Konvent von Wilhelmsbad 1782
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Konvent von Wilhelmsbad 1782
Bearbeitung: Roland Müller
Was ergab der Konvent von Wilhelmsbad 1782?
Jean Pierre Louis [auch: Johann Ludwig von] Beyerlé:
Abhandlung über die allgemeine Zusammenkunft der Freymaurer, bey dem Gesundbrunnen in Wilhelmsbad, ohnweit Hanau.
Ins Teutsche übersetzt, mit Anmerkungen und Erläuterungen, von R. v. S. (= Ritter von Schwann = Adolph von Knigge).
Frankfurt am Main: Brönner
1784, 249-276
frz.: De Conventu Generali Latomorum. Apud aquas Wilhelminas, prope Hanauviam. Frankfurt am Main: Brönner 1782;
Faksimilenachdruck Paris: Libris éd. 1997.
Ohne die lateinischen Zitate und Anmerkungen, die z. T. von R. v. S. stammen
fette Auszeichnungen von Roland Müller
Vierter Theil.
Folgen, welche aus den Unternehmungen des Convents in Wilhelmsbad entstehen müssen, wenn diese zur Würklichkeit kommen.
Ich habe im ersten Theile festgesetzt, was zu einer wohlgeordneten Gesellschaft erfordert wird; ich habe entwickelt, nach welchen Grundsätzen sie regiert wird; ich habe im zweyten Theile zergliedert, welche Unternehmungen vor dem Convente hergegangen sind; im dritten aber bin ich die Verhandlungen des Convents selbst durchgegangen.
Nachdem ich nun mit wenig Worten die Grundsätze auf die Unternehmungen angewendet, und das, was vorausgegangen, mit dem, was auf dem Convente geschehen ist, verglichen habe; so wird es leicht seyn, die Folgerungen zu ziehen, und da ich fast immer im zweyten und dritten Theile die Grundsätze mit den Handlungen gegen einander gestellt habe, so wird es genug seyn, hiernach ein Bild der fehlerhaften Unternehmungen zu liefern, welches dann diesem vierten Theile weniger Ausdehnung verschaffen wird, als er sonst nothwendigerweise bekommen müßte.
I.)
Das erste Circular hatte ein Gemählde von wichtigen Gegenständen entworfen, die auf dem Convente sollten verhandelt werden. Alle diese Gegenstände sollten da vorkommen, und zwar nicht in der Form eines Unterrichts, sondern als Untersuchung, und über jeden derselben hätte man die Meinung derer vernehmen müssen, welche den Convent ausmachten.
Nun sind aber hier zehn Fragen, über welche ich wünschte, daß man mir in den Acten des Convents die gerade Auflösung der hingeworfenen Fragen durch Stimmensammlung zeigte.
- 1) Sollen wir den Orden als eine blos conventionelle Gesellschaft ansehen?
- 2) Haben wir würklich existirende Obern?
- 3) Was verstehen wir unter einem Obern des Ordens?
- 4) Hat er das Recht, zu befehlen, oder nur, uns zu unterrichten?
- 5) Giebt es vielleicht andre Personen, oder Gesellschaften, die, ohne eben Anspruch auf den Titel von Obern zu machen, dennoch dieselben oder ähnliche Eigenschaften haben?
- 6) Welches ist die beste und der politischen Verfassung der Staaten am angemessenste Coordination und Subordination der einzelnen Theile des Ordens?
- 7) Welches sind die sichersten Mittel, die Vernachläßigung der künftigen Gesetze im Ganzen und im Detail zu verhüten?
- 8) Durch welche Mittel können wir die Achtung des Publikums und den Schutz des Staats am sichersten erlangen? Und welches sind die Beschäftigungen eines Freymaurers, wodurch er sich und dem Publikum am nützlichsten werden kann?
- 9) Könnte man nicht einen öffentlichen und geheimen, oder einen äussern und innern Endzweck des Ordens annehmen? Und welcher könnte wohl der letzte seyn?
- 10) Giebt es gewisse Kenntnisse, in deren einzigem Besitze der Orden ist? Wie werden dieselben in solchem Fall mit der Regierungs-Verfassung in die vortheilhafteste Verbindung zu setzen seyn; und in wie fern ist bey dem Cäremoniale darauf Rücksicht zu nehmen oder nicht?
Keine dieser Fragen ist verhandelt worden; und doch sind sie sehr wichtig. Wenn man ja Spuren findet, daß man über einige derselben gestritten hat, so war es immer nur zufälligerweise. Auf diese Art sieht man einige Vorrechte einem philosophischen Systeme eingeräumt, welches der innere Zweck seyn soll, den man in der Frage 9 angekündigt hat, und welches die Kenntnisse enthalten soll, welche ebendaselbst angezeigt sind.
Ich erwarte, daß man mir einwenden wird, daß die Capitulation, welche man mit dem Durchlauchten Grosmeister gemacht hat, die Auflösung der vierten Frage enthält. Ich antworte aber: Ehe man eine Capitulation machte, hätte man die Frage entscheiden lassen müssen. Die Capitulation konnte nur enthalten:
- 1) Die ausserordentlichen Vorrechte, welche man aus Hochachtung und Zutrauen dem Verdienste einräumte.
- 2) Ein Versprechen und einen Eid von Seiten des Durchlauchten Grosmeisters, die Pflichten des Amts zu erfüllen, welches ihm den Gesetzen des Ordens gemäs anvertrauet war.
Was für Folgen kann man aber aus der Vernachlässigung des ersten Punkts ziehen? Daß der Convent in Wilhelmsbad, da er versäumt hat, über zehn wichtige Gegenstände zu entscheiden, ein unvollkommener Convent ist, und daß man eines neuen Convents bedürfe, um diese grausamen Nachläßigkeiten wieder gut zu machen.
Man wird sich wohl hüten, diesen neuen Convent zusammenzuberufen. Wenn es etwa Personen giebt, die den Götzen gleichen, von den denen in der heiligen Schrift gesagt ist: Os habent, et non loquentur, (Liber Psalmor. Pf. 113. v. 19. Pf. 134. v. 16.) sollten die es dann nicht vielleicht gewesen seyn, die sich aller ihrer Geschicklichkeit bedient hätten, um die Fragen nicht zur Untersuchung kommen zu lassen, weil sie dann gezwungen gewesen wären, zu reden, oder aber den Plan zu verändern, den sie entworfen hatten?
Da aber diese Ausführung weder gerecht noch redlich ist, so darf man sich nicht wundern, wenn einige eifrige Brüder, und Freunde des Guten und der Wahrheit, die Entscheidung jener Fragen noch immer fordern. Der wahre Maurer hat weder an Winkelzügen, noch an Lügen Wohlgefallen, und alle Kenntnisse, welche die erhabenste und tröstendeste Wissenschaft gewahren kann, werden nie einen geraden Mann überzeugen, es sey erlaubt, seines Gleichen zu hintergehen, ihm zu verbergen, was er Recht hat zu sehen, und ihn solcher Kenntnisse zu berauben, deren Besitz er mit Recht fordern kann. Brüdern, die den Preis der höchsten maurerischen Kenntnisse erkauft haben, die alle Tugenden eines wahren Maurers besitzen, oder wenigstens die Anlagen und das Verlangen nach solchen Tugenden haben, diesen Brüdern Kenntnisse zu verschweigen, die auf ihre Wohlfahrt abzielen!
Sie von weitem her in eine ungewisse Zukunft hinein mit der Hoffnung zu vertrösten, sie ihnen mitzuteilen! Das ist unwürdig eines redlichen Mannes, unwürdig eines Maurers; und wenn einer unter uns einer solchen Aufführung fähig wäre, so wäre er nicht Maurer. Lupus inter oves. Er würde sich die Verwünschung rechtschaffener Leute zuziehen, die gutherzig genug gewesen wären, mit ihm in Verhältniß zu treten. Man würde ihm sagen: Deine Schritte haben den Boden des Tempels verunreinigt; gehe nicht hinein! …
II.)
