Markmaurerei: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Freimaurer-Wiki
Zeile 3: Zeile 3:
  
 
Ein nur Grossbritannien und Nordamerika eigentümlicher Zweig des Logenwesens, dessen Eigentümlichkeit darin besteht, dass jedes Mitglied ein besonderes Zeichen (mark) führt, welches er seinem Namen beifügt.  
 
Ein nur Grossbritannien und Nordamerika eigentümlicher Zweig des Logenwesens, dessen Eigentümlichkeit darin besteht, dass jedes Mitglied ein besonderes Zeichen (mark) führt, welches er seinem Namen beifügt.  
 
  
 
=== Menatzchim beim Tempelbau ===
 
=== Menatzchim beim Tempelbau ===
  
Die Entstehung dieses Gebrauches ist einfach zu erklären, ohne, wie die maurerische Sage annimmt, auf die Menatzchim bei Salomo's Tempelbau Rücksicht zu nehmen. Diese Menatzchim, Aufseher beim Baue, teilten der Kontrolle halber den verschiedenen Arbeitern Zeichen zu, welche sie an ihrer Arbeit anbringen mussten, die auf solche Weise am besten zu übersehen war. So die maurerische Sage.  
+
Die Entstehung dieses Gebrauches ist einfach zu erklären, ohne, wie die maurerische Sage annimmt, auf die Menatzchim bei Salomo's Tempelbau Rücksicht zu nehmen. Diese Menatzchim, Aufseher beim Baue, teilten der Kontrolle halber den verschiedenen Arbeitern Zeichen zu, welche sie an ihrer Arbeit anbringen mussten, die auf solche Weise am besten zu übersehen war. So die maurerische Sage.  
 
 
  
 
=== Alter Steinmetzenbrauch ===
 
=== Alter Steinmetzenbrauch ===
  
Die Geschichte sagt, und die Steinmetzzeichen an den alten christlichen Kirchen beweisen es, sowie die Brüderbücher der Steinmetzzunft, dass in den christlichen Bauhütten des Mittelalters der, vielleicht aus den römischen Collegien stammende Gebrauch herrschte, dass jeder Steinmetz bei seiner Lossprechung ein gewisses Zeichen erhielt, welches er verpflichtet war seinem Werkstücke einzubauen, damit daraus ersichtlich war, wer dasselbe bearbeitet hatte. (Über diese Steinmetzzeichen s. den Art. Steinmetzzeichen u. Lat., XIX, 63 fg., XXII, 37 fg. 134 fg. 316 fg.)Diese Zeichen wurden in das Bruderbuch eingetragen und durften nicht willkürlich verändert werden, doch konnten sie in der Familie weiter erben, erhielten aber gewöhnlich einen kleinen Zusatz oder eine Änderung wie z. B. das Zeichen der beiden Roritzer.  
+
Die Geschichte sagt, und die Steinmetzzeichen an den alten christlichen Kirchen beweisen es, sowie die Brüderbücher der Steinmetzzunft, dass in den christlichen Bauhütten des Mittelalters der, vielleicht aus den römischen Collegien stammende Gebrauch herrschte, dass jeder Steinmetz bei seiner Lossprechung ein gewisses Zeichen erhielt, welches er verpflichtet war seinem Werkstücke einzubauen, damit daraus ersichtlich war, wer dasselbe bearbeitet hatte. (Über diese Steinmetzzeichen s. den Art. Steinmetzzeichen u. Lat., XIX, 63 fg., XXII, 37 fg. 134 fg. 316 fg.)Diese Zeichen wurden in das Bruderbuch eingetragen und durften nicht willkürlich verändert werden, doch konnten sie in der Familie weiter erben, erhielten aber gewöhnlich einen kleinen Zusatz oder eine Änderung wie z. B. das Zeichen der beiden Roritzer. <br />
Dieser Gebrauch erhielt sich längere Zeit ging in Deutschland zwar verloren und ward, als die Restaurationen der Münster z. B. von Strasburg und Köln aufgenommen wurden, in den regenerierten Hütten wieder eingeführt. Als Zeichen des Eigentums blieb er in der Hausmarke, dem Maurerzeichen und dem Handzeichen, das Schreibens Unkundige statt der Unterschrift unter Dokumente zu setzen pflegten. Merkwürdigerweise erhielt sich dieser Gebrauch in den Bauhütten Schottlands bis zu deren Umwandlung in Freimaurerlogen und einzelner dieser alten Logen, wie die zu Kilwinning (die Mutterloge schottischer Maurerei), zu Aitchisons Haven bei Edinburgh, die Loge Journeymen masons in Edinburgh hatten den Gebrauch beibehalten, wie sie überhaupt mit der Zunftmaurerei noch im engsten Connex standen, denn in Kilwinning musste bis in die Mitte vorigen Jahrhunderts stets beim Wechsel des Meisters darauf gesehen werden, dass ein um das andere mal ein wirklicher Maurer (operative mason) den Vorsitz hatte.  
+
Dieser Gebrauch erhielt sich längere Zeit ging in [[Deutschland]] zwar verloren und ward, als die Restaurationen der Münster z. B. von Strasburg und Köln aufgenommen wurden, in den regenerierten Hütten wieder eingeführt. Als Zeichen des Eigentums blieb er in der Hausmarke, dem Maurerzeichen und dem Handzeichen, das Schreibens Unkundige statt der Unterschrift unter Dokumente zu setzen pflegten. Merkwürdigerweise erhielt sich dieser Gebrauch in den Bauhütten [[Schottland]]s bis zu deren Umwandlung in Freimaurerlogen und einzelner dieser alten Logen, wie die zu [[Kilwinning]] (die Mutterloge schottischer Maurerei), zu Aitchisons Haven bei Edinburgh, die Loge Journeymen masons in Edinburgh hatten den Gebrauch beibehalten, wie sie überhaupt mit der Zunftmaurerei noch im engsten Connex standen, denn in Kilwinning musste bis in die Mitte vorigen Jahrhunderts stets beim Wechsel des Meisters darauf gesehen werden, dass ein um das andere mal ein wirklicher Maurer (operative mason) den Vorsitz hatte.  
  
