Samuel Prichard

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Samuel Prichard

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Hintergründe und Auswirkungen

Erläuterungen von F. K. Schwalbach: Geschichte des älteren maurerischen Gebrauchtums. Berlin: Stankiewicz 1889, 23-29, 56 und 75-76

Prichard's Zergliederte Freimaurerei

Samuel Prichard's Masonry dissected erschien zuerst 1730 in London und erlebte bald zahlreiche Auflagen (Abdruck auch bei Bonneville, Les Jésuites chassés. London (Paris) 1788, und des Lehrlingskatechismus (mit deutscher Übersetzung) in Krause's Kunsturkunden I, 2 S. 51 ff.); von mir ist die 21. Auflage (London 1787) benutzt worden.
Ins Deutsche wurde die Schrift zuerst 1736 übersetzt („die Zunft der freien Maurer" [besser: Die Zunfft der Freyen-Mäurer], ein Exemplar davon befindet sich auf der Hamburger Stadtbibliothek); die für die Ausbildung der deutschen Ritualistik wichtigste Übersetzung ist im Anhange der zuerst 1741 zu Frankfurt a. M. erschienenen Übersetzung des Anderson'schen Konstitutionsbuches enthalten.

Die älteste holländische Übersetzung datiert vom Jahre 1734 (Het Collegie der Vrije-Metselaars ontledt, Utrecht), die älteste französische vom Jahre 1738 (La Réception mystérieuse, London). Mehrfache weitere Versionen folgten: unter den deutschen hebe ich als eine der besseren diejenige hervor, welche sich in der (von Schröder besorgten) „Sammlung von Katechismen", Jena 1815, befindet.

Sämtliche bisherige Übersetzungen leiden an groben Fehlern; diese Fehler sind teils, da Prichard keine schriftliche Vorlage hatte, sondern seine Katechismen nach dem Gehör niederschrieb, im Originale selbst begründet (vgl. z. B. V, 79), teils beruhen sie auf der Unkenntnis der altenglischen Handwerksausdrücke, die auch heute noch selbst einem geborenen Engländer unverständlich bleiben müssen, sofern derselbe nicht philologisch gebildet und in der älteren Maurersprache geübt ist.
Proben meiner Übersetzung sind bereits in den „Bausteinen" 1883, IV, S. 52 ff. erschienen.

Aus der ungeschickten und nicht selten inkorrekten Ausdrucksweise und dem konfusen Stil in der „Vorrede" und in der „Rechtfertigung" kann man schließen, daß Prichard nur geringe Bildung hatte. Über seine Person und sein Leben ist sonst nichts bekannt; nur giebt der gereizte Ton, den er in der „Vorrede" und „Rechtfertigung" sowie in einigen dem Katechismus beigefügten Bemerkungen anschlägt, zu der Vermutung Anlaß, daß er zu denjenigen Maurern gehörte, von denen er erzählt, sie seien, obwohl der ältesten Londoner Loge angehörig, als besuchende Brüder in einer anderen Londoner Loge zurückgewiesen, weil ihre Loge nach Verlegung ihres Lokals nicht mehr als gesetzmäßig konstituiert anerkannt worden sei.

Mit Berücksichtigung aller in der „Vorrede" und in der „Rechtfertigung" erwähnten Umstände scheint der Sachverhalt folgender gewesen zu sein: Prichard war Werkmaurer und gehörte bereits vor 1717 der, wie sich auch aus anderen Quellen erweisen läßt, 1691 gestifteten Loge „zur Gans und zum Rost (Goose and Gridiron)“ an. Diese damals älteste und deshalb als No.1 bezeichnete Loge (die 1725 aus 15 Mitgliedern, und zwar noch lauter Werkmaurern bestand — s. Gould, The four old Lodges S. 8 — und die noch heutzutage als Lodge of Antiquity existiert) beteiligte sich bekanntlich an der Neugestaltung im Jahre 1717, bei welcher - wie Prichard sich ausdrückt - „aus den Angenommenen Maurern die wirklichen Maurer entsprangen", d. h. die bisherige Werkmaurerei in die humanitäre Freimaurerei umgewandelt wurde.
Während schon lange vor 1717 in die Werkmaurerlogen auch Nichtmaurer, sogen. „Angenommene Maurer", ausgenommen worden waren, aber zwischen beiden Kategorien noch scharf geschieden wurde, waren 1717 die „Angenommenen Maurer" das treibende Element der Reform, welche den Unterschied zwischen Werk- und Angenommenen Maurern prinzipiell aufhob und sämtlichen Logenmitgliedern die Bezeichnung „Freie und Angenommene Maurer" beilegte.

