Joseph II

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Joseph II.

Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)

römisch-deutscher Kaiser seit 1765 * 1741, † 1790, begünstigte eine zeitlang die Freimaurerei, der er aber nicht angehörte. Eingehend sprach er über den Bund mit dem dänischen Rittmeister von Sudthausen (s. d.) Abgesandten der Großen Landesloge der Freimaurer von Deutschland, der ihm 1776 im Auftrag Zinnendorfs die Bitte um die Bestätigung des Protektoriums Friedrichs des Großen unterbreitete.

Das betreffende Schreiben hatte vom Landesgroßmeister Herzog Ernst von Sachsen-Gotha und Altenburg unterfertigt werden sollen, der es aber ablehnte, sich persönlich in dieser Sache "an des Teutschen Reiches Oberhaubt" zu wenden da seine Unterschrift "dem gemeinen besten eher nachteilig als zuträglich sein darfte". Der Herzog hatte übrigens gehört, "der Kaiser sei Macon" und empfahl, ihm auch die Landes Großmeisterschaft anzutragen. Sudthausen setzte dem Kaiser in zwei Unterredungen die Grundsätze der Freimaurerei auseinander.

Joseph schien nicht abgeneigt, selbst seinen Anschluß zu vollziehen, wollte sofort an Ort und Stelle unterrichtet werden, was Sudthausen ablehnte, war dann gesonnen, sich in aller Form aufnehmen zu lassen, kam aber davon wieder ab, als auch die Mitglieder der Strikten Observanz in Prag in Konkurrenz traten und ihn in einem von Herzog Ferdinand von Braunschweig in einem begleiteten Brief ebenfalls aufs dringendste einluden, der ihre zu werden.

Überdies war Joseph 1776 noch Mitregent seiner Mutter, deren alte freimaurergegnerische Verfügung noch Geltung hatten. Er schrieb dem Herzog von Braunschweig, daß er nicht beitreten könne, weil dies den Landesgesetzen zuwider und auch seiner Mutter nicht angenehm wäre.

Der Großen Landesloge schrieb der Kaiser u. a., daß ihre Tendenz, christliche Tugend zu befördern und der Menschlichkeit nutzbar zu sein, mit seinen Gesinnungen und Wünschen übereinstimme. Wenn er auch den erbetenen Schutz nicht gewähren könne, wolle er sie doch versichern, "daß Männer und Gesellschaften, die nach diesen Vorsätzen handeln, wegen ihrem dabei beobachtenden Geheimnis, wenn sie nur nicht Böses, sondern lauter Gutes thuen, weder von meiner Bangigkeit, noch von meinem Vorwitz jemals was zu sorgen haben wurden". Das Überwuchern aller möglichen, die wahre Freimaurerei überschattenden und ihre Grundgedanken vereinenden Systeme (Rosenkreuzer, Asiatische Brüder usw.) mit ihren Geisterbeschwörungen, Experimenten veranlaßte Joseph, auf Betreiben zweier führender Freimaurer, des Landes-Großmeisters Fürsten Dietrichstein (s. d.) und des Freiherrn von Born (s. d.), 1785 die Freimaurerei zwar unter seinen Schutz zu stellen, aber gleichzeitig die Zahl der Logen eng zu begrenzen.

In einem "Handbillet" wurde die Zahl der Wiener Logen auf 2 bis 3, mit je höchstens 180 Mitgliedern beschränkt. Im übrigen durften Logen mit beschränkter Zahl nur an den Sitzen der Landesregierungen existieren. Dafür sollten die Regierungen den Freimaurern "allenthalben vollkommene Aufnahme und Schutz und Freiheit angedeihen lassen..."

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