Als durch die Montgomery's diesem Gebrauch ein Ende gemacht wurde, erregte es in der Loge grossen Zwiespalt. In Aitchinsons Haven musste jeder Lehrling zugleich das Handwerk der Maurer lernen und es ward später verordnet, dass dieselben jedes Jahr am Johannistage darüber geprüft werden sollten. In der Journeymen-Loge erhielten die Lehrlinge bis Ende vorigen Jahrhunderts am Johannistage einen Schilling ausgezahlt und scheinen dieselben ganz so gehalten worden zu sein als es der Gebrauch der mauernden Tagelöhner (journeymen masons) in manchen Landdistrikten Schottlands noch heutigen Tages ist.
+
Als durch die Montgomery's diesem Gebrauch ein Ende gemacht wurde, erregte es in der Loge grossen Zwiespalt. In [[Aitchinsons Haven]] musste jeder Lehrling zugleich das Handwerk der Maurer lernen und es ward später verordnet, dass dieselben jedes Jahr am Johannistage darüber geprüft werden sollten. In der Journeymen-Loge erhielten die Lehrlinge bis Ende vorigen Jahrhunderts am Johannistage einen Schilling ausgezahlt und scheinen dieselben ganz so gehalten worden zu sein als es der Gebrauch der mauernden Tagelöhner (journeymen masons) in manchen Landdistrikten Schottlands noch heutigen Tages ist.
  
 +
=== Gegensatz zu den alten Logen ===
  
== Gegensatz zu den alten Logen ==
+
In neuern Zeiten ist ein Gegensatz zu den alten Logen, welche ihren Mitgliedern nach der Unterschreibung ihres Namens im Protokollbuch das Zeichen, die Marke (mark) erteilen, der Gebrauch namentlich in Nordamerika eingerissen, dass manche Royal-Arch-Kapitel den Markmeister und Stuhlmeister (Pastmaster, Chairmaster) als besondere Grade erteilen, welche nach dem Meistergrade folgen: das ist aber im vollständigen Widerspruch mit den alten Zunftlogen, welche den Markmeister mit dem [[Geselle]]ngrade (Followcraft) und den letztern mit dem [[Meister]]grade verbinden.
 