In diese neuen Verhältnisse konnten sich aber manche Mitglieder, die ursprünglich Werkmaurer waren, nicht finden, und als nun gar in der neugeschaffenen Großloge mancherlei Änderungen der Gesetzgebung und des Rituals stattfanden, in letzterer Beziehung besonders die Einteilung des maurerischen Systems in drei streng von einander geschiedene Grade, die Einführung, eines Paßwortes in den zweiten Grad und die Erweiterung der wenigen früher bekannten Elemente der Meisterstufe durch die Hinzufügung der Hiramlegende (etwa um die Mitte der zwanziger Jahre: vgl. Gould, History of Freemasonry, II S. 357 ff. und meine schon vor dem Erscheinen des Gould'schen Werkes veröffentlichten „Studien über den Meistergrad"): da stieg die Unzufriedenheit jener am Althergebrachten hängenden Werkmaurer immer höher, zumal auch die Ausgaben für das Logenwesen seit der Reorganisation bedeutend gewachsen waren. Aus den älteren Logenlisten und sonstigen Nachrichten (vgl. Gould, The four old Lodges, und desselben Verfassers History, II S. 339 ff. und S. 383) geht hervor, daß die Loge No. 1 bis zum Jahre 1729 in ihrem alten Lokale „zur Gans und zum Rost“ ihre Versammlungen abhielt, dann aber, wahrscheinlich zu Anfang des Jahres 1730, nach dem Wirtshause „zum Königlichen Wappen (King's oder Queen's Arms Tavern)" übersiedelte.

Am 27. Dezember 1729 war nun die (in Anderson's Konstitutionsbuch mitgeteilte) „Neue Verordnung" ergangen, daß „jede Loge künftighin zwei Guineen für ihre Konstitution zahlen sollte". Als daher im Jahre 1730 Prichard und mehrere andere Mitglieder der Loge No. 1, die jetzt nicht mehr „zur Gans und zum Rost", sondern „zum königlichen Wappen" hieß, den Arbeiten einer anderen Loge in London als besuchende Brüder beiwohnen wollten, wurden sie nicht eingelassen, weil die Loge, welcher ihr Besuch galt, formell berechtigt war anzunehmen, daß eine Loge „zum königlichen Wappen" von der Großloge nicht konstituiert sei und daß die Identität der früheren Loge „zur Gaus und zum Rost" mit der „zum königlichen Wappen" durch Erwerben einer neuen: Konstitution nachgewiesen werden müßte.
Solche Vorsichtsmaßregeln waren in der damaligen Zeit, wo, wie wir anderweitig wissen, allerhand Winkelaufnahmen stattfanden und Winkellogen entstanden, wahrscheinlich sehr angebracht.
Kurzum, Prichard und seine Gesinnungsgenossen wurden abgewiesen, weil ihre Loge noch nicht die vorschriftsmäßigen zwei Guineen an die Armenkasse (und, wie Prichard hinzufügt, „eine feine Bewirtung") bezahlt hatte. Daß dies aber bald geschehen und auf jeden Fall die Loge „zum königlichen Wappen" als die gesetzmäßige Fortsetzung der Loge „zur Gans und zum Rost" anerkannt worden sein muß, erhellt daraus, daß in der offiziellen Logenliste vom Jahre 1730 (bei Gould, The four old Lodges, S. 50, No. 11) die Loge No. 1 schon wieder als „konstituierte" Loge aufgeführt ist.

