Deutscher Großlogenbund

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Deutscher Großlogenbund

Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)


Die Idee eines Deutschen Logenbundes, bereits 1790 von Bode propagiert, von Schröder aufgenommen und 1801 im "sehr schwachen Gebilde des Logenvereins" auch "Großer Freimaurerbund" genannt, für ganz kurze Zeit und nur für eine kleine Minderheit verwirklicht, wurde um die Mitte des 19. Jahrhunderts immer häufiger vorgebracht, namentlich auch als Wunsch nach einer einheitlichen deutschen National-Großloge. Der sächsische Großmeister Warnatz regte schließlich eine Zusammenkunft der deutschen Großmeister an, die 1868 in Berlin im Hause der "Drei Weltkugeln" stattfand. Nur die Bayreuther Großloge fehlte.

Der Versuch glückte, und so fanden in den folgenden Jahren weitere derartige Deutsche Großmeistertage statt. Wenn auch nicht alle gefaßten Beschlüsse von den Großlogen einmütig genehmigt wurden, so brachten sie diese doch einander so weit näher, daß wieder auf Antrag von Warnatz bald nach der Reichsgründung die Bildung eines Deutschen Großlogenbundes ins Auge gefaßt werden konnte. Nach langen Verhandlungen trat dieser am 19. Mai 1872 in Berlin ins Leben.

Als seine Bestimmung wurde statuiert, die Einigkeit und die Zusammenarbeit der deutschen Logen zu wahren und zu fördern und den außerdeutschen Großlogen gegenüber eine gemeinsame maurerische Stellung einzunehmen. Er umfaßte die acht deutschen Großlogen; die "Freie Vereinigung der fünf unabhängigen Logen" (die sich erst nach dem Weltkrieg zur Großloge "Deutsche Bruderkette" zusammenschlossen) wurde zwar anerkannt, aber nicht in den Deutschen Großlogenbund aufgenommen. Dessen Aufbau zeigte von Anfang an schwere innere Mängel.

Er war ein recht lockeres Gefüge, dass durch stete Eigenbröteleien nicht fester wurde. Eine gemeinsame geistige Führung scheiterte an partikularistischen Neigungen. Der Deutsche Großlogenbund (war in der Ablehnung von einschneidenden und fortschrittlichen Anträgen stärker als im postiven Schaffen, namentlich auf geistigem Gebiet. Eine Belebung des ethischen Geistes und der Logen, "eine Anregung, zum Fortschreiten auf ritualistischem Gebiet ist von ihm nicht ausgegangen, ist selbst den Zweck der Einigung, den er sich vorgesetzt, vermocht er nicht zu erfüllen", schrieb 1900 das "Allgemeine Handbuch der Freimaurerei", eine Auffassung, zu deren Änderung auch später nicht geschah.

Der Bund war eigentlich nur eine beratende, keine wirklich bestimmende Körperschaft, wichtige Beschlüsse konnten durch eine einzige Oppositionsstimme abgelehnt werden. Die Tätikeit des Deutschen Großlogenbundes war daher im allgemeinen eine recht bescheidene. Folgendes sei aus den Ergebnissen der (mit geringen Unterbrechungen jährlichen Großlogentage herausgehoben:

1873 erklärte der Deutsche Großlogenbund, fest an dem Grundsatz zu halten, daß die Verschiedenheit der Hautfarbe und Rasse kein Hindernis der Anerkennung sei.

1874 lehnte er gegenüber nordamerikanischen Großlogen die Anerkennung des Sprengelrechtes ab und stellte fest, daß die innere Arbeit der Logen an der Veredlung und sittlichen Vervollkommnung ihrer Mitglieder die Hauptaufgabe der Freimaurer sei und bleibe.

1877 wurde als Reaktion auf die Streichung des A. B. a. W. durch den Großorient von Frankreich erklärt: "Das den Freimaurern heilige Sittengesetz hat seine tiefste und stärkste Wurzel in Gott."

1880 wurde der Plan einer Deutschen National-Großloge zu Grabe getragen,

1883 die Gründung der Viktoria-Stiftung beschlossen.

1884 eine Antwort auf die Enzyklika Leos XllI. als unnötig bezeichnet.

1885 wurden die Bestrebungen des Findelschen Lessingbundes als nicht berechtigt abgelehnt,

1887 der Unabhängige Orden B´nai B´rith als geheime Verbindung erklärt, der anzugehören keinem Mitgliede deutscher Logen gestattet sei.

1893 wurde der Gedanke eines ständigen allgemeines Deutschen Maurertages abgelehnt und der Settegast Großloge die Anerkennung verweigert. Die Ablehnung der letzteren gehörte auch in den folgenden Jahren zu den Beschlüssen der Großlogentage.

1897 fiel ein Antrag auf allgemeine Anerkennung der Alten Pflichten von 1723 und der Allgemeinen maurerischen Grundsätze des Deutschen Großmeistertages von 1870.