 
In neuern Zeiten ist ein Gegensatz zu den alten Logen, welche ihren Mitgliedern nach der Unterschreibung ihres Namens im Protokollbuch das Zeichen, die Marke (mark) erteilen, der Gebrauch namentlich in Nordamerika eingerissen, dass manche Royal-Arch-Kapitel den Markmeister und Stuhlmeister (Pastmaster, Chairmaster) als besondere Grade erteilen, welche nach dem Meistergrade folgen: das ist aber im vollständigen Widerspruch mit den alten Zunftlogen, welche den Markmeister mit dem Gesellengrade (Followcraft) und den letztern mit dem Meistergrade verbinden.
 
 
 
  
 
=== Oliver ===
 
=== Oliver ===
  
 
Oliver [Landmarks, II, 24, 126] der gründlichste Kenner englischen Logenwesens, sagt ganz bestimmt, dass bis zum 17. Jahrhundert die Maurerzunft nur aus drei Graden bestanden habe und meist aus Werkmaurern zusammengesetzt gewesen sei, und dass zwar jetzt gewöhnlich der Markmaster nach dem Meistergrade erteilt werde, dass derselbe aber eigentlich vorhergehen müsste, da der Markmeister eigentlich nur der Meister einer Gesellenloge sei. (The master of a Lodge of Fellow-craft).  
 
Oliver [Landmarks, II, 24, 126] der gründlichste Kenner englischen Logenwesens, sagt ganz bestimmt, dass bis zum 17. Jahrhundert die Maurerzunft nur aus drei Graden bestanden habe und meist aus Werkmaurern zusammengesetzt gewesen sei, und dass zwar jetzt gewöhnlich der Markmaster nach dem Meistergrade erteilt werde, dass derselbe aber eigentlich vorhergehen müsste, da der Markmeister eigentlich nur der Meister einer Gesellenloge sei. (The master of a Lodge of Fellow-craft).  
 
  
 
=== Brauch in Killwinning ===
 
=== Brauch in Killwinning ===
  
 
Und um Vorsitzender einer solchen Versammlung zu sein, war es gar nicht nötig Meister zu sein, denn in alten Logen z. B. in Kilwinning kam der Fall öfter vor, dass ein Lehrling den Vorsitz führte, trotz der vorhandenen Meister und Gesellen, In Kilwinning wurde die erteilte "mark" mit 13 1/2 Shilling bezahlt, der Gebrauch blieb nur bis in die Mitte vorigen Jahrhunderts, kam dann in Verfall und wurde in neuerer Zeit wieder aufgenommen.
 
Und um Vorsitzender einer solchen Versammlung zu sein, war es gar nicht nötig Meister zu sein, denn in alten Logen z. B. in Kilwinning kam der Fall öfter vor, dass ein Lehrling den Vorsitz führte, trotz der vorhandenen Meister und Gesellen, In Kilwinning wurde die erteilte "mark" mit 13 1/2 Shilling bezahlt, der Gebrauch blieb nur bis in die Mitte vorigen Jahrhunderts, kam dann in Verfall und wurde in neuerer Zeit wieder aufgenommen.
 
  
 
=== F. C. mark (Gesellenmarke) ===
 
=== F. C. mark (Gesellenmarke) ===
Zeile 39: Zeile 33:
 