Immerhin aber hatte die erfahrene Zurückweisung in den Herzen des schon sonst mit den Neuerungen der letzten Zeit unzufriedenen Prichard einen solchen Stachel zurückgelassen, daß er wesentlich durch diesen Umstand sowie auf Zureden seiner Leidensgefährten zur Veröffentlichung seiner Verräterschrift veranlaßt wurde. Seine Entrüstung mußte um so größer sein, als er der ältesten damals bestehenden Loge angehörte, und er unterläßt es daher nicht, seiner Masonry dissected eine Logenliste beizufügen, in welcher er unter No. 1: King’s Arms, in St. Pauls Churchyard, constituted 1691 aufführt. Möglich ist, daß er sich in seinem Ärger alsbald der Gesellschaft der „Gormogonen" (s. III, Anm. 9) anschloß, womit eine vollständige Verzichtleistung auf die Maurerei verbunden sein mußte, und als es ihm auch bei den Gormogonen nicht recht gefiel, der uns sonst unbekannten Vereinigung des „Groß-Kaihebar", worunter wir uns wohl eine der mit rituellen Ausnahmegebräuchen ausgestatteten zahlreichen Londoner Klubgesellschaften vorzustellen haben, beitrat.

Noch ein Punkt bedarf hier der Besprechung. In der „Vorrede" klagt Prichard darüber, daß einem Bruder, der bereits in eine rechtmäßig konstituierte Loge aufgenommen wäre, der sich aber vom Logenleben zurückgezogen hätte, als Besuchendem das Recht versagt werde, „das Geheimnis kennen zu lernen, für welches er schon bezahlt hat". Wir haben hier wahrscheinlich wieder an ihn selbst zu denken und können annehmen, daß es auch ihm so ergangen ist. Als Werkmaurer hatte er gewisse Geheimnisse, die erst nach l717 in die Logen eingeführt waren, noch nicht kennen gelernt, obgleich er bei seiner Aufnahme zum Maurer die vorgeschriebenen Gebühren gezahlt und dadurch nach den in der Werkmaurerei üblichen Bestimmungen das Recht erlangt, alle Geheimnisse, soweit sie eben in der Werkmaurerei mitgeteilt wurden, kennen zu lernen. Wollte er nun z. B. eine Meisterloge, in welcher die der alten Werkmaurerei noch fremde Hiramsage bearbeitet wurde, besuchen, so ließ man ihn nicht ohne weiteres herein; er mußte in dieses Geheimnis erst neu eingeweiht werden und zu diesem Zwecke Beförderungsgebühren bezahlen, was ihm wenig angenehm war.
Dennoch hat er sich, da er ja den neu entstandenen Meistergrad kennt, zu dieser sauren Ausgabe entschlossen, macht aber seinem Unmute durch Klagen über die Kostspieligkeit des Logenwesens und durch das Aussprechen des Verdachtes Lust, man verwende z. B. die für Erteilung einer Konstitution eingehenden Gelder nicht zu wohlthätigen Zwecken, sondern „zur Bildung eines anderen Systems der Maurerei", d.h. zur Anfertigung und Bearbeitung noch weiterer Grade. Ob er hiermit auf den Royal-Arch-Grad, zu dem in der That gewisse Keime ebenso wie zu dem Meistergrad bereits in der Werkmaurerei lagen, hindeuten will, lasse ich dahingestellt. —

Als das Prichard'sche Buch erschienen war, traf die Londoner Großloge alsbald die nötigen Vorsichtsmaßregeln; vgl. die bei Gould, (History, II S. 386) abgedruckten Protokollauszüge. Die von Anderson gegen Prichard gerichtete Schrift „A Defence of Masonry“ befindet sich im Anhange der 1738 erschienenen Ausgabe des Konstitutionsbuchs (in Übersetzung auch in den deutschen Ausgaben). In dieser Schrift verzichtet Anderson ausdrücklich darauf, zu untersuchen, „ob jedes Wort in der ‘Zergliederung‘ richtig und buchstäblich wahr sei," „ob die ,Zergliederung‘ sich als wahr oder falsch erweise"; er erkennt damit also stillschweigend gewissermaßen an, daß Prichard im allgemeinen das Ritual verraten habe, welches zu seiner Zeit in der englischen Großloge und deren Tochterlogen in Gebrauch war.

Eine zweite Gegenschrift, deren Verfasser sich „Br. Euklides" nennt und die ebenfalls der 2. Ausgabe des Konstitutionsbuches beigegeben ist, sagt zwar von Prichard's Buch:

„Diese Schrift sowohl wie angebliche andere Entdeckungen der maurerischen Geheimnisse in öffentlichen Blättern und anderen Pasquillen sind mit gerechter Verachtung anzusehen, denn alle diese zusammengenommen entdecken gar nichts von den tiefen und hohen Dingen der alten Maurerei; auch kann kein einziger Mensch, und also auch kein Maurer dieses unzusammenhängende Geschreibsel, das mit abgeschmackten Thorheiten und groben Irrtümern vermischt ist, unter verständigen und ächten Brüdern zu etwas anderem als zum Gelächter anwenden, zumal unsere Zusammenkünfte von ganz anderer Beschaffenheit sind."

