl. Freib 1805–7;
  • Freimaurerbibliothek, Berl. 1778–1803, 8 Stück;
  • Almanach für Freimaurer auf das Schaltjahr 1784 (Prag); F. W. von Sydow, Asträa, Taschenbuch für Freimaurer, Ilmenau 1824 bis 1828 u. 1830, 5 Jahrg.;
  • Über die Stellung der Freimaurer jüdischen Glaubens in Preußen u. über das, was in jüngster Zeit in dieser Angelegenheit geschehen ist, ein offenes Sendschreiben etc., Berl. 1843;
  • Die F. mit offenem Gesichte u. freien, reinen Händen dargestellt etc. von einem uralten Freimaurer für Br. Maurer, aber auch für höhere Staatsbeamte, Erl. 1843;
  • Her. Nan, Mysterien eines Freimaurers, Stuttg. 1844, 2 Thle.;
  • G. Kloß, Bibliothek der F. u. der mit ihr in Verbindung gesetzten geheimen Gesellschaften, Frkf. 1844;
  • Georg Kloß, Die F. in ihrer wahren Bedeutung, Lpz. 1845;
  • Maurerische Tempelbilder von Friedrich, Lpz. 1847;
  • F. A. Fallou, Die Mysterien der F., ebd. 1848; Hottinger, Rückblicke auf die Vergangenheit u. Aussichten in die Zukunft, nebst einigen Worten über die F., Zür. 1848;
  • Zacharias Numotheca numismatica latomorum (Dresd. 1840–46, 8 Hefte), Die F. in ihrem schönsten Lichte, Schwäb. Hall 1850;
  • Borchhardt, Der Weg zum Studium der F. u. deren Grundlage zur Vereinigung aller Logensysteme, Berl. 1850;
  • Glöden, Aufschluß über mein Verhalten zum Freimaurerorden im Allgemeinen u. zur Großen Landesloge von Deutschland im Besonderen, Schwerin 1850;
  • I. F. L. Th Merzdorf, Die Denkmünzen der Freimaurerbrüderschaft, Oldenb. 1851;
  • Anschütz, Johannes am Jordan, Lpz 1853;
  • Hottinger, Über die Systemverhältnisse u. die Angriffe auf die F., St. Gallen, 1854;
  • Hirsch, Die Humanität als Religion, Trier 1855;
  • Merzdorf, Lessings Gespräche für Freimaurer, historisch-kritisch erläutert, Hannov. 1855;
  • Zille, Sandkörner, Lpz. 1854;
  • Derselbe, Anderson, ebd. 1855;
  • Auwald, Bausteine zum Tempel des Menschenthums, ebd. 1856;
  • Buthmann, Maurerische Vorträge, Hamb. 1856;
  • Lucius, Alte u. neue Bundesgrüße, ebd. 1856;
  • Marbach, Agenda, 1856;
  • Derselbe, Katechismusreden, Lpz. 1856;
  • [695] Brockmann, Die königliche Kunst, Hannov. 1857;
  • Bretschneider, Freimaurerkalender auf das Jahr 1852 u. 1855, Gotha 1851 u. 1855; Röhr, Amerikanisch-deutsche Jahrbücher für Freimaurer, 1. u. 2. Jahrg., New-York 1856–57;
  • Barthelmeß, Bibliographie der F. in Amerika, ebd. 1856;
  • Thiemann, Übersicht sämmtlicher Logen Deutschlands, Hildesh. 1857;
  • Eybert, Märtyrer der Freimaurer Spaniens, Weimar 1854;