Man hatte im ersten Circulare angekündigt, man habe ein Verlangen, auch Brüder eines andern Systems an unserm Unternehmen Theil nehmen zu sehen. Das hies so viel, als sie einladen; und was im zweyten Circulare stand, war eine noch förmlichere Einladung:
- Um aber alle Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die der so sehr zu wünschenden Vereinigung mit Brüdern eines und des andern von dem unsrigen System im Wege stehen könnten, und um alle Gelegenheiten zu Uneinigkeiten, Mißverständnissen und Streitigkeiten vorzubeugen, etc, wird man sich unter dem Namen der Brüder Freymaurer versammlen, und den Rang und die Folge der Stimmführenden durch das Loos bestimmen.
Demohngeachtet setzen einige Brüder. wenige Tage vor Eröfnung des Convents Präliminärartikel auf, vermöge deren sie die Freymaurer eines andern Systems von den Versammlungen der Freymaurer ausschliessen. Diesem zu Folge hat man den Deputirten des ╬ und der Mutter-Loge Zu den drey Schlüsseln in Regenspurg schimpflich zurückgeschickt. Selbst der Bruder a Capite galeato (= François-Marie Marquis de Chefdebien d’Armissan) ist nicht dahingelassen worden, die Loge des amis réunis zu vertreten, diese so ehrwürdige Loge sowohl wegen ihrer Grundsätze, als wegen der Mitglieder, woraus sie besteht. Ist das eine Aufführung, durch welche man dabin gelangt: Alle Systeme der Maurerey zu vereinigen? Bewegt man dadurch verschiedene Corps, sich in eines zu binden, wenn man die Mitglieder dieser Corps beschimpft, indem man ihre Deputirten gleichsam fortjagt. Pflegt es nicht das Zeichen zum Kriege zu seyn, wenn man Gesandten zurückschickt?
- Die Auflösung der Fragen und Zweifel über den Ursprung, die Fortpflanzung und Benennung unsres Ordens, und die damit verbundene Hinsicht auf sein inneres Wesen,
- das heißt, (nemlich dem gemäs, was in den vorhergehenden Absätzen des zweyten Circulars stand,) den wahren Zweck des Ordens zu suchen, das war das erste Augenmerk der Verhandlungen. Indem man nun die Brüder der andern Systeme ausschloß, beraubte man sich derjenigen Aufklärungen, welche die Fragen hätten auflösen, die Zweifel zerstreuen, und uns auf das innere Wesen des Ordens führen können.
- Der Convent that also weder was er konnte, noch was er sollte, um den Ursprung des Ordens, seinen Zweck und sein inneres Wesen zu entdecken.
III.)
Vor Eröfnung des Convents hat man ein Gesetz gemacht, durch welches man bestimmte, daß der Chefs einer Provinz eine Stimme haben, der ganzen übrigen Provinz aber nur das Recht von zwey Stimmen eingeräumt werden sollte.
Wir haben gezeigt, im ersten und zweyten Theile, wie ungerecht dies Gesetz war; desfalls wollen wir die dort entwickelten Gründe nicht wiederholen. Aber ein Beyspiel lassen Sie uns annehmen, welches uns die Ungerechtigkeit dieses Gesetzes noch lebhafter wird fühlen machen. Sie haben einen Schmuck gekauft, und haben denselben bezahlt. Der Verkäufer verklagt Sie, als wenn Sie ihm den Preis noch schuldig wären. Sie antworten ihm: „ Ich habe Dich befriedigt." Der Richter wird Ihnen den Beweis auflegen. Sie haben zwanzig Zeugen. Man will den Lerm dieser Menge von Leuten nicht im Senat leiden. Ein Bevollmächtigter verhört alle Ihre Zeugen, welche sämmtlich die geschehene Bezahlung bekräftigen. Man nimmt ihre Aussagen zu Protocoll. Sie erscheinen nun vor den Richtern mit den ächten Papieren, welche die Aussagen der Zeugen enthalten. Werden diese Papiere nur für eine oder nicht vielmehr für zwanzig Aussagen gelten? Werden Sie nicht mehr Gewicht haben, als ein ähnliches Protocoll, welches Ihr Gegner über die Abhörung eines einzigen Zeugen hat aufnehmen lassen, welcher ausgesagt hat, Sie hätten im Augenblicke des Verkaufs nicht bezahlt? Wer wird behaupten dürfen, daß beyde Beweise gleich viel gelten sollten? Nun wohl! die in gehöriger Form von jedem Präfekten ╬ den Repräsentanten ertheilten Vollmachten sind das grosse Zeugen-Verhör, welches das grössere Gewicht haben muß.
Will man einen zweyten Fallstrick sehen, welcher unter diesem systematischen Gesetze verborgen liegt?
Die Provinzen sind in Präfecturen getheilt. Eine Provinz enthält nur eine oder zwey Präfecturen, indeß es andre giebt, welche aus fünf, sechs und mehreren bestehen. Folglich wird
1) eine Provinz, welche nur ein Etablissement hat, eben so viel Einfluß bekommen, als die, welche ihrer neun besitzt.
2) Wenn die Anzahl der Ritter in jedem Etablissement dieselbe wäre, so würden zwanzig Ritter dann so viel Gewicht haben, als hundert und achtzig.
Ich frage jeden unpartheyischen Menschen, ob das gerecht ist? Ob man sich mit einem solchen Gesetze versprechen kann, die festgesetzten Unternehmungen einer solchen Versammlung den Wünschen aller Committenten gemäs zu finden?
Alles, was nach diesem Gesetze gemacht worden ist, nach einem Gesetze, das an sich selbst mangelhaft war, das allen Grundsätzen der Gerechtigkeit und Rechtschaffenheit widerstreitet, alles das kann nicht zur Ausführung kommen. nicht einmal confirmirt werden, weil es einen solchen Schaden an der Wurzel hat, der nicht zu heilen ist.
Lassen Sie uns die drey Folgerungen, welche aus diesen Grundsätzen entspringen, kurz zusammenfassen.
Das Convent in Wilhelmsbad ist ein unvollkommenes Convent gewesen, weil es zehn wichtige Fragen unentschieden gelassen hat, welche doch in den Circularen angekündigt waren.
Das Convent hat weder gethan was es konnte, noch was es sollte, um den Ursprung und Zweck des Ordens zu entdecken.
Die Entscheidungen dieses Convents sind durchaus ungültig.
Ich überlasse nun jedem vernünftigen Manne, die letzte Folge zu ziehen.
Obgleich wir uns auf diese kurzen Schlußsätze einschränken könnten, so lassen Sie uns doch noch einmal das weite Feld durchlaufen, welches uns die Acten des Convents darbiethen; aber lassen Sie uns dies schnell thun, und nur die dornigtsten Stauden ausreissen.
Wir wollen nicht mehr von der Abweisung des Deputirten aus Regenspurg reden, welche um so beleidigender war, nachdem man die aus Rußland und Oesterreich zugelassen hatte.
Auch übergebe ich mit Stillschweigen die verschiedenen Gestalten, unter denen man den Hauptgegenstand des Convent dargestellt hat, welches beweiset, daß man sich entweder nicht verstand, oder nicht verstehen wollte, oder daß die Materie nicht genug geordnet war. Drey gleich ungünstige Fälle.
Der erste Gegenstand, welcher in die Augen fällt, ist die Zergliederung der Hauptfrage, welche im Allgemeinen in dem ersten Circulare vorgetragen war, (Zweck des Ordens) im zweyten Circulare aber mehr im Detail dargelegt wurde.
- Die Auflösung der Fragen und Zweifel über den Ursprung, die Fortpflanzung und Benennung des Ordens, und die damit verbundene Hinsicht auf sein inneres Wesen.