Jedoch diese Worte sind offenbar cum grano salis zu verstehen; allerdings finden sich bei Prichard mehrere falsche Angaben, auf die ich an den betreffenden Stellen aufmerksam machen werde: im übrigen aber mußte es im Interesse der Logenmitglieder liegen, die Mitteilungen Prichard's für falsch zu erklären, damit Nichtmaurer gehindert würden, sich durch Aneignung der in der Masonry dissected enthaltenen Kenntnisse Eintritt in die Logen zu verschaffen, und ferner ist nicht außer acht zu lassen, daß das Logenritual zu jener Zeit überhaupt noch nicht eine starre Form angenommen hatte, sondern, da eine schriftliche Fixierung nicht stattfinden durfte, je nach der Individualität der Logenmeister, fortwährenden kleinen Änderungen und Erweiterungen unterworfen war, die durch gegenseitige Logenbesuche Verbreitung fanden, so daß im Jahre 1738, als der Brief des „Br. Euklides" erschien, schon manche Umgestaltungen stattgefunden haben mögen und das Prichard'sche Buch nicht mehr ganz zutreffend erschien.

Im allgemeinen aber unterschreibe ich noch heute auf Grund eigener wiederholter und eingehender Untersuchungen das, was Kloß schon 1847 in seiner „Geschichte der Freimaurerei in England", S. 437 f. gesagt hat:

„Vor der Erscheinung der Ancient Masons war die in Prichard's Masonry dissected enthaltene Maurerei die alleinige von der Großen Loge und ihren regelmäßigen Töchtern geübte. Zahlreiche Anspielungen in den englischen Schriften und Reden bestätigen dieses." (1)
(1) Interessant ist, was Kloß weiter hinzufügt: „Man erzählt selbst, daß die Große Loge zu London der Loge zu Altenburg den Prichard zu ihrem Gebrauche empfohlen habe, weil sie nichts Geschriebenes mitteilen dürfe."


Eine der deutlichsten Äußerungen in dieser Beziehung findet sich in der Vorrede zu der nicht vor 1760 erschienenen Verräterschrift The three distinct knocks, in welcher das Ritual der sogen. Ancient Masons mitgeteilt wird. Hier heißt es nach der mir vorliegenden Ausgabe (London ohne Jahreszahl, S. 1):

„Der Verfasser der folgenden Abhandlung ist ein bei Berlin geborener Deutscher, und da er mit einer englischen Familie bekannt war, lernte er etwas von jener Sprache und fand viel Vergnügen daran, englische Bücher zu lesen. Ungefähr im Alter von zwanzig Jahren fand ich in der Bibliothek meines Freundes eine Masonry dissected betitelte Schrift, die ich mit viel Aufmerksamkeit las.
Einige Zeit nachher ging ich nach Paris und arbeitete in meinem Geschäft. Mein Prinzipal war, wie ich erfuhr, ein Maurer; ich fragte ihn danach, und er antwortete mir, indem er mich ebenfalls danach fragte, worauf ich die Frage bejahte. Er fragte, wo ich aufgenommen wäre: ich antwortete, in Berlin. Darauf stellte er einige Fragen an mich, die ich beantwortete, wie ich es ans dem Buch Masonry dissected gelernt hatte, und da es richtig war, nahm er mich bei der Hand und nannte mich Bruder. Dann nahm er mich mit in seine Loge und that dies drei Jahre lang.
Darauf führte mich mein Geschäft nach England; als ich abreiste, waren sie betrübt, von mir Abschied zu nehmen, aber gaben mir ein Certifikat und baten mich, sie ihren Brüdern in England zu empfehlen. Ich ging in eine ,modern‘ Loge, und als ich mein Certifikat zeigte, nahm man mich freudig auf und war begierig, den Zustand der Maurerei in fremden Ländern kennen zu lernen.