  • Gegenwart u. Zukunft der F. in Deutschland, Lpz 1854;
  • Pollak, Encyklopädie für Br. Freimaurer, Amsterd. 1856;
  • Schiffmann, Das Verhältniß der Freimaurerei zum Christenthum u. zur Kirche, Stettin 1857;
  • Voigts, Die Kunst der F. im Lichte von Fürstenstimmen, Hannov. 1858. Gegenschriften gegen die F.: Hephatha od. Denkwürdigkeiten u. Bekenntnisse eines Freimaurers, Lpz. 1836;
  • G. U. V. Freimaurerlogenbuch, enthaltend das vollständige Rituale u. Ceremoniale aller drei Johannisgrade nach dem System der Großen Landesloge, sowie das Rituale u. Ceremoniale des 3.–7. Grades nach dem Royal Yorker Systeme etc. Ein Nachtrag zum Hephatha, Lpz. 1836 (beide wahrscheinlich von Ed. Pelz [Treumund Welp od. Schuba]);
  • C. L. von Haller, Die F. u. ihr Einfluß in der Schweiz, Schaffh. 1840;
  • Derselbe, Nachtrag zur F. u. ihr Einfluß etc., ebd. 1841;
  • Der Freimaurerorden in seiner gegenwärtigen Nichtigkeit dargestellt, Lpz. 1848 (als Entgegnung hierauf die beiden Schriften: Der Freimaurerbund in seiner gegenwärtigen Bedeutung, Lpz. 1848, u. Der Freimaurerorden in seiner gegenwärtigen Bedeutung, Magdeb. 1848);
  • Ein zweites Wort in der Logenfrage vom Verfasser der Schrift: Der Freimaurerorden in seiner Nichtigkeit etc., Lpz. 1848;
  • Jean de Septohênes, Jacquemin, der Freimaurer od. die geheimen Gesellschaften in Frankreich, ihre Tendenzen, politischen u. socialen Zwecke, historischen Überlieferungen, Rituale, Gebräuche etc., Grimma 1848;
  • Eckert, Der Freimaurerorden in seiner wahren Bedeutung, Dresd. 1851;
  • Derselbe, Der Tempel Salomonis, Prag 1855;
  • Derselbe, Magazin der Beweisführung für Beurtheilung des Freimaurerordens, als Ausgangspunkt aller Zerstörungsthätigkeit, Schaffh. 1856;
  • Derselbe, Geschichte meiner persönlichen Anklage des Freimaurerordens, als einer Verschwörungsgesellschaft bei dem Ministerium in Berlin u. meiner Behandlung als Verbrecher darauf, 1858;
  • Hengstenberg, Die F. u. das evangelische Pfarramt, Berl. 1854, 3 Thle. (Entgegnungen: Beleuchtung der Angriffe der evangelischen Kirchenzeitung, Berl. 1854;
  • F. u. Christenthum, Letztes Wort über die Angriffe des Professors Hengstenberg, ebd. 1855;
  • Bullrich, Analyse der F. u. das evangel. Pfarramt, ebd. 1854;
  • Derselbe, Religion u. Kirche zur Beleuchtung der Schrift: Die F. u. das evangelische Pfarramt, ebd. 1854;
  • Sauße, Die Fu Professor Hengstenberg, Lpz. 1855;
  • Zur Beurtheilung der Hengstenbergischen Schrift: Die F. u. das evangelische Pfarramt, Berl. 1854).