Hätte man nicht diese Fragen vorlegen, diese Zweifel aufwerfen, dies innere Wesen bestimmen sollen?
Wir haben gehört, daß man sich als Maurer versammlen wollte, und auch versammlete, um den Maurern andrer Systeme den Eintritt in den Convent zu erleichtern, das heißt solcher Systeme, die von demjenigen abwichen, welches auf dem Convente die Oberhand, und welches dazu eingeladen hatte. Aber man berief jene nicht, und solche, die erschienen, schickte man wieder fort, obgleich sie durch die Circulare veranlaßt waren, zu kommen, welche ihnen eifrige Brüder, dem Verlangen des Durchlauchten Grosmeisters gemäs, mitgetheilt hatten.
Unterdessen konnte man doch nicht die Fragen und Zweifel über den Ursprung des Ordens auflösen, ohne die Mitwürkung derer, welche vorgaben, das innere Wesen des Ordens, seinen Zweck, und seinen Ursprung zu kennen. Die, welche auf dem Convente waren, kannten doch nicht die Ansprüche und Wahrscheinlichkeiten der übrigen Systeme. Da ist also ein Grundfehler, welcher verhindert hat, daß der Convent nicht jene nöthige Sammlung von Licht erhielt, um die Hauptfrage zu entscheiden.
Wir haben gehört, daß man auf dem Convente nicht von dem innern Wesen des Ordens geredet, noch seinen Hauptzweck bestimmt hat. Ein zweytes Gebrechen!
Hat man nicht ein System halb aufgedeckt, welches hernach in den Händen einiger einzelnen Mitglieder geblieben ist? Der Beweis hiervon liegt vor Augen. Hier ist ein desto unverzeihlicherer böser Wille, als man doch an den Kenntnissen anderer Theil nahm, indeß man die Mitteilung der seinigen versagte. — Drittes Gebrechen!.
Dürfte man nicht schliessen, der Zweck sey nur gewesen, alle Systeme zu zerstöhren, ohne die Beweise und Wahrscheinlichkeiten zu untersuchen, damit man nur ein gewisses Platz finden liesse?
Aber dies einzige System hätte, wenn man es wollte angenommen haben, auch mit solchen Beweisen und Wahrscheinlichkeiten unterstützt werden müssen, daß dadurch der Convent wäre überzeugt worden. Das hat man aber nicht gethan. Soll man nicht aus dieser Aufführung schliessen, die Theilnehmer an diesem unbekannten Systeme hätten gedrehet und gekünstelt, um ihren Zweck zu erlangen? Gekünstelt, indem sie geheime Aufnahmen machten, um eine gewisse Anzahl von Stimmen zu erlangen; gedrehet, gewendet, indem sie Versprechungen denen von weitem hinwarfen, die man nicht aufnahm? Und wie leicht waren solche Künste nicht!
Zwey Brüder, welche in so manchem Betrachte Ehrerbietung verdienten, hatten, der eine zwey ständige, der andre zwey entscheidende Stimmen. Die Ränkeschmieder waren wenigstens sicher von dreyen, und indem sie die Provinzial Gros-Meister oder deren Repräsentanten aufnahmen, erhielten sie noch vier Stimmen mehr. Das macht zusammen eilf Stimmen.
Einige andre Aufnahmen verschaften in den Provinzial-Conclaven das Uebergewicht; und hier war es, wo man recht herrlich drehen und wenden konnte. Ueberlegen Sie dabey, daß man hofte, in einigen Brüdern entweder Nachgiebigkeit gegen die Fürsten, oder Zutrauen zu jenen mystischen Menschen zu finden, die wie Aristoteles reden, wenn er in barbarischen Worten den Stoff zu seinen Schlüssen fand.
Gehen wir zu andern Gegenständen über!
Wenn man die Ueberschriften der Sitzungs-Protocolle vergleicht, so findet man einen Stillstand von zwey Tagen zwischen der vierten und fünften Sitzung, einen andern von zwey Tagen zwischen der neunten und zehnten, einen andern von einem Tage zwischen der zwölften und dreyzehnten; welches den Präliminarartikeln durchaus entgegen ist, in welchen festgesetzt war, daß die Unterbrechung der Arbeiten nur Statt haben sollte, wenn die Mehrheit der Stimmen sie nöthig fände.
Es zeigt sich aber nicht in den Acten, daß man die Stimmen darüber gesammlet hat.
Endlich hat man einen Stillstand zwischen der vierzehnten und fünfzehnten Sitzung gemacht. Es ist wahr, daß man diesen Ruhepunkt vorgeschlagen hatte, um den Comités Zeit zu geben, die Materien vorzubereiten; kann man aber nicht urtheilen, daß die Zeit dieser Pausen zwischen den gemeinschaftlichen Arbeiten angewendet worden ist, die verstohlnen heimlichen Aufnahmen zu bewürken? Und wenn man beobachtet, daß diese Unterbrechungen der Arbeit gerade mit den Zeiten zusammenpassen, wo man die Frage über die Fortpflanzung des Templerordens vorgetragen bat, so daß immer die Entscheidung dieser Frage gleich hinterher erfolgt ist; soll man dann nicht den Schluß machen, daß diese Aufnahmen den Zweck hatten, das System der Tempelherren fallen zu machen, daß es aber Misbrauch machen heißt von der Gutherzigkeit andrer, daß es sich unanständig aufführen, und mit dem Zutrauen derjenigen Spielwerk treiben heißt, die ihre Deputirten auf den Convent geschickt haben, wenn man so schiefe Wege einschlägt; kurz, daß man auf diese Art die Geschäftsträger um Zeit, und die Committenten um Geld betrogen habe.
Wollten Sie ein wahrhafteres, redlicheres System einführen, besser als das vorige, so mußten Sie gerade zu Werke gehen, durften kein Mistrauen in die Verschwiegenheit Ihrer Brüder setzen.
Wenn aber der Durchlauchte Grosmeister und die Provinzial Gros-Meister jeder eine Stimme hatten, welche so viel galt, als die Hälfte einer ganzen Provinz, und wenn eine Provinz, die nur aus zwanzig bis dreyssig Mitgliedern bestand, eben so viel Stimmen hatte, als eine andre, welche hundert, zwey, drey und vierhundert in ihrem Umkreise zählte, welches dann eine ungeheure Ungleichheit hervorbrachte; so dürfte man doch wohl den Schluß machen, daß sowohl die Bestimmung der Frage über die Fortpflanzung des Templerordens, als über die fünf folgenden, nichtig, unstatthaft und ungültig sey.
Wenn ferner die Stimmführer, in der Unwissenheit über die Grundsätze von Wahrscheinlichkeit, (bey welcher es ein fester Satz ist, daß man in der Ungewißheit sich enthalten soll, etwas zu entscheiden und zu unternehmen, bis man mehr Licht bekommt,) wenn sie da, sage ich, sich gegen ein System erklärt haben, obgleich sie bekannten: es herrsche zwischen diesem Systeme und der Maurerey eine
- enge Beziehung, wahrhafte unleugbare Aehnlichkeit, es sey dies System auf eine :standhafte Ueberlieferung, auf ächte Monumente, und auf Erklärung der :maurerischen Sinnbilder und Hieroglyphen gegründet,
welches doch wahrlich einen grossen Grad von Wahrscheinlichkeit giebt, und sie wenigstens hätten bestimmen müssen, die Frage unentschieden zu lassen; so darf man doch wohl den Ausspruch thun, daß die Frage gegen alle Grundsätze, gegen alle Vernunft, auf eine nicht zu vertheidigende, unpassende, nicht anzunehmende Art sey entschieden worden.
