Winkelmaurerei

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Winkelmaurerei, Winkelloge

Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)

(engl. Clandestine Lodge, frz. Loge irreguliere). Der Ausdruck hat im Deutschen eine besondere Schärfe (Winkelschreiber, Winkeladvokat!) und wäre daher besser durch: unregelmäßige Loge zu ersetzen. In der Geschichte der Freimaurerei sind sehr zahlreiche Fälle bekannt, daß heute als vollkommen regelrechte Logen anerkannte Körperschaften unregelmäßig gegründet worden sind. Immerhin hat sich im 19. und 20. Jahrhundert ein Kanon der Regelmäßigkeit herausgebildet der die Unterscheidung gestattet. Bereits in Andersons Konstitutionen von 1723 "General Regulations", Punkt VIII, wird als Kennzeichen der Regelmäßigkeit verlangt, daß die in Frage stehende Loge ein Patent des Großmeisters haben müsse. Unregelmäßige Logen sind nach heutigem Sprachgebrauch und Rechtsanschauung alle diejenigen Logen die kein derartiges Patent einer Großloge aufzuweisen haben, wobei wieder als Voraussetzung gilt, daß die patentierende Großloge selbst regulär sein muß. Ein Kennzeichen (wenn auch nicht Voraussetzung) der Regelmäßigkeit einer Großloge ist naturgemäß auch ihre stammbaummäßige Verknüpfung mit der Großloge von England (s. auch Anerkennung).

Logen, die keinerlei Großlogenpatent besitzen, gelten heute allgemein als unregelmäßig. Dasselbe gilt auch von Großlogen, die sich aus derlei Logen aufbauen. Es ist dabei gleichgültig, ob die gründenden Brüder regelmäßige Freimaurer sind oder nicht. Ohne Patent einer Großloge (bezw. Obersten Rates) gibt es keine Regularität, ebensowenig als es unabhängige Logen aus eigener Machtvollkommenheit einzelner Freimaurer geben kann (s. Unabhängige Logen).

Bezeichnend für alle irregulären Logen ist ihre Neigung, über kurz oder lang, trotz oft sehr radikaler Anfangsgesinnung, späterhin den Anschluß an die regelmäßige Freimaurerei zu suchen. Irreguläre Logen erledigen sich mit der Zeit immer von selbst. Es ist daher falsch, sie zu bekämpfen, wenn sie nicht - deutlich erkennbar - lediglich auf Geldschneiderei begründet sind. In Amerika besteht in einer Reihe von Staaten neben der regulären Großloge auch eine irreguläre. Da in Amerika jedoch der Freimaurername in manchen Staaten gesetzlich geschüzt und nur den regelmäßigen Freimaurern vorbehalten ist, so gelingt es der regulären Freimaurerei oft auf dem Wege gerichtlicher Entscheidungen, diese "clandestine bodies", wenn nicht zum Verschwinden, so doch zum Aufgeben des Namens zu verhalten (s. regulär, irregulär, regelmäßig, Regularisierung, gerecht und vollkommen).

Siehe auch