Zur Geschichte

  • A. Lavries, Geschichte der F., Freib. 1810;
  • Acta Latamorum, ou Chronologie de l'histoire de la Franche-Maçonnerie Franç. et étrangère, Par. 1815, 2 Bde.;
  • C. C. F. Krause, Die drei ältesten Urkunden der Freimaurerbrüderschaft, Dresd. 1810, neue Ausg. ebd. 1820 f., 2 Bde.;
  • F. Heldmann, Die drei ältesten geschichtlichen Denkmale der deutschen Freimaurerbrüderschaft sammt Grundzügen zu einer allgemeinen Geschichte der F., Aarau 1819; Geschichte der Grundidee u. Verfassung der F., zeitgemäß dargestellt von einem Freimaurer (Ed. Bobrick), Zür. 1838;
  • Urgeschichte der F. in England von James Orchard Halliwell, 1840, 2. A. 1844, deutsch von H. Marggraff, mit historischer Einleitung von Gretschel, Lpz. 1842;
  • G. Kloß, Annalen der Loge zur Einigkeit, der englischen Provinzialloge, so wie der Provinzial- u. Directorialloge des Eklektischen Bundes in Frankfurt a. M. 1742–1811, Frkf. 1842;
  • Die St. Johannisloge zu den drei Reißbretern im Orient von Altenburg nach einhundertjährigem Bestehen, eine Denkschrift, Altenb 1842;
  • F. A. Eckstein, Geschichte der Freimaurerloge im Orient von Halle, eine Festgabe zur Säcularfeier der Loge zu den drei Degen, Halle 1844; H. A. Lachmann, Geschichte der F. in Braunschweig von 1744–1844, Braunschw. 1844 Schlemm, Geschichte der F. in Halberstadt, Halberst. 1845;
  • Voigts, Die Geschichte der gerechten u. vollkommenen Freimaurerloge Friedrich zum weißen Pferde in Hannover u. Säcularfeier derselben Loge, Hannov. 1846;
  • Jördens, Versuch einer Geschichte der Loge Georg zum silbernen Einhorn im Orient von Nienburg a. d. W., ebd. 1846: Geschichtliche Übersicht von der Gründung u. Thätigkeit der St. Johannes Loge zum innigen Verein am Riesengebirge im Orient von Landshut in Schlesien, Landsh. 1846;
  • Georg Kloß, Geschichte der F. in England, Irland u. Schottland aus echten Urkunden (1685–1784 dargestellt, Lpz. 1847);
  • Keller, Geschichte des Eklektischen Freimaurerbundes, 2. Aufl. Gießen 1857;
  • Kloß, Geschichte der F. in Frankreich, Darmst. 1852–53, 2 Bde.;
  • Merzdorf, Geschichte der Freimaurerlogen im Herzogthum Oldenburg, Oldenb. 1852;
  • Polick, Beiträge zur Geschichte der F. in Mecklenburg, Rostock 1854.


Zeitschriften

  • Wiener Journal für Freimaurer, Wien 1784–86, 3 Jahrg.;
  • Journal für F., Altenb. 1804 u. 5, 2 Bde.;
  • Neues Journal für F., ebd. 1812–20, 1. Bd.;
  • Zeitschrift für F., ebd. 1823–27, 5 Bde.;
  • Neue u. neueste Zeitschrift für F., ebd. 1832–42, 9 Bde.;
  • Rud. Richard Fischer, Maurerhalle, ebd. 1842 f.;
  • Latomia, Freimaurer. Vierteljahrschrift, Lpz. 1842 bis 1858, 14 Bde.;
  • Archiv für F., herausgeg. von Horstmann u. Strauß, Hamb. 1843–47;
  • Erwinia, Feuille de correspondance maçonnique (französisch u. deutsch), Strasb. 1846 f.;
  • Freimaurerzeitung, Manuscript für Brüder (redigirt von Rud. Rich. Fischer, seit 1852 von Moritz Zille), Lpz. 1847–1858;
  • Bruderblätter für Freimaurer, als Fortsetzung des Ziegeldeckers im Orient von Altenburg, herausgeg. von B. Lützelberger, Altenb. 1848–54;
  • Asträa, Taschenbuch für Freimaurer, herausgeg. von Aug. W. Müller u. Ludwig Bechstein, Sondersh. 1840–1858;
  • Triangel od. Akazienzweige am Lebensbaume echten Maurerthums, herausgeg von Ed. Röhr, Williamsb. 1.–4. Jahrg. (1855–58);
  • Die Bauhütte, illustrirte Freimaurerzeitung (redigirt von I. G. Findre), Lpz 1858.



Quelle: Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 679-695.

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