Wenn man festgesetzt hat, daß die Maurerey nicht mehr der Templerorden seyn sollte, und deswegen ein ausdrücklicher Widerruf verfaßt worden ist, man aber dennoch beschlossen hat, die Namen der ersten Stifter des Templerordens in einem Grade anzuführen, auch daselbst die Geschichte dieses Ordens in einem Aufzuge herzulesen; so darf man doch wohl den Schluß machen, daß diese Entscheidung sehr widersprechend, sehr unpassend, und nur gemacht sey, den Candidaten etwas aufzubinden, indem man ihnen von Dingen redet, die nicht zum Wesen des Ordens gehören sollen, und die sie doch als wesentlich betrachten müssen, weil sie dieselben von dem ersten Schritte an, den sie in den innern Orden thun, wahrnehmen.
Zur Ergänzung aus der Besprechung der einzelnen Sitzungen:
149-150
Eine der ersten und wichtigsten Unternehmungen des Konvents mußte seyn, den wahren Zweck der Maurerey zu bestimmen, und ihre Entstehung durch eine bestimmte Fortpflanzung zu beweisen In Ermanglung untadelhafter Documente mußte man, wie sichs versteht, unter den Wahrscheinlichkeiten die treffendste, anscheinendste und diejenige wählen. welche mit den Sinnbildern der Maurerey am mehrsten übereinstimmte.
Da es nun aber nicht möglich war, auf andre Art diesen Zweck zu erlangen, als indem man einzeln die Grade der Gewißheit und Wahrscheinlichkeit jedes Systems auseinandersetzte, um diese sodann auf die Waagschale der Beurtheilung zu legen; so mußte man natürlicherweise bey einem Systeme der Maurerey den Anfang machen., und, das geschahe im 13ten Artikel, indem der Durchlauchte Grosmeister. folgende Motion eröfnete:
- „Welchen Beweis kann man beybringen, um die Fortpflanzung des Templerordens zu begründen?“ [ähnl. 155]
Wir werden in den folgenden Sitzungen sehen, auf welche Art man bey dieser Untersuchung verfahren ist, aber mit Betrübniß werden wir auch sehen, daß von den andern maurerischen Systemen gar nicht die Rede gewesen ist.
183
Wir haben gesehen, dass der Convent sechs Fragesätze angenommen hatte, wovon der erste also lautete: „Ist es bewiesen, daß wir die wahren und rechtmässigen Nachfolger der Tempelherren sind?
185-189
In Ermangelung physischer Beweise mußte man zu den Wahrscheinlichkeiten seine Zuflucht nehmen, und diese mit gewissenhafter Aufmerksamkeit untersuchen. Das hat man ohne Zweifel auch gethan, weil man beynahe einstimmig urtheilte:
- „Es gäbe einen geheimen Bezug vom Templerorden auf die Maurerey, Aehnlichkeit und Analogie,"
- nach der Meinung einiger, „ wahrhafte unleugbare Beziehungen,“
- nach andern, „bewiesen durch eine standhafte Ueberlieferung und durch authentische Monumente." [ähnl. 206]
Die Folgerung, welche aus dieser Einförmigkeit der Meinungen entspringt, ist, daß man sehr übel die Summe aller Gutachten über die Hauptfrage gezogen hat, und, wie der Durchlauchte Grosmeister sehr weise sprach, wenn die ächte Fortpflanzung nicht bewiesen war, so war es doch das Gegentheil nicht stärker. Auf diese erste Frage also: „Ist es bewiesen, daß wir die wahren ächten Nachfolger der Tempelherren sind?" war die mit den Gutachten übereinstimmende Antwort, folgende:
- „Wir haben keine Acten, keine schriftliche Beweise, aber so treffende Aehnlichkeiten, durch eine fortdauernde Ueberlieferung bekräftigt, durch ächte Ueberbleibsel, durch so treffende Sinnbilder, daß, wenn von einer Seite wir es nicht geradezu bejahen können, es von der andern doch ohnmöglich ist zu leugnen, daß die Maurerey vermuthlich der Schleyer seyn mögte, hinter welchem man die Fortsetzung des Templerordens versteckt hat."
Das hies wohl nicht cathegorisch auf die Frage antworten, aber es war nicht möglich, dies anders zu bewürken, man hätte denn sagen müssen: „Ein Haufen von Wahrscheinlichkeiten berechtigt uns, es zu glauben.“ Eine Hauptregel bey Wahrscheinlichkeiten ist, daß man in der Ungewißheit sich enthalte, zu entscheiden und zu handeln, bis man mehr Licht bekommt.
Aber das war es nicht, was man wollte. Man mußte die Frage sprengen, und Nein! sagen; und als man dies bestimmte Nein nicht erhalten konnte, begnügte man sich mit einer schwankenden Antwort, die ohngefahr so viel werth war, als jene Verneinung, und man drehete die Bestimmung also: „Wir können uns nicht die wahren und ächten Nachfolger der Tempelherren nennen."
Wofür können wir uns ausgeben?
Was sind wir? Woher kommen wir?
Das waren die Fragen, welche man hätte auflösen müssen.
Aber wir wollen nicht vorspringen, sondern erst die Entscheidung der übrigen Fragen sehen.
Wenn die erste Frage entschieden ist, so sind wir keine Tempelherren; dann ist die dritte überflüßig. Warum sollte man die Form beybehalten, wenn die Sache wegfüllt?
Die vierte Frage wurde ebenfalls überflüßig. Warum sollte man das Andenken des Templerordens beybehalten? Warum sollte man in der Maurerey eine Erinnerung davon fortführen, wenn diese nicht Fortsetzung des Templerordens ist? Giebt es auch einen Orden, welcher das Andenken eines andern erloschenen Ordens feyert? Dennoch hat man beschlossen, diese unnütze Erinnerung beizubehalten.
Die Meinung des Durchlauchten Grosmeisters war seinem ersten Grundsatz angemessen:
- „Der entscheidende Beweis ist nicht vollkommen da; aber man hat auch keinen Gegenbeweis. Man findet treffende Wahrscheinlichkeiten. — Laßt uns nicht abschaffen, laßt uns umschaffen!"
Das nenne ich passend urtheilen, und dies um so mehr, da wir bald sehen werden, daß man nichts an die Stelle dessen gesetzt hat, was man abschafte. Fünfte und sechste Frage. Darüber hat man festgesetzt, daß ein historischer Unterricht, dem letzten Grade einverleibt, die einzige und letzte Blume seyn sollte, welche man auf den Grabhügel eines Ordens streuen würde, der eben so berühmt durch seine Thaten als durch seine Tugenden und Unglücksfalle war.
Fassen wir uns zusammen. Es ist nicht mehr die Rede vom Templerorden, und um dies zu versichern, haben alle Brüder darüber eine bekräftigende Acte unterschrieben. Eine Acte? — Ich darf Ihnen nichts verschweigen, meine Brüder! Man hat ihrer zwey ausgefertigt, und zwar an demselben Tage, zwey Acten, welche sich auf die auffallendeste Art widersprechen. In einer derselben wird versichert, man habe boshafter fälschlicher Weise dem Orden Schuld gegeben, er habe die Wiederherstellung des Templerordens zum Zweck. Ueber diese Verläumdung wird dann bitterlich geklagt. In der zweyten wird eingestanden, daß der Orden die Fortsetzung des Templerordens gewesen sey, und daß man die Aufgenommenen Tempelherren genannt habe. Man habe aber den Irrthum eingesehen, die wahren Verhältnisse der Maurerey. zu dem Templerorden kennen gelernt, und entsage desfalls diesem Zwecke.
Diese Acten sind bestimmt, wie es heißt, unsre und der Staaten Ruhe zu sichern.
Die Ruhe der Staaten?
