Grußworte: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Freimaurer-Wiki
K (Fertig gestellt)
K
Zeile 45: Zeile 45:
 
:Wie oben bereits angeführt ist der Wortlaut und Umfang nicht streng reglementiert. Als in dem Rahmen der Zusammenkunft unangebracht wird gemeinhin angesehen:  
 
:Wie oben bereits angeführt ist der Wortlaut und Umfang nicht streng reglementiert. Als in dem Rahmen der Zusammenkunft unangebracht wird gemeinhin angesehen:  
  
:Ausschweifende Berichte über die Anreise, den Empfang, das vorgefundene Logenhaus, die Qualität des gehörten Vortrages, also der [[Zeichnung]], die Qualität der [[Arbeit]], den Hinweis auf Unterschiede zur gewohnten Art der Durchführung in der heimischen Loge oder [[Obödienz ]], usw.
+
:Ausschweifende Berichte über die Anreise, den Empfang, das vorgefundene Logenhaus, die Qualität des gehörten Vortrages, also der [[Zeichnung]], die Qualität der [[Arbeit]], den Hinweis auf Unterschiede zur gewohnten Art der Durchführung in der heimischen Loge oder [[Obödienz]], usw.
  
 
:Werden diese Bestandteile aneinandergereiht, so ergibt sich ein - zwar wohlgemeinter und oft blumiger - Redeschwall, welcher sich von dem Sinn und Zweck, nämlich dem Überbringen der Grüße, (zu) weit entfernt.
 
:Werden diese Bestandteile aneinandergereiht, so ergibt sich ein - zwar wohlgemeinter und oft blumiger - Redeschwall, welcher sich von dem Sinn und Zweck, nämlich dem Überbringen der Grüße, (zu) weit entfernt.

Version vom 30. März 2017, 09:20 Uhr

Grußworte

Grundsätzlich zu unterscheiden sind vier Arten von Grußworten. Deren Unterschied bezieht sich auf den Überbringer und den Zeitpunkt der Aussprache bzw. Ansprache.

1. Vertreter der Großloge (Großmeister, Distriktsmeister oder deren Stellvertreter) bringen zu Beginn der Zusammenkunft (Tempelarbeit) Grußworte der Großloge vor, welche sie repräsentieren.
2. Besuchende Brüder Freimaurer sprechen zum Ende der Zusammenkunft hin Grußworte aus, und überbringen die kurzen Grüße der Loge, welche sie repräsentieren.
3. Besuchende Brüder Freimaurer sprechen nach dem Ende der Zusammenkunft, beispielweise während der Tafelloge oder während des Brudermahls oder des informellen Beisammenseins, Grußworte aus, und überbringen die ausführlichen Grüße der Loge, welche sie repräsentieren.
4. Eingeladene Profane sprechen Grußworte, üblicherweise zu Beginn einer öffentlichen Veranstaltung, wie z.B. einem Logenjubiläum oder Festakt, in ihrem eigenen Namen oder der Organisation oder öffentlichen Einrichtung, welche sie repräsentieren, aus.

Während die Vertreter der Großloge und Profane in der Wahl der Worte und der dem Anlass angemessene Länge des Grußwortes frei sind, gelten für die Überbringung von Grüßen durch besuchende Brüder im Rahmen der Zusammenkunft Regeln, im Sinne eines "ungeschriebenen Gesetzes" bzw. der Etikette:

Wer überbringt die Grußworte beim Logenbesuch?

Ein einzelner besuchender Bruder überbringt die Grußworte seiner Loge selbst. Bei zwei oder mehr Besuchern aus der jeweils gleichen Loge überbringt der "Dienstälteste" die Grüße.
Beispiele:
Reist also ein Meister in der Funktion als Pate mit seinem ihm anvertrauten Lehrling, so überbringt der Meister die Grüße.
Reist eine Gruppe von Gesellen, so überbringt üblicherweise derjenige die Grüße unter ihnen, der dem Bund am längsten angehört.
Reist eine Gruppe von Brüdern gemeinsam, so gilt das Senioritätsprinzip, d.h. der Meister vom Stuhl bzw. der Altstuhlmeister vor dem Meister, dem Gesellen, dem Lehrling.

Wann überbringt man die Grüße beim Logenbesuch?

Die kurzen Grüße werden zum Ende der Zusammenkunft hin, und nach Aufforderung durch den lokalen Meister vom Stuhl bzw. dessen 1. Aufseher. Ihm wird im freimaurerischen 'Jargon' "das Wort (d.h. das Rederecht) erteilt".
Ausführlichere (Gruß-)Worte sind nach dem Ende der Zusammenkunft angebracht.

Wie überbringt man die Grüße beim Logenbesuch?

Der genaue Wortlaut ist nicht festgeschrieben. Etabliert und bewährt ist die kurze Form, welche lauten kann wie folgt:
"Ich überbringe die herzlichen und brüderlichen Grüße meines Meisters vom Stuhl (namentlich benannt) und der Brüder der gerechten und vollkommenen Loge - auch Johannisloge - (namentlich benannt) Nummer (namentlich benannt) im Orient - (namentlich benannt)."
Davon abweichende Ergänzungen sind zulässig und angebracht, wenn neu aufgenommenen Lehrlingen zu ihrer Aufnahme bzw. neu beförderten Gesellen zu ihrer Beförderung bzw. neu erhobenen Meistern zu ihrer Erhebung gratuliert wird. Gegebenenfalls wünscht man den zuvor genannten noch alles Gute auf ihrem weiteren freimaurerischen Weg.
Darin erschöpft sich das Grußwort beim Logenbesuch.

Was ist kein Bestandteil eines Grußwortes beim Logenbesuch?

Wie oben bereits angeführt ist der Wortlaut und Umfang nicht streng reglementiert. Als in dem Rahmen der Zusammenkunft unangebracht wird gemeinhin angesehen:
Ausschweifende Berichte über die Anreise, den Empfang, das vorgefundene Logenhaus, die Qualität des gehörten Vortrages, also der Zeichnung, die Qualität der Arbeit, den Hinweis auf Unterschiede zur gewohnten Art der Durchführung in der heimischen Loge oder Obödienz, usw.
Werden diese Bestandteile aneinandergereiht, so ergibt sich ein - zwar wohlgemeinter und oft blumiger - Redeschwall, welcher sich von dem Sinn und Zweck, nämlich dem Überbringen der Grüße, (zu) weit entfernt.
Angemessen ist jede weitere Ausschmückung und Berichterstattung nach dem Ende der Zusammenkunft.

Wann ist es angebracht Nachsicht zu üben?

Gesellen auf Reisen sollten durch ihre Paten auf die angemessene Überbringung von Grüßen vorbereitet sein. Sind sie es nicht, so ist es ihnen nicht (alleine) anzulasten, sondern (vor allem) ihren Paten.
Besucher aus dem Ausland mögen mit anderen Gepflogenheiten vertraut sein. Die besonders weite Anreise, aber auch die Freude darüber neue Brüder kennenzulernen, oder einer an Arbeit teilgenommen zu haben, welche manchen Unterschied zur heimischen Durchführung erkennen ließ, mag zu ausführlicheren Grußworten verleiten.

Siehe auch

Beiträge in welchen "Grußworte" der o. g. 'ersten Art' zitiert werden: