Grade
Grade
Quelle: Lennhoff, Posner, Binder
Die Einteilung des Lehrinhaltes der Freimaurerei in Stufen oder Grade ist in ihrer Eigenart als Männerbund gelegen. Alle Mannerbünde, die ein Mysterium, das heißt ein esoterisch bedeutungsvolles Lehrgebäude verwalten, teilen ihre Lehren gradweise, in miteinander verbundenen Lehrstufen mit (vergl. hierzu Heinrich Schurz: "Altersklassen und Männerbünde"). Die Einteilung in die drei Grade des Lehrlings, des Gesellen und Meisters, deren symbolische Deutung nicht nur an die Lebensalter: Jüngling, Mann, Greis, sondern auch an die Vorstellung von Geburt, Leben und Tod anschließt, ist heutigentags Gemeinbesitz der gesamten Maurerei. Sie werden als die symbolischen Grade bezeichnet.
In den ersten Entwicklungsjahren der Großlogenmaurerei ab 1717 ist nur von zwei Graden (nach Hughan sogar nur von einem) die Rede. Der I. Grad wurde dann in zwei Absehnitte geteilt, so daß gegen 1730 das System der drei Grade ziemlich allgemein durchgearbeitet erscheint. Gould zufolge anerkannten die Konstitutionen von 1723 zwei Grade: Lehrling und Gesellen oder Meister jene von 1738 drei: Lehrling, Geselle und Meister. Ähnlich urteilt Speth. In der englischen Unionsakte von 1813 wurde feierlich festgelegt, daß die reine alte Maurerei aus drei und nicht mehr Graden bestehe".
Manche Lehrarten beschränken sich nicht auf diese Dreizahl, sondern führen sie in verschiedenen zahlreichen Stufen (s. Hochgrade) weiter. Der Inhalt der freimaurerischen Lehre ist jedoch in den drei symbolischen, auch blauen oder Johannisgraden genannten Stufen vollkommen enthalten.