=== Grosse Loge von Schottland ===
 
=== Grosse Loge von Schottland ===
  
Die Grosse Loge von Schottland hat demgemäss im November 1858 auch auf die Klage des Provinzialgrossmeisters von Glasgow wegen der von der Loge St.-John zu Glasgow bearbeiteten Mark- und Chairmastergrade, die von der Grossen Loge von Schottland weder bearbeitet noch anerkannt wurden, dahin entschieden, dass, da die Loge von Glasgow nachgewiesen, wie sie diese beiden Dinge nicht als besondere Grade, sondern als Teile des Gesellen- und Meistergrades betrachte, diese Loge vollkommen in ihrem Rechte sei deshalb von der Klage frei zu sprechen wäre. - Neben dem gewöhnlichen Markgrade, also dem Markmeister wird noch erwähnt "markman" als ein Anhängsel zum Gesellengrade; da aber weder in Grossbritannien noch in Amerika dieser Markman als besonderer Grad gilt, wir ihn auch nur aus einer höchst zweifelhaften Quelle kennen, so vermuten wir, diese Benennung sei nur erfunden, um den Markmeister zum besonderen Grad über dem Meistergrad zu machen.
+
Die [[Grand Lodge of Scotland|Grosse Loge von Schottland]] hat demgemäss im November 1858 auch auf die Klage des Provinzialgrossmeisters von Glasgow wegen der von der Loge St.-John zu Glasgow bearbeiteten Mark- und Chairmastergrade, die von der Grossen Loge von Schottland weder bearbeitet noch anerkannt wurden, dahin entschieden, dass, da die Loge von Glasgow nachgewiesen, wie sie diese beiden Dinge nicht als besondere Grade, sondern als Teile des Gesellen- und Meistergrades betrachte, diese Loge vollkommen in ihrem Rechte sei deshalb von der Klage frei zu sprechen wäre. - Neben dem gewöhnlichen Markgrade, also dem Markmeister wird noch erwähnt "markman" als ein Anhängsel zum Gesellengrade; da aber weder in Grossbritannien noch in Amerika dieser Markman als besonderer Grad gilt, wir ihn auch nur aus einer höchst zweifelhaften Quelle kennen, so vermuten wir, diese Benennung sei nur erfunden, um den Markmeister zum besonderen Grad über dem Meistergrad zu machen.
 +
 
 +
==Siehe auch==
 +
*[[York Rite]]
 +
 
 +
 
 +
[[Kategorie:Lexikon]]

Version vom 4. Juli 2012, 09:15 Uhr

Markmaurerei (Markmasonry)

Quelle: Allgemeines Handbuch der Freimaurerei von C. Lenning, Bd. 2 Brockhaus 1865

Ein nur Grossbritannien und Nordamerika eigentümlicher Zweig des Logenwesens, dessen Eigentümlichkeit darin besteht, dass jedes Mitglied ein besonderes Zeichen (mark) führt, welches er seinem Namen beifügt.

Menatzchim beim Tempelbau

Die Entstehung dieses Gebrauches ist einfach zu erklären, ohne, wie die maurerische Sage annimmt, auf die Menatzchim bei Salomo's Tempelbau Rücksicht zu nehmen. Diese Menatzchim, Aufseher beim Baue, teilten der Kontrolle halber den verschiedenen Arbeitern Zeichen zu, welche sie an ihrer Arbeit anbringen mussten, die auf solche Weise am besten zu übersehen war. So die maurerische Sage.

Alter Steinmetzenbrauch

Die Geschichte sagt, und die Steinmetzzeichen an den alten christlichen Kirchen beweisen es, sowie die Brüderbücher der Steinmetzzunft, dass in den christlichen Bauhütten des Mittelalters der, vielleicht aus den römischen Collegien stammende Gebrauch herrschte, dass jeder Steinmetz bei seiner Lossprechung ein gewisses Zeichen erhielt, welches er verpflichtet war seinem Werkstücke einzubauen, damit daraus ersichtlich war, wer dasselbe bearbeitet hatte. (Über diese Steinmetzzeichen s. den Art. Steinmetzzeichen u. Lat., XIX, 63 fg., XXII, 37 fg. 134 fg. 316 fg.)Diese Zeichen wurden in das Bruderbuch eingetragen und durften nicht willkürlich verändert werden, doch konnten sie in der Familie weiter erben, erhielten aber gewöhnlich einen kleinen Zusatz oder eine Änderung wie z. B. das Zeichen der beiden Roritzer.
Dieser Gebrauch erhielt sich längere Zeit ging in Deutschland zwar verloren und ward, als die Restaurationen der Münster z. B. von Strasburg und Köln aufgenommen wurden, in den regenerierten Hütten wieder eingeführt. Als Zeichen des Eigentums blieb er in der Hausmarke, dem Maurerzeichen und dem Handzeichen, das Schreibens Unkundige statt der Unterschrift unter Dokumente zu setzen pflegten. Merkwürdigerweise erhielt sich dieser Gebrauch in den Bauhütten Schottlands bis zu deren Umwandlung in Freimaurerlogen und einzelner dieser alten Logen, wie die zu Kilwinning (die Mutterloge schottischer Maurerei), zu Aitchisons Haven bei Edinburgh, die Loge Journeymen masons in Edinburgh hatten den Gebrauch beibehalten, wie sie überhaupt mit der Zunftmaurerei noch im engsten Connex standen, denn in Kilwinning musste bis in die Mitte vorigen Jahrhunderts stets beim Wechsel des Meisters darauf gesehen werden, dass ein um das andere mal ein wirklicher Maurer (operative mason) den Vorsitz hatte.

