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Charter

Aus Freimaurer-wiki

Charter

Quelle: Lennhoff, Posner, Binder von 1932

(engl.), auch Warrant, Logenpatent, Stiftsbrief, durch den eine Loge seitens einer Großloge ermächtigt wird, die gesetzmäßige freimaurerische Tätigkeit aufzunehmen. Viele Großlogen schreiben vor, daß das Dokument in jeder Arbeit offen aufliegen muß. Im Falle der Auflösung einer Loge wird der Charter von der Großloge eingezogen.

Siehe auch

Von „http://freimaurer-wiki.de/index.php/Charter

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