Arche Noah

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Lithographie von Bencke & Scott 1871
Bibel 1897 gemeinfrei.jpg

Noah

Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)

Noah und die Sintflutsage spielen in der Geschichtslegende der alten Konstitutionen (s. "Chronik" in der Einleitung) eine gewisse Rolle; nicht nur weil die Arche Noah als Symbol der Kultur (Kirche) gilt, da in ihr alle Menschenweisheit und die naturliche Schöpfung über das Große Wasser hinübergerettet wurden sondern auch weil Noah als Stammvater der Noachiden (s. d.) bezeichnet wird.

Noachite oder Preußischer Ritter

Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)

(frz. N. ou Chevalier Prussien, engl. N., or Prussian Knight), XXI. Grad des A. u. A. Schottischen Ritus. Nach Thory (Acta Latomorum) soll dieser Grad um 1755 von Friedrich d. G r. gestiftet worden sein, was jedoch nicht richtig ist. Er will zu Bescheidenheit und Demut erziehen, die Unwissenden belehren und gegen Heuchelei und Übermut auftreten. In der französischen Deutung wendet sich der Noachit gegen die mißverstandene Freiheit die zur Zügellosigkeit führt, gegen die Unordnung, die der Anarchie entspringt, gegen eine falsche Auffassung der Humanität, die die Despotie der Massen im Gefolge haben muß. Er lehrt die unabhängige, unbeeinflußte Rechtssprechung, die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze gegenüber der Willkür der Menge.

Noachiden

Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)

In der zweiten Ausgabe des Andersonschen Konstitutionebuches von 1738 nur in dieser, später nicht mehr —werden im historischen Teil die Freimaurer als "Noachiden" oder "Sohne Noahs" bezeichnet; überdies erscheint die erste "Alte Pflicht" geändert; der Maurer ist nach diesem Text ,,Durch seinen Beruf verpflichtet, dem Sittengesetz zu gehorchen wie ein echter Noachide..."

Weiter spricht Anderson dann von den "guten und redlichen Mannern, von Ehre und Rechtschaffenheit, die in den dreigrosen Artikeln Noahs übereinstimmen, genug, um den Kitt der Loge zu erhalten...". An dem Worte N. ist von freimaurerischer und gegnerischer Seite sehr viel herumgedeutet worden. Das Gesetz Noahs wurde religionsphilosophisch gedeutet als eine Art Primitivreligion, die vor dem Alten Testament die "herrschende" gewesen sein soll. Da Durch das Alte Testament — allerdings erst nachdem ein neues hinzugekommen war — gewisser maßen eine Spaltung des Glaubens eingesetzt hat, sollte im Begriffe des N. die uralte und den beiden Testamenten vorangegangene Natur- oder Urreligion verstanden werden.

Mit diesen Begriffen der Urreligion, die alle Menschen verbinden sollte, beschäftigte sich die Zeit Andersons sehr gerne. Sie umfaßte sechs Gesetze, die Gott dem Adam bekanntgegeben habe, namlich: keine Abgotterei zu treiben und kein Bildwerk zu verehren, den Namen Gottes nicht zu lastern, kein Blut zu vergießen und sich vor jedem Tötschlage zu huten, Blutschande und Unzucht zu vermeiden nicht zu stehlen und zu rauben, und schließlich: nach Recht und Gerechtigkeit zu leben. Hierzu soll Noah noch ein weiteres, siebentes Gesetz, erhalten haben: weder von einem lebenden, noch von einem in seinem Blute erstickten Tiere zu essen.

An diese Vorschriften denkt nun weder Anderson in der Neubearbeitung seiner Konstitutionen 1738, noch hat die Großloge von England 1735 an die Einzelheiten dieser gottlichen Bestimmungen gedacht, als sie den in der Rawlinson-Sammlung des Bodleyan-Museums erhaltenen Brief nach Kalkutta schrieb, in dem von "gelehrten Indiern" die Rede ist, die sich gerne N. nennen lassen wegen der strengen Befolgung seiner (d. h. Noahs) Vorschriften, die in jenen Gegenden von den Schülern des Großen Zoroaster mitgeteilt wurden, des gelehrten Archimagus von Baktrien, eines Großmeisters der Magie...". Es waren seit 1723 Juden und Mohammedaner aufgenommen worden.

Die Großloge wollte ausdrucken: die beiden Testamente sind auf die in unseren Reihen hervortretenden konfessionellen Unterschiede nicht anwendbar. Wir mussen als Gründlage jene Religion nehmen, in der alle rechtschaffenen Menschen ubereinstimmen. Im metaphorischen Sprachgebrauch der Zeit ist das der Bund der Urreligion, nicht der Bund mit Israel und nicht der mit Jesus, sondern die alles verbindende, noch nicht differenzierte Fassung des Bundes mit Noah, die pracepta Noachica oder Noachidarum. Wolfstieg hat sicher recht, wenn er meint, Anderson konne nicht die oben angefuhrten sieben Regeln oder Gesetze gemeint haben.

Für das uralte, bis in die animistische Periode des Menschengeschlechtes zurückgreifende Speiseverbot war in den Pflichten der Freimaurer weder Veranlassung noch Platz. Anderson spricht von drei Großen Artikeln Noahs. Auch Mendelssohn hat die sieben noachitischen Gesetze in drei zusammengezogen:

  • 1. Gottesverehrung mit Ausschluß jeden Götzendienstes;
  • 2. Verbot von Mord, Ehebruch und Diebstahl;
  • 3. Gerechtes Leben und Verbot, von Lebendem zu essen.

Wie Wolfstieg auf die Deutung: "Fürchtet Gott, ehret den König und liebet die Bruder" kommen konnte, ist nicht klar. Hierfür ist nirgends eine Handhabe gegeben. Begemann glaubt, die drei noachitischen Gesetze seien gewesen "Brotherly love, relief and truth", was sicherlich ebenso unrichtig ist. Denn der Brief der Großloge nach Kalkutta last Glaubensfragen anklingen, woraus geschlossen werden kann, daß die Großloge damit sagen wollte: alle Glaubensmeinungen in Ehren, wir Freimaurer sind N., für uns haben diese "denominations or persuasions" (s. die erste Alte Pflicht) keine weitere Bedeutung, weil wir N., d. i. Bekenner einer alles überbrückenden ursprunglichen Religion sein wollen.

Es ist nicht der einzige Fall der Freimaurergeschichte, wo eine Umschreibung (ein Tropus), die der Ausschmuckung einer gehobenen Stilart dienen soll, dadurch, daß sie ernster genommen wurde als der Schreiber wohl beabsichtigt hat, den Sinn verschleiert hat.

Daß in der folgenden Auflage der Verfassung (1756) die Großloge die ganze Noachidentradition wieder strich und zur ersten Fassung von 1723 zurückkehrte, ist wohl auch ein Beleg dafür, daß man die Stelle mit den N. nicht für eine wesentliche Verbesserung, sondern für eine unwesentliche Ausschmuckung des ersten Andersonschen Textes auffaßte. Daß in der Yorker Urkunde der Prinz Edwin von N. spricht, was Krause zu einer sehr schonen Erorterung veranlaßte, ist ebenfalls unwesentlich, denn die Yorker Urkunde ist eine im 18. Jahrhundert und sicherlich erst nach 1738 angefertigte Fälschung.

Trotzdem nun die Großloge von England Durch Ausmerzung der Noachidenstelle, die in keiner der weiteren Ausgaben der Konstitutionen wiederkehrt, deutlich zu erkennen gegeben hat, daß sie diese metaphorische Entgleisung aufgibt, wobei bemerkt sei, daß der Verfasser der dritten Ausgabe wieder ein Geistlicher, Entick (s. d.), war, glaubt Ludendorff daraus Schlusse ziehen zu durfen, die auf ein Weltreich Noahs und der N. hindeuten (Ludendorff, "Vernichtung usw.", Seite 34). Da sich die Freimaurer nach Ludendorff (1. e. 32) N., also Söhne Noahs nennen sollen, so ist für ihn der Beweis jüdischer Weltmachtsplane mit Hilfe der Freimaurerei wieder einmal gegeben.

Hierzu kann bemerkt werden, das sich die Freimaurer erstens nicht N., sondern bestenfalls Söhne der Witwe nennen, und daß die Noahtradition nur noch in einem Seitenzweige der englischen Freimaurerei (Royal Ark Mariner) und in einem unwichtigen Grade des A. u. A. Schottischen Ritus eine Rolle spielt, sonst aber in der gesamten Freimaurerei so unbekannt ist, daß die meisten Freimaurer von ihr überhaupt keine Ahnung haben.

Trotzdem Ludendorff in einer Fusnote besonders darauf aufmerksam macht daß er "diese und andere Mitteilungen besonderer Stelle verdankt", trotzdem er den jüdischen Weisen Maimonides und den Rabbi Elieser zitiert, bringt er die noachitischen Gesetze falsch. Von einem "Gehorsam der jüdischen Obrigkeit und Jehova gegenüber" steht nichts im ersten noachitischen Gesetz. Wohl aber von Gottesverehrung, die — da es sich um ein jüdisches Gesetz handelte —wohl nur dem in Jehova personifizierten Gotte zugewendet werden konnte.

Zusammengefaßt konnen also die noachitischen Bezugstellen in den Konstitutionen von 1738 nur als eine Art Paraphrase über die erste Fassung der ersten Alten Pflicht "Concerning God and Religion" aufgefaßt werden, die von den englischen Freimaurern selbst als so überflüssig empfunden wurde, daß sie die Streichung bei der ersten sich bietenden Gelegenheit vornahmen.

Siehe auch


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