Als durch die Montgomery's diesem Gebrauch ein Ende gemacht wurde, erregte es in der Loge grossen Zwiespalt. In Aitchinsons Haven musste jeder Lehrling zugleich das Handwerk der Maurer lernen und es ward später verordnet, dass dieselben jedes Jahr am Johannistage darüber geprüft werden sollten. In der Journeymen-Loge erhielten die Lehrlinge bis Ende vorigen Jahrhunderts am Johannistage einen Schilling ausgezahlt und scheinen dieselben ganz so gehalten worden zu sein als es der Gebrauch der mauernden Tagelöhner (journeymen masons) in manchen Landdistrikten Schottlands noch heutigen Tages ist.

Gegensatz zu den alten Logen

In neuern Zeiten ist ein Gegensatz zu den alten Logen, welche ihren Mitgliedern nach der Unterschreibung ihres Namens im Protokollbuch das Zeichen, die Marke (mark) erteilen, der Gebrauch namentlich in Nordamerika eingerissen, dass manche Royal-Arch-Kapitel den Markmeister und Stuhlmeister (Pastmaster, Chairmaster) als besondere Grade erteilen, welche nach dem Meistergrade folgen: das ist aber im vollständigen Widerspruch mit den alten Zunftlogen, welche den Markmeister mit dem Gesellengrade (Followcraft) und den letztern mit dem Meistergrade verbinden.

Oliver

Oliver [Landmarks, II, 24, 126] der gründlichste Kenner englischen Logenwesens, sagt ganz bestimmt, dass bis zum 17. Jahrhundert die Maurerzunft nur aus drei Graden bestanden habe und meist aus Werkmaurern zusammengesetzt gewesen sei, und dass zwar jetzt gewöhnlich der Markmaster nach dem Meistergrade erteilt werde, dass derselbe aber eigentlich vorhergehen müsste, da der Markmeister eigentlich nur der Meister einer Gesellenloge sei. (The master of a Lodge of Fellow-craft).

Brauch in Killwinning

Und um Vorsitzender einer solchen Versammlung zu sein, war es gar nicht nötig Meister zu sein, denn in alten Logen z. B. in Kilwinning kam der Fall öfter vor, dass ein Lehrling den Vorsitz führte, trotz der vorhandenen Meister und Gesellen, In Kilwinning wurde die erteilte "mark" mit 13 1/2 Shilling bezahlt, der Gebrauch blieb nur bis in die Mitte vorigen Jahrhunderts, kam dann in Verfall und wurde in neuerer Zeit wieder aufgenommen.

F. C. mark (Gesellenmarke)

Diese F. C. mark (die Gesellenmarke) liefert den Beweis, dass die "mark" mit der Johannismaurerei identifiziert wurde und daher die Ansicht derer irrig ist, welche behaupten, die "mark" hänge nicht mit dem Gesellengrade (Fellowcraft) zusammen.

Grosse Loge von Schottland

Die Grosse Loge von Schottland hat demgemäss im November 1858 auch auf die Klage des Provinzialgrossmeisters von Glasgow wegen der von der Loge St.-John zu Glasgow bearbeiteten Mark- und Chairmastergrade, die von der Grossen Loge von Schottland weder bearbeitet noch anerkannt wurden, dahin entschieden, dass, da die Loge von Glasgow nachgewiesen, wie sie diese beiden Dinge nicht als besondere Grade, sondern als Teile des Gesellen- und Meistergrades betrachte, diese Loge vollkommen in ihrem Rechte sei deshalb von der Klage frei zu sprechen wäre. - Neben dem gewöhnlichen Markgrade, also dem Markmeister wird noch erwähnt "markman" als ein Anhängsel zum Gesellengrade; da aber weder in Grossbritannien noch in Amerika dieser Markman als besonderer Grad gilt, wir ihn auch nur aus einer höchst zweifelhaften Quelle kennen, so vermuten wir, diese Benennung sei nur erfunden, um den Markmeister zum besonderen Grad über dem Meistergrad zu machen.

Siehe auch