Demnächst besuchte ich eine irische Loge, deren Mitglieder sich die ,most Ancient Masons' nennen, und dies ist der Gegenstand der folgenden Blätter, in welchen inan, wenn man sie mit Aufmerksamkeit durchliest, alle nötige Information finden wird."

Mag nun die Geschichte, die der Verfasser der Three distinct knocks hier erzählt, wahr sein oder nicht: auf jeden Fall geht soviel daraus hervor, daß man noch um das Jahr 1760, mit den in Prichard's Masonry dissected verratenen Kenntnissen ausgerüstet, Zutritt in die französischen Logen und in die englischen ,modern', d. h. in die Tochterlogen der 1717 gestifteten Londoner Großloge erhalten konnte.

Die Erweiterungen, die das Prichard'sche Ritual im Verlauf von etwa siebzig Jahren erfuhr, lassen sich am besten aus der in Chiffern geschriebenen, 1798 erschienenen Verräterschrift Browne's The Master Key through all the Degrees of a Freemason’s Lodge erkennen (2), die uns das gegen Ende des vorigen Jahrhunderts in der 1717 gestifteten englischen Großloge und deren Tochterlogen gebräuchliche Ritual mitteilt. Hier sieht man deutlich, wie die hinzugekommenen Fragen und Antworten sich um den Prichard'schen Kern gruppieren, und Brownes Buch ist somit ein nicht zu verachtendes weiteres Zeugnis für die Ächtheit der Prichard'schen Überlieferung.

(2) Den ersten Grad dieses Buches hat bekanntlich Krause in seinen Kunsturkunden (II S. 84 ff.) übersetzt.

[nun folgt die Übersetzung der Masonry dissected; daraus nur drei Anmerkungen von F. K. Schwalbach:]

Beglaubigung (3)

(3) Diese Beglaubigung durch einen Notar ist natürlich fingiert. Schriftliche Aufzeichnungen des Rituals durften in England für den Logenbrauch überhaupt nicht gemacht werden, und die mehrfach vorkommenden Mißverständnisse sind ein deutlicher Beweis, daß Prichard schriftliche Vorlagen nicht hatte.

Zueignung (4)

(4) Es braucht wohl kaum bemerkt zu werden, daß der ganze Ton der „Zueignung" ironisch gehalten ist.

Vorrede (5)

(5) In den Logen der Werkmaurer hatte bei Aufnahme neuer Mitglieder Prichard das vorschriftsmäßige Verlesen der alten Zunftsage und Zunftgesetze (Old Charges) gewiß häufig genug mit angehört und teilt in obigem Texte bis zu dem Zeichen || einen Auszug daraus mit.
Da wir annehmen können, daß Prichard zur Loge No. 1 gehörte, deren Old Charges uns als Antiquity-Ms. in einer Handschrift vom Jahre 1686 erhalten und (zum Teil mit Facsimile) in Hughans Old Charges of British Freemasons, London 1872, unter No. 8 abgedruckt sind, so hat ihm möglicherweise der Text dieser Version vorgeschwebt; nur die ihm unverständlichen lateinischen, in den Old Charges vorkommenden Worte (Tunc unus etc.), die in dem Antiquity-Ms. eine abweichende Fassung haben, hat er anderswoher, und zwar wahrscheinlich aus einem gedruckten Exemplar der Old Charges (ein Abdruck war z. B. schon 1722 erschienen) entnommen.
Im übrigen folgen bekanntlich die Handschriften, deren wir zur Zeit bereits über 50 kennen, mit geringen Abweichungen demselben Faden, enthalten dieselben Anachronismen und sagenhaften Geschichten und verstümmeln die vorkommenden historischen Namen bald auf diese, bald auf jene Weise. Anderson versuchte, da die Old Charges gebildeten Leuten doch allzu unwissenschaftlich vorkommen, mußten, der Zunftsage durch Anknüpfung an biblische Nachrichten und an Thatsachen, die der allgemeinen Geschichte und speziell der Geschichte der Architektur angehören, in seinem Konstitutionsbuche eine mehr wissenschaftliche Gestalt zu geben, verfiel aber bei diesem Bestreben in zahllose Willkürlichkeiten, so daß seine Arbeit fast noch größere Irrtümer enthält, als sie in den Old Charges zu finden sind, und für die Zeit vor 1717 so gut wie wertlos ist.
Das schon 1723 erschienene Buch Anderson‘s ist Prichard überhaupt unbekannt geblieben oder wird von ihm grundsätzlich ignoriert, da es die Traditionen der Werkmaurer in abweichender, also einem Manne wie Prichard ungehörig erscheinender Form brachte.