Allein 1) lassen Sie uns den Fall setzen, irgend eine Regierung könnte mistrauisch werden, und man zeigte ihr dann das Ritual des Nats. die historische Einleitung, und die erste dieser Acten; würde sie da nicht sagen: :„Ihr seyd Betrüger, meine Herrn! Von einer Seite schreyet Ihr über Verläumdung, und von der andern beweisen Eure schielende Einweihungs-Formeln genügsam, daß es keine Verläumdung war."
Wenn man der Regierung sodann die zweyte Acte zeigte, so würde sie sagen: „Das heißt unverschämt lügen, wenn man in einer Schrift spricht, man habe nie die Wiederherstellung des Templerordens zum Zweck gehabt, und in der andern bekennt, die Mitglieder als Tempelherren aufgenommen zu haben."
2) Es heißt sehr beschränkte Begriffe haben, wenn man sich einbildet, eine weise Regierung werde sich über Ihre Wiederherstellung beunruhigen. Der Staat ist eine Familie, der Fürst ist der Vater, die Unterthanen sind seine Kinder. Man läßt die Kinder durch Ammen wiegen, damit ihr Schreyen uns nicht beunruhige und stöhre. Man giebt diesen Kindern Spielwerke, sowohl um sie zu beschäftigen, damit sie uns nicht plagen, als um sie zu belustigen, und der gute Vater sitzt hinter dem Ofen, und lacht herzlich über die kindischen Spielwerke. Eine Verjährung von beynahe fünf Jahrhunderten sichert den Besitzern der Tempelherren Güter einen ruhigen Genuß zu.
Wenn der innere Orden in zwey Grade getheilt ist, wovon der erste historische Gegenstände zeigt, welche vermuthen lassen, daß man im zweyten die ganze Vollendung und den Beweis dieser Thatsachen finden würde, dieser hingegen nur ein moralischer Grad ist; so darf man doch wohl den Schluß machen, daß dies alle Ordnung in Geschäften umkehren heißt.
Wenn man in einer Schrift über die verläumderische Beschuldigung klagt, welche man dem rectificirten System der Freymaurerey gemacht hat, als wenn dasselbe bis itzt auf Wiederherstellung des Templerordens gearbeitet hätte, und man dennoch in einer andern Schrift von demselben Tage das Bekenntniß aufgezeichnet findet, diese Fortsetzung sey bis hierher die Grundlage des Systems gewesen; so dürfte man doch wohl den Schluß machen, daß ein grosser Grad von Unverschämtheit und Inconsequenz dazu gehörte, um die Abfassung so widersprechender Schriften vorzuschlagen, und eben so viel Verirrung der gesunden Vernunft, um zu Ausfertigung solcher Acten seine Beystimmung zu geben.
Fahren wir fort!
Man hat Freymaurer-Grade mit unverständlichen Hieroglyphen und Sinnbildern verfertigt, und das für alte, vortrefliche Freymaurer. Diesen hat man den Bescheid gegeben, es fänden sich jene Hieroglyphen in den allerältesten Cahiers, ohne ihnen Beweise davon mitzutheilen. Man hat ihnen nachher gesagt, man habe diese Sinnbilder aus den Papieren der verschiedenen Systeme entlehnt, um die Vereinigung zu erleichtern, und hat dennoch den Mitgliedern andrer Systeme den Zutritt versagt. Endlich hat man versichert, diese Sinnbilder führten zu den grossen Kenntnissen, und dennoch keine Erläuterungen über diese wundervollen Sinnbilder geben wollen. Aus diesem allen nun dürfte man doch wohl den Schluß ziehen, daß hier Inconsequenz sich mit dem Mangel an Grundsätzen von Redlichkeit, Gerechtigkeit und Nützlichkeit vereinigt hat.
Zur Ergänzung aus der Besprechung der einzelnen Sitzungen:
191-195
Fünfzehnte Sizzung.
Man war übereingekommen, daß die Maurerey in ihrem Schoose Mitglieder faßte, die über das Wesen und den Ursprung des Ordens verschiedenen Systemen folgten. Nachdem man eines derselben, welches auf die Fortpflanzung des Templerordens gestützt war, vernichtet hatte, so wäre es schicklich gewesen, auf eben die Art die übrigen zu prüfen, und sie alle zu zwingen, durch authentische Proben ihre Aechtheit zu beweisen.
Das hat man aber nicht gethan. Es scheint, als wenn man nur die Absicht gehabt hätte, ein System zu vernichten.
Aber noch einmal! wenn wir dann nicht mehr Tempelherren sind, so sagen Sie uns doch, was wir sind! Ich kündige Ihnen an, daß man Sie so lange verfolgen wird, bis Sie uns das gesagt haben. Man behauptet, wir hätten Recht, Sie zu fragen, was wir sind, und seit wann wir sind; und wenn Sie uns das werden gesagt haben, dann hätten wir noch Recht, Ihnen die Beweise darüber abzufordern, und, nach Ihrem Beyspiel, die Wahrscheinlichkeiten zu verwerfen.
Statt in der Untersuchung dessen,, was wir sind und seit wann wir sind, fortzufahren, hat man sich beschäftigt, das Ritual des ersten Grades herzulesen, so wie es der auf dem General-Convent des Ordens verbesserten Freymaurerey zur Richtschnur dienen soll.
Ein maurerisches Ritual soll vier Stücke enthalten. Das erste, die Äusserungen der Zimmer; das zweyte, die Vorbereitung des Aufzunehmenden; das dritte, die Gebräuche bey der Aufnahme; das vierte, den Unterricht.
Die Äusserungen begreifen die Behängung der Loge, die Zahl der Lichter, die Art der Sinnbilder, die Zeichnung der Teppiche, die bey der Aufnahme nöthigen Sachen, die Behängung und die Sinnbilder des Vorbereitungs-Zimmers. Alle diese Gegenstände müssen eine symbolische Beziehung auf den Zweck der Maurerey haben.
Die Vorbereitung des Candidaten und seine Aufnahme müssen eine räthselhafte Beziehung auf eben diesen Zweck enthalten.
Endlich der Unterricht in den ersten Graden ist die exoterische Erklärung dieser Sinnbilder, dargestellt unter dem Gesichtspunkte einer reinen und interessanten Moral.
Das ist, glaube ich, der Begriff, den jeder unterrichtete Maurer sich von einem Freymaurer-Ritual macht. Wenn dieser Begriff richtig ist, so wird es ebenfalls recht seyn, zu verlangen, daß das Ritual des Bruder ab Eremo [= Jean-Baptiste Willermoz] diesem Plane angemessen, daß alles in seinem Rituale auf den Zweck der Maurerey gerichtet sey. Dann wird man ihn fragen:
1) Welches ist dieser Zweck? Das Tempelherren-System hat man zerstöhrt, man muß ein andres schaffen. Antworte man nicht, dieses sey die Wohlthätigkeit. Man weis besser als ich, daß die Wohlthätigkeit nur Nebenzweck ist, ein Glied in der grossen Kette der Tugend, der Tugend, die immer nur eine einzige ist, wenn gleich sie sich in viel Zweige abtheilt; daß man, um Wohlthätigkeit auszuüben, oder ihre Grundsätze zu lehren, weder mystischer Zahlen, noch räthselhafter Buchstaben, noch hieroglyphischer Sinnbilder, noch seltsamer Formeln bedarf.
Zu sagen, die Maurerey sey nur eine Gesellschaft wohlthätiger Leute, das hiesse eine Sache sagen, die kein Maurer, selbst im ersten Grade nicht, glauben würde. Er müßte uns für Schwärmer, oder für kindische Wohlthäter halten.
