Patent: Unterschied zwischen den Versionen

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gleichbedeutend mit Gründungsurkunde, Warrant, Charter. Nach seinem aus dem Lateinischen abgeleiteten Wortsinn: "litterae patentes", offener Brief, ganz allgemein Bezeichnung für das Dokument, in welches zum Zeichen einer Berechtigung der Freimaurerei allgemein Einsicht genommen werden kann; auch das amtlich von einer Großloge ausgestellte Dokument, auf welchem sich die gerechte Arbeit einer Loge aufbaut. Daher auch Logenpatent  
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gleichbedeutend mit Gründungsurkunde, [[Warrant]], [[Charter]]. Nach seinem aus dem Lateinischen abgeleiteten Wortsinn: "litterae patentes", offener Brief, ganz allgemein Bezeichnung für das Dokument, in welches zum Zeichen einer Berechtigung der Freimaurerei allgemein Einsicht genommen werden kann; auch das amtlich von einer [[Großloge]] ausgestellte Dokument, auf welchem sich die gerechte Arbeit einer [[Loge]] aufbaut. Daher auch Logenpatent.
  
 
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*[[Stiftungsurkunde]]
 
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[[Kategorie:Lexikon]]
 
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Version vom 23. November 2011, 11:50 Uhr

Patent

Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)

gleichbedeutend mit Gründungsurkunde, Warrant, Charter. Nach seinem aus dem Lateinischen abgeleiteten Wortsinn: "litterae patentes", offener Brief, ganz allgemein Bezeichnung für das Dokument, in welches zum Zeichen einer Berechtigung der Freimaurerei allgemein Einsicht genommen werden kann; auch das amtlich von einer Großloge ausgestellte Dokument, auf welchem sich die gerechte Arbeit einer Loge aufbaut. Daher auch Logenpatent.

Freimaurerpatent

Quelle: Freimaurermuseum Rosenau → Website

Wien: "Joseph II. regulierte mit seinem Freimaurer-Patent vom Dezember 1785 die Freimaurerei in Österreich, worauf es in Wien nur noch zwei Sammellogen gab. Nach dem Niedergang der "Wahrheit" blieb schließlich allein die berühmte Loge "Zur neugekrönten Hoffnung" bestehen."

Siehe auch