[nachstehend weitere Erläuterungen von Schwalbach zu zwei Übersetzungen weiterer Katechismen:]

Ein älterer französischer Katechismus.

Dieser ältere französische Katechismus ist der 3. Ausgabe des Nouveau Catéchisme des Francs-Maçons entnommen, die nach dem Titel zu „Jerusalem im Jahre 1340 [besser: 1440] seit der Sintflut", nach Kloß 1749 zu Paris gedruckt ist (für die 1. Ausgabe nennt Thory, Acta Latomorum, I S. 353, das Jahr 1743); das von mir benutzte Exemplar gehört der Büchersammlung der unter Konstitution der Großen Loge „Royal York zur Freundschaft" zu Berlin arbeitenden vier vereinigten Johannislogen an.

Der Nouveau Catéchisme hat im Verhältnis zu Prichard einige Erweiterungen und Änderungen, an einigen Stellen auch Kürzungen erfahren; ferner sind die Elemente der einzelnen Grade vielfach nicht in der bei Prichard gegebenen Ordnung bewahrt, besonders hat der erste Grad von seiner Fülle an den zweiten, ja selbst an den dritten Grad abgeben müssen: im allgemeinen aber schließt sich der Nouveau Catéchisme noch ziemlich eng an Prichard an, auch mehrfach da, wo letzterer Verse hat.
Man kann also daraus schließen, daß das englische Ritual zuerst in derjenigen Form, welche uns Prichard überliefert hat, nach Frankreich übertragen worden ist, und hier wiederum muß es lange Zeit in derjenigen Gestalt gebräuchlich gewesen sein, die uns im Nouveau Catéchisme erhalten ist. Dies erkennt man sofort, wenn man den Nouveau Catéchisme mit späteren Katechismen, besonders mit dem im Receuil précieux [zuerst 1783] mitgeteilten vergleicht; immer sieht man, wie der Nouveau Catéchisme die Grundlage bildet. Noch die Ausgabe des Receuil précieux vom Jahre 1805 tadelt es z. B., daß in Instruktionen gesagt werde, zur Meisterloge gehörten ein Hochwürdiger Meister, zwei Aufseher, zwei Meister und zwei Lehrlinge; hier können nur Instruktionen gemeint sein, die aus dem Nouveau Catéchisme (s. III, 3) geflossen find, und um so interessanter wird die weitere Bemerkung im Receuil précieux (Ausg. von 1805, I S. 85):

„Je mehr ich diese falschen Instruktionen prüfe, desto mehr bedauere ich in: Interesse des Ordens den Erfolg, den sie gehabt haben."

Übrigens war das Ritual in Frankreich im vergangenen Jahrhundert ein keineswegs durchgängig feststehendes; so heißt es z. B. in dem Ordre des Francs-Maçons trahi (Amsterdam, Ausg. vom Jahre 1783, S. 119 [zuerst 1745]) mit Bezug aus die Hiramlegende:

„Kurz, in allen Logen, die ich gesehen habe, habe ich einige Verschiedenheit gefunden, aber nur hinsichtlich der Einzelheiten, nicht was das Wesentliche betrifft."

Jachin und Boas.

Neben demjenigen aus der Werkmaurerei hervorgegangen Gebrauchtum, welches in Prichard's Masonry dissected überliefert ist, lief ein anderes ebenfalls aus der Werkmaurerei entstandenes Ritual her, dessen Ursprung wahrscheinlich in York zu suchen ist und das sich in vielen wesentlichen Punkten von dem Prichard'schen unterscheidet.
Die Annahme, daß dieses von Prichard stark abweichende Gebrauchtum in seiner gesamten Fassung erst nach 1730 geschaffen sei, läßt sich bei ruhiger Würdigung aller hier in Betracht kommenden Verhältnisse nicht aufrecht erhalten; vielmehr ist die Wurzel dieses Zweiges der Maurerei ebenso gut in der Werkmaurerei zu suchen, wie die durch Prichard verratene Form, und zwar sind manche Verschiedenheiten beider Überlieferungen offenbar schon in dem verschiedenen Typus des werkmaurerischen Gebrauchtums begründet; wie ja überhaupt zur Zeit der Werkmaurerei das Ritual keineswegs überall dasselbe war, sondern mancherlei lokale Abweichungen aufwies.
Andrerseits ist nicht zu verkennen, daß das vielleicht am besten als „Yorker" Ritual zu bezeichnende Gebrauchtum manche Formen aus der Londoner Großloge, die einen von Jahr zu Jahr wachsenden Einfluß ausübte, überkam, und daß ferner die älteren, einfacheren Katechismen desselben allmählich bedeutend (und man darf sagen, wenig geschickt) erweitert wurden.