Wenn die Maurer-Rituale der sinnbildliche Auszug der maurerischen Wahrheit, oder des maurerischen Zwecks ist, so folgt, daß der Zusammensetzer dieser Rituale dieselben nicht verfertigen konnte, ohne diese Wahrheit, diesen Zweck zu kennen; und dann werden wir
2) der Comité sagen: Entweder ist Ihr Ritual der sinnbildliche Auszug dessen, was unser Zweck seyn soll, und so kennen Sie diesen Zweck, und werden von uns aufgerufen, von uns, die wir Recht zu diesen Kenntnissen erworben haben, von uns aufgerufen, mitzutheilen und zu beweisen, oder Sie werden jene Männer seyn, welche uns Cicero in seinem Werke von den Pflichten, im 13ten Capitel des ersten Buchs abmahlt, und dann sey unter uns keine Verbindung weiter! Oder Sie kennen nicht den Zweck der Maurer, und wie haben Sie dann ein allegorisches, sinnbildliches, hieroglyphisches Ritual verfassen können?
Ihre Arbeit ist also nicht anzunehmen. Wenn man die Allegorien, Hieroglyphen, Sinnbilder nicht erklären kann, so sind sie unnütz in Ihrem Rituale, denn wir mögen nichts haben, was wir nicht verstehen.
Man muß also dies Ritual sehen, um von seiner Güte urtheilen zu können.
Zu sagen, der erste Grad sey der Grund des Gebäudes, das heißt der Frage ausweichen. Jeder Grund muß auf einem Boden, auf einem festen Boden ruhen, und man wird immer fragen, welches dieser Boden ist, der feste Boden der Freymaurerey, auf welchen man den Grund des Gebäudes gelegt hat.
201-202
Siebenzehnte Sizzung.
Es ist ohnmöglich, von dem zu urtheilen, was man nicht kennt, desfalls sollte auch der Unterricht im ersten Grade, so wie ihn der Bruder ab Eremo hergelesen hat, den auch die ältesten Freymaurer nicht haben verstehen, und wovon andre die Wahrheit nicht haben fassen können, billig nicht der Gegenstand einer Untersuchung für mich seyn.
Indessen haben mich einige Worte, die dem Bruder ab Eremo entwischt sind, betroffen. Das Geheimniß, sagt er, wovon im Catechismus die Rede ist, bezieht sich auf die dreifache Natur den Menschen, welche aus Geist, Seele und Leib zusammengesetzt ist. Aber er hat nicht alles gesagt, und ich wollte wetten, daß sein Geist von der Art der Gestirngeister ist, oder daß sein Geist wieder Seele wird, und dann fällt die dreyfache Natur weg.
222-223
Der Durchlauchte Grosmeister hat dem Rituale Beyfall gegeben, und bekannt, es enthielte das Beste und Nützlichste aus den ältern. Alle Rituale, besonders die von den ersten drey Graden, sind von einem Unterrichte und einem Catechismus begleitet. Bey Vorlesung des Lehrlings-Rituals haben verschiedene Brüder bekannt, sie verstünden nichts davon, worauf man folgende Erklärungen gegeben hat:
- Das Wort Geheimniß bezöge sich auf die dreifache Natur des Menschen, welche aus Geist, Seele und Leib zusammengefegt sey. Die Freymaurerey habe von je her durch das alte Geheimniß der gedritten Zahl zu der Entwicklung der grösten Kenntnisse geführt [vgl. auch 263 Anm.]
Zum Beweis führt man den ersten Brief des heil. Paulus an die Tessalonier, und zwar einen 23sten Vers an. Ich habe in meiner Bibel diesen Brief aufgeschlagen, welcher in 5 Capitel eingetheilt ist, so wie der andre zwey Capitel enthält, und ich gestehe, daß ich diesen Beweis nicht darinn gefunden habe. Vielleicht ist hier ein Irrthum des Abschreibers, und da ich nicht Muse habe, ich will nicht sagen, diese Briefe zu lesen, sondern darüber zu meditiren, so bin ich nicht im Stande, den ganzen Werth davon zu fühlen [dennoch: 1. Thess. 5, 23]. Der Durchlauchte Grosmeister hat noch gesagt, mit voller Ueberzeugung: dieser Unterricht und Catechismus führten zum wahren Zweck des Ordens.
Wenn ferner in den Circularen gar nicht die Frage davon gewesen war, ob man einen Grosmeister wählen sollte, und man dennoch einen erwählt hat, und wenn in den Circularen gar nicht davon die Frage gewesen ist, ob man die Provinzial Grosmeister derjenigen grossen Würde berauben sollte, die mit ihrem Provinzial Grosmeister-Titel verbunden war, und man dies dennoch gethan hat etc.; so wird man doch wohl den Schluß ziehen dürfen, daß man auf diesem Convente entschieden hat, was nicht in Frage war, und nicht entschieden hat, was in Frage war.
Zur Ergänzung aus der Besprechung der einzelnen Sitzungen:
232-238
Achtzehnte Sizzung,
bis zur acht und zwanzigsten, mit eingeschlossen.
Die achtzehnte Sitzung ist zur Wahl des Durchlauchten Grosmeisters angewendet worden.
Die 19te, 20. und 21ste zu Ablesung des neuen Gesetzbuchs, zu Gründung der Capitulation für den Durchlauchten Grosmeister, und um festzusetzen, daß man einen vierten symbolischen Grad einführen solle, unter dem Namen des schottischen, und einen andern in dem Innern.
Diese mit Eifer zergliederten Gegenstände verdienen nicht die geringste Critik. Sie betreffen nur die äussere Form, und ich halte mich an das Wesentliche.
Man hat die Abfassung der berüchtigten Acte, zur Verzichtleistung auf das System der Wiederherstellung des Templerordens, festgesetzt.
In der 22. 23. 24. 25. und 26sten Sitzung ist beschlossen worden:
1) die Niedersetzung des Comités zu Besorgung der Geschäfte einer Loge, und daß die schottische Loge die Aufsicht über die blauen Logen als erste Instanz haben sollte.
2) Daß dies Sinnbild jedes Grades beybehalten werden sollte. Ich fühle, wie der Bruder a Capite galeato, den Werth des Denkspruchs im dritten, aber ich fühle noch überdies einen übernatürlichen Antrieb, der mich verhindert, das Stillschweigen zu beobachten, und ich erwarte mit Zuversicht die Würkung des Denkspruchs im vierten Grade, Meliora praesumo.
3) Man hat das Ritual des zweyten Grades gutgefunden.
Man bat das Ritual des dritten Grades gelesen, wie auch eine Ausarbeitung des Bruders a Circulis (= Comte Heri de Virieu) über die allgemeinen Zwecke des Ordens.
Man hat den Catechismus des dritten Grades gelesen, alle drey Grade also gebilligt, mit Vorbehalt weiterer Genehmigung, und hat den Termin dazu bis zu Ende des Jahrs 1783 hinausgesetzt.
Was in dieser Sitzung merkwürdig scheint, ist, daß man zum erstenmal, im Namen der Comité, erklärt hat: Wenn man einige Sinnbilder eingeführt habe, deren Bedeutung man nicht verstehe, so sey dies geschehen, weil mau geglaubt habe, man dürfe dieselben nicht verwerfen, da die Absicht sey, die andern Systeme zu vereinigen.
Warum zauderte man so lange mit dieser Antwort? Warum gab man sie nicht gleich bey der ersten Aufforderung? Brauchte man zwölf Tage, um eine so einfache Antwort auszugrübeln? Könnte man nicht sagen, die Comité habe sich endlich entschlossen, diese Antwort zu geben, um den Brüdern a Lilio convallium (Johann Joachim Christoph Bode), a Thimalo [besser: a Thymalo = August Dietrich Graf von Marschall auf Burgholzhausen) und andern den Mund zu schliessen? Aber diese Antwort ist sehr wenig befriedigend. Für was für Leute hielt man die Mitglieder des Convents? Spielt man auf diese Art mit rechtschaffenen, ehrwürdigen Männern?
Ich sage nichts von den: Gehalte, welchen man dem General-Secretair ausgesetzt hat; das ist ein Gegenstand, der nicht in meinen Plan gehört.
Die Ablesung der Regel für die wohlthätigen Ritter hat auch diese Sitzung beschäftigt, so wie die Untersuchung der Frage über die Matrikul, welche man in der sieben und zwanzigsten Sitzung fortgesetzt, und in der acht und zwanzigsten beendigt hat.
Acht und zwanzigste Sizzung.
In dieser Sitzung hat man sich mit Gegenständen beschäftigt, über welche ich keine Bemerkung machen werde, weil sie von der Art sind, daß man sie aus verschiedenen Gesichtspunkten ansehen kann.
Die Skizze des vierten Grades ist gleichfalls in dieser Sitzung vorgelesen worden.
… In der That hatte man Rituale gemacht und angenommen, aber salva ratificatione, und bis Ende 1783. hatte man Zeit zu dieser Beystimmung; folglich war dieser Schluß weder allgemein noch entscheidend.
… Lassen Sie uns diese lange Ausschweifung abkürzen, und schnell über die neun und zwanzigste Sizzung hinauseilen, in welcher man findet, daß, nachdem die Fortpflanzung des Templerordens unterdrückt war, man dennoch die Namen der beyden ersten Stifter in einem Grade beybehalten hat, (Noviziat) welches schwer zu vereinigen, wo nicht gänzlich unpassend ist.
Wenn sodann die Brüder eines Systems, das nicht gänzlich das unsrige ist, sich erboten haben, die wahren Obern des Ordens zu entdecken, und man ihnen geantwortet hat: „Wir verlangen Ihre Obern nicht." obgleich in zwey Hauptartikeln des ersten Circulars gefragt war: „Haben wir Obern, und welche sind diese?" und wenn dieselben Brüder ein Ritual angekündigt haben, das von der Hand der alten Stifter des Ordens geschrieben wäre, und man dies Ritual nicht hat haben wollen, weil man selbst eines zusammengeschmiert hatte; so wird man doch wohl mit Recht den Schluß machen können, daß es unpassend und unredlich gehandelt heißt, wenn man diese schriftlichen Anerbiethen aus den Acten des Convents weggenommen hat.
Zur Ergänzung aus der Besprechung der einzelnen Sitzungen:
195-199
Sechszehnte Sizzung.
Eine sehr wichtige Frage, welche das erste Circular vortrug, war, zu wissen, ob wir wirklich existirende Obern hätten, und wer dieselben seyen?
Man findet nicht in den Acten des Convents, daß man diese Frage verhandelt, noch daß man das Nöthige besorgt habe, um sich zu überzeugen, ob wir würklich existirende Obern hätten. Man verdreht in dieser Sitzung die Frage, um die Motion zu begründen, es sey der Wunsch der Provinzen, einen General-Grosmeister zu haben. Das mußte der Wunsch seyn, aber erst hätte man sollen Nachfragen anstellen, um zu entdecken, ob nicht Obere da wären.
Man hätte folgenden Weg einschlagen können: Ein Circular an alle maurerische Etablissements herumgeschickt, von welchem Systeme sie auch wären, um dieselben einzuladen, zu dem grossen Geschäfte der Vervollkommnung und der Entdeckung des wahren Zwecks, und, im Fall dies fehlschlüge, zur Vereinigung der verschiedenen rechtschaffenen Systeme der Maurerey das Ihrige beyzutragen; alle Systeme einzuladen, hereinzukommen mit dem Geiste des Zutrauens und guten Willens, der so nöthig ist, um ein gemeinschaftliches Gute zu würken.
Man hätte die endliche Zusammenberufung verschoben, bis zu dem Augenblicke, da alle Materialien bereit gelegen hätten. Ich bin überzeugt, daß nicht ein einziges System sich geweigert haben würde, dem Verlangen der vereinigten Maurerey beyzutreten, und kein Oberer, wenn es dergleichen giebt, hätte sich mit der Unwissenheit entschuldigen können. Dann hätte man den Schluß machen dürfen, daß, da sich kein Oberer meldete, auch keiner vorhanden sey, oder wenigstens keiner, welcher seine Rechte und Ansprüche begründen könnte. Da ist der Fall, wo die Frage über das Recht sich nach Thatsachen entscheiden muß, da hingegen der Gang, den man gewählt hat, nicht die Erläuterungen gewähren konnte, die man erwartete.
Und wer dürfte denn behaupten, es gäbe keinen wahrhaften Grosmeister? Vielleicht erwartete er den Augenblick, sich zeigen zu können; vielleicht war er vor Ihrer Thür; er war vielleicht mitten unter Ihnen, nicht in Ihren maurerischen Versammlungen, aber in dem Cirkul der übrigen Gesellschaft; er hatte vielleicht Kenntnisse von Ihren Verhandlungen, erfuhr dann, daß Sie umgestürzt hatten, ohne wieder aufzubauen, und sagte zu sich selbst: Hier habe ich nichts zu thun, ich will zu wahren Freymaurern zurückgehen, zu solchen, die das wahre Geheimniß der Maurerey besitzen.
Allein man hatte ohne Zweifel schon seinen Schluß gefaßt; statt daher auf die Motion des ersten Circulars etwas festsetzen zu lassen, beschäftigte man sich in dieser Sitzung, einen engern Ausschuß zu ernennen, um die Rechte zu bestimmen; die man einem Grosmeister einräumen wollte.
Den 13ten August, in der achtzehnten Sitzung, ernannte man denjenigen zum Grosmeister, den die Neigung und das Zutrauen der Brüder wählen mußte, den alle Herzen der Freymaurer vereint schon längst vor Eröfnung des Convents dazu bestimmt hatten, mit einem Worte, den Durchlauchten Bruder a Victoria [= Herzog Ferdinand von Braunschweig], der, seit zehn Jahren, das kleine Fahrzeug der Maurerey mit so viel Weisheit regiert; und den 20isten August wurde die Capitulation festgesetzt, welche seine Rechte bestimmte.
Wenn man hätte wünschen mögen, keinen Obern zu finden, so hätte man das thun können, um Gelegenheit zu haben, dem Durchlauchten Grosmeister ein Zeugniß von Liebe zu geben.
Urtheilen Sie, meine Brüder, von der Gährung der Köpfe! Man war versammlet, um unter andern Fragen die zu untersuchen: „Haben wir würklich existirende Obern, und welche sind diese?" Man stellt keine Nachforschung an; man wählt kein Mittel, es zu erfahren, und um das Maas der Inkonsequenzen voll zu machen, schreibt man bey der Wahl eines Großmeisters diesem Bedingungen vor, durch welche er sich verbindlich macht, alle Nachrichten abzuweisen, die man ihm irgend einmal über irgend einen andern Grosmeister oder unbekannten Obern, es sey vom Templerorden oder von einem andern Orden, mittheilen mögte.
Endlich, man hatte den ehrwürdigsten Orden zusammenberufen, die Bevollmächtigten wurden für die unterrichtetsten und redlichsten Männer gehalten, und dennoch hielt man heimliche engere Zusammenkünfte. Man vertrauete zweyen Personen Briefe, die man der ganzen Versammlung nicht anvertrauen wollte; man erzählte einer Comité Dinge, deren Mittheilung man einem Convente vorenthalten wollte, welches versammlet war, alles zu sehen und zu erforschen.
Hieraus muß man nun wohl schliessen, daß das Zutrauen und die Eintracht aus einer Versammlung verbannt waren, welche Ehrfurcht erwecken sollte? Und wenn Zutrauen und Eintracht in einer Gesellschaft nicht haben die Oberhand gewinnen können, die aus dem bessern Theil des Corps der vereinigten Freymaurer. zusammengesetzt war; sollte man da nicht urtheilen, daß sie ohnmöglich im Corps selbst herrschen können, und zum Schlusse, daß man sich keine schlechter geordnete Verbindung als diese denken kann?