Auf keinen Fall hatten die Anhänger dieses zweiten Rituals das Recht, die Anhänger der Londoner Großloge, die ja doch auch der Werkmaurerei (wenn auch einem anderen Typus) entstammte, „Neuere Maurer (Modern Masons)“ zu schelten, sich selbst aber rühmend den Namen „Alte Maurer (Ancient Masons)“ beizulegen. Die näheren Ausführungen über diesen Punkt behalte ich dem zweiten Teile meines Werkes vor.

Das Gebrauchtum der sogen. „Alten Maurer" wurde in drei nicht vor 1760 erschienenen Verräterschriften veröffentlicht: Jachin and Boaz, The three distinct knocks und Hiram or the grand master-key.
Im folgenden bringe ich eine (bis auf Unwesentliches) vollständige Übersetzung von Jachin and Boaz mit Ergänzungen aus The three distinct knocks. Erst durch eine vollständige Vorführung des ganzen Pamphlets wird der eigentümliche Geist, der diese Abteilung der Maurerei durchweht, deutlich erkennbar, was weder bei der oft nur auszugsweisen Übersetzung der Katechismen, die den Ritualbüchern der Großloge „Royal York zur Freundschaft" beigegeben ist, noch aus der nur den Lehrlingsgrad enthaltenden Übersetzung in Krause's „Kunsturkunden" möglich ist.

Die sogen. „Alten Maurer" konstituierten sich 1753 neben der 1717 gestifteten Londoner Großloge zu einer besonderen Großloge, und beide Systeme bestanden nicht ohne gegenseitige Befehdung bis zum Jahre 1813, wo eine Vereinigung der zwei Großlogen stattfand. Inbetreff des in der nunmehr „Vereinigten Großloge von England" zu handhabenden Rituals wurde ein Kompromiß geschlossen; allerdings wurde das bisherige (auf Prichard beruhende) Ritual der 1717 gestifteten Großloge zu Grunde gelegt, aber in dasselbe Vieles aus dem der Ancient Masons ausgenommen, so daß das heutzutage in England übliche Gebrauchtum im allgemeinen als eine Mischung von Prichard und Jachin and Boaz bezeichnet werden kann (6).

(6) S. R. Carlile, Manual of Freemasonry, London s. a. [1845]; Text Book of Freemasonry, London 1881. Das Ritual der amerikanischen Logen (enthalten in A Ritual and Illustrations of Freemasonry, London s. a. [1837]) basiert augenscheinlich aus dem Gebrauchtum der Ancient Masons.

In Deutschland war zuerst die Prichard'sche Form die allein gültige. Bei der Neugestaltung der deutschen Maurerei zu Anfang dieses Jahrhunderts jedoch knüpften Krause, Feßler, Schröder und Schneider wesentlich an das System der Ancient Masons an, das sie bei dem damaligen Zustande der maurerischen Geschichtswissenschaft für das wirklich älteste hielten. So kommt es denn, daß nicht bloß größere Gruppen, wie die Großloge von Hamburg und die Großloge „Royal York zur Freundschaft", sondern auch zahlreiche deutsche Einzellogen ihren Arbeiten Ritualien zu Grunde legten, welche das (Prichard'sche) Gebrauchtum der 1717 gestifteten Londoner Großloge mehr oder weniger ignorieren und mehr oder weniger ausschließlich dem Ritual der fälschlich so genannten „Alten Maurer" folgen. Von diesem Gesichtspunkte aus ist das zu beurteilen, was Feßler in seinen „Sämmtlichen Schriften über Freymaurerey, Berlin 1811", S. 331 ff. mit Bezug auf die „älteste authentische Lehre der Freymaurerbrüderschaft" sagt.

Siehe auch

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