Das ist, meine Brüder! leider das traurige, unglücklicherweise zu wahrhafte Gemählde der Unternehmungen eines Convents, den man so sehr gewünscht hat, und welcher so viel Lerm bey seiner Entstehung machte. Sollte man nicht lieber wünschen, er sey nie gehalten worden? Er hat uns gelehrt, daß die Maurer sehr gewöhnliche Menschen sind, daß sie sogar geringer sind, als so viel andre, die nie einen Fus in den maurerischen Tempel gesetzt haben.
Alle jene herrlichen Wörter von Tugend, Weisheit, Wolthätigkeit und Menschenliebe, womit sich die Freymaurer bekleistern, sollten dann diese alle nur das Bild eines Schatten seyn, der Hochmuth, Ehrgeiz, Fanatismus und Betrug versteckte?
Nein, meine Brüder, glauben Sie das nicht! Es giebt noch ehrliche, tugendhafte, wohlthätige, menschenliebende, unterrichtete Maurer. Es liegt nur an uns, sie unter dem Haufen derer zu unterscheiden, die sich Maurer nennen, weil sie eine Reihe von maurerischen Graden durchwandert sind. Die Zerstreueten wollen wir sammlen, die Verbundenen wollen wir suchen. Voll Begierde, zu lernen und zu erfahren, wollen wir die ganze Erde, wenn es seyn muß, durchreisen, um diese Kenntnisse zu finden. Wir wollen in Berlin, in Regenspurg, in Stockholm, in London, und selbst in den felsichten Gegenden Schottlands nachspüren, und wir werden endlich die Wahrheit finden. Ich traue auf meine Ahndung, welche mir auf die überzeugendste Art sagt, es sey ohnmöglich, daß edle Seelen sich weigern sollten, tugendhafte Seelen aufzuklären.
Ich bin überzeugt, daß wenig Logen, vielleicht wenig Präfecturen und Provinzen, wenn sie die Convent-Acten gelesen haben, nicht sagen werden: „ Was hat denn nun dieser Convent ausgerichtet? Nichts."
Nichts? Da würden Sie Sich irren, meine Freunde!
Man hat aufgeklärte Brüder ernennt, um Ihnen Gesetzbücher vorzulegen. Diese werden, davon bin ich überzeugt, zwey schätzbare Monumente seyn, welche den Convent von Wilhelmsbad verewigen werden.
Zur Ergänzung aus der Besprechung der einzelnen Sitzungen:
200-201
In derselben sechszehnten Sitzung hat man die interessante Arbeit der Maurerischen Vorschriften (von dem Bruder a Flumine = Johann Freiherr von Türckheim) hergelesen, welche Beyfall fanden.
Man hat die Arbeit des engern Ausschusses über das maurerische Gesetzbuch durchgesehen, und die Einleitung davon abgelesen. (unter besonderer Aufsicht des Bruders a Circulis verfasst) Die drey ersten Theile sind allgemein gut aufgenommen worden. Ich bin überzeugt, daß diese Art von Arbeit unendlich viel Nutzen stiften kann, und die Talente des Verfertigers können uns die Versicherung geben, daß er seinen Platz ausfüllen wird.
Und um die Flecken auszulöschen, welche diesen Ruhm verdunkeln, würde ein zweyter General-Convent, aller Freymaurer aller Systeme vereinigt, diesen beyden Gesetzbüchern Gültigkeit geben; ein zweyter Convent, auf welchem die Mitglieder mit unbefangenem Geiste, mit einem Geiste von Frieden und Eintracht, und einem wahrhaften Verlangen, zu unterrichten und zu lernen, erschienen; wenn sie dann aufs neue mit Aufrichtigkeit untersuchten, alle Fragen, die man in den Circularen aufgeworfen hatte, untersuchten; ein solcher zweyter Convent, der nur die Fortsetzung des ersten wäre, indem er die Fehler der vorhergehenden Sitzungen gut machte, der würde einen ehrenvollen Zeitpunkt in der Maurerey. gründen.
Das ist der Gegenstand meiner heissesten Wünsche.
Ich habe mir, als ich dies Werk unternahm, alle die Unannehmlichkeiten nicht verhehlt, denen ich mich aussetzte; dennoch habe ich Zutrauen genug zu der Rechtschaffenheit derjenigen Brüder gehabt, deren Meinung ich am heftigsten angreifen mußte, um zu glauben, daß sie mir Dank für meine Freymüthigkeit wissen würden. Ich habe, das betheure ich, nicht die geringste Absicht gehabt, sie zu beleidigen; und wenn jemand in Versuchung geriethe, das zu glauben, so würde er beweisen, daß die Bosheit in seinem Herzen wohnte, da ich hingegen in dem meinigen die Entschuldigung finden würde: Mea mihi conscientia pluris est quam omnium sermo (Cic. Ad Attic. XII. 28).
Man wird mir vielleicht vorwerfen, daß ich nicht meine Meinung über den Zweck der Maurerey entwickelt habe. Darauf antworte ich:
1) Daß ich nie die Einbildung haben werde, mich für ohnfehlbar zu halten.
2) Daß ich nie gesucht habe, auch nie suchen werde, jemand, wer es auch sey, für meine Meinung zu gewinnen.
3) Endlich, daß es nicht meine Absicht seyn durfte, meine Meinung über den Zweck des Ordens zu entdecken, sondern die Unternehmungen des Convents zu zergliedern, ihre Fehler zu zeigen, und die schätzbaren Schritte zu loben.
Ich hielt es für Pflicht, mich dieser peinlichen und undankbaren Arbeit zu widmen, weil das Convent auf das Ende des Jahrs 1783 den Termin festgesetzt hatte, binnen welchem man seine Beystimmung zu jenen Unternehmungen geben sollte. Da die Brüder der ╬ von Lothringen aber einiges Zutrauen auf das Studium hatten, welches ich auf den Orden und dessen Gesetze verwendet habe, so glaubte ich, ich müßte denselben die Untersuchung der Unterhandlungen des Convents erleichtern.
Wird diese Arbeit nur für die ╬ von Lothringen, oder wird sie interessant genug seyn, zu verdienen, daß man sie auch an alle übrige Etablissements des Priorats von Austrasien schicke? Soll ich selbst, in der Würde eines Visitators des Priorats, dies bewürken? — Das alles unterwerfe ich der Untersuchung und Entscheidung der ehrwürdigen ╬, an dessen Spitze ich zu stehen das Glück habe. Aufrichtigere, erleuchtetere, schätzbarere Richter, und die meiner Freundschaft und meines ehrerbietigen Zutrauens würdiger wären, würde ich nirgends wählen können.
- Ausgearbeitet von Dr. phil. Roland Müller, Switzerland / Copyright © by Mueller Science 2001-2015 / All rights reserved - ESOTERIK von Dr. phil. Roland Müller
Siehe auch
- Konvente der Strikten Observanz
- Asiatische Brüder#Wilhelmsbader Konvent
- Konvent von Wilhelmsbad 1782
Persönlichkeiten in der Strikten Observanz
- Johann Georg Eck
- Herzog Ferdinand von Braunschweig
- Hund, Freiherr von
- Johann Christian Schubart von Kleefeld
- Moritz Graf von Brühl
- Heinrich Graf von Brühl
- Karl Adolf Graf von Brühl
- Friedrich Aloys Graf von Brühl
- Philipp Friedrich von Brüggen
Links
- "Abhandlung über die allgemeine Zusammenkunft der Freymäurer: bey dem Gesundbrunnen in Wilhelmsbad, ohnweit Hanau. Ins Deutsche übersetzt, mit Anmerkungen und Erläuterungen", 1784, Jean-Pierre-Louis Beyerlé https://books.google.de/books?id=kJRQAAAAYAAJ&printsec=frontcover&hl=de&source=gbs_ge_summary_r&cad=0#v=onepage&q&f=false