1900 stand abermals auf Anregung des Rheinisch-Westfälischen Logenverbandes die Frage einer einheitlichen deutschen Großloge zur Erörterung. Es wurde festgestellt, daß nach den geschichtlich gewordenen Verhältnissen eine größere formelle Vereinigung zurzeit unmöglich sei, doch sollte eine Ausgestaltung des Deutschen Großlogenbundes studiert werden.

Zu Anfang des Jahrhunderts häuften sich die Schwierigkeiten 1901 und 1902 fanden wegen der im Gefolge der Settegast-Angelegenheit durch die Großloge von Hamburg ausgebrochenen ernsten Streitigkeiten zwischen den alt-preußischen Großlogen und der Großloge von Hamburg überhaupt keine Großlogentage statt.

1903 gab es Meinungsverschiedenheiten wegen der Gründung einer Loge Hamburger Systems in Kopenhagen. Immerhin kam es zu einer Wiederaufnahme der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den "Drei Weltkugeln" und "Royal York" einerseits und Hamburg anderseits.

1905 wurde der Entwurf zu einem Bundesgericht den die erwähnten Differenzen zwischen der Großen Loge von Hamburg und den Altpreußen gezeitigt hatten, abgelehnt, der 1903 gutgeheißene Antrag auf Herausgabe einer wissenschaftlichen maurerischen Zeitschrift vertagt. Den Großlogen wurde es jetzt anheimgestellt, es mit sich selbst abzumachen, ob sie den Orden B'nai B'rith als geheime Gesellschaft betrachten wollten. Einstimmig wurde die Anerkennung der Grande Loge de France ausgesprochen.

Von 1907 an wurde eine Reorganisation des Großlogenbundes immer wieder erörtert. In diesem Jahre brachte die Große Landesloge durch den Grafen zu Dohna den Entwurf eines Grundgesetzes ein, als dessen Zweck u. a. angeführt wurde, die führenden und maßgebenden Kreise der Nation aufs neue für die Mitwirkung an den freimaurerischen Arbeiten zu gewinnen, die freimaurerische Erziehung auf breite Schichten des Volkes zu übertragen.

Wichtig war an dem Entwurf vor allem der Vorschlag auf Schaffung eines gemeinsamen Bundesamtes, zu dessen Aufgaben geschichtliche Forschungen auf dem Gebiete der Maurerei, Verbreitung und Durchführung kultureller Aufgaben auch außerhalb freimaurerischer Kreise, und Berichterstattung über die Verhältnisse der Freimaurerei und über die Tätigkeit derselben inner- und außerhalb Deutschlands gehören sollten.

Der Entwurf scheiterte aber bereits 1908 daran, daß über die Zahl der Großlogenvertreter im Bundesamt keine Einhelligkeit zu erzielen war; die Große Landesloge wollte sich der Auffassung der anderen sieben Großlogen nicht anbequemen. Diese Haltung drohte zu einer Ausschaltung der Großen Landesloge zu führen; am 6. Dezember 1908 beschlossen die sieben in Bayreuth einig gewesenen Großmeister in Berlin die Gründung eines Verbandes deutscher Freimaurerlogen zur Vertiefung und Verbreitung der freimaurerischen Gedanken in Deutschland, in welchem die deutschen Johannislogen eine angemessene Vertretung erhalten sollten.

Wiederanknüpfung der Beziehungen zum Grand Orient de France

Infolgedessen bekundete die Große Landesloge 1909 Entgegenkommen, die Angelegenheit scheiterte jedoch trotzdem abermals an der Frage des Stimmenverhältnisses im Bundesamt. Auf der gleichen Tagung wurde die Wiederanknüpfung der Beziehungen zum Grand Orient de France mit den Stimmen der fünf humanitären Großlogen gegen die drei altpreußischen Großlogen beschlossen. Diese Majorisierung führte 1910 (Darmstadt) nach energischem Auftreten der drei altpreußischen Großlogen zum Beschluß auf Einführung der Dreiviertelmehrheit bei den Abstimmungen.

Während des [Ersten] Weltkrieges

Während des [Anm.d.Red: Ersten] Weltkrieges wurden Beziehungen zur bulgarischen und türkischen Freimaurerei hergestellt und 1917 die Aufnahme der Freien Vereinigung der fünf unabhängigen Logen in den Deutschen Großlogenbund vollzogen.

Seit 1916 wurde die Diskussion über das Grundgesetz und die Schaffung eines Bundesamtes wieder aufgenommen. Nach dem Waffenstillstand 1918 ergingen Funksprüche an die Großlogen von England und der Vereinigten Staaten, in denen — für die deutschen Frauen und Kinder um Aktionen zwecks Milderung der harten Bedingungen ersucht wurde und gleichzeitig an die Großlogen der im Krieg neutral gebliebenen Länder, mit der Bitte, diesen Aufruf zu unterstützen.

In den beiden folgenden Jahren veranstaltete der mittlerweile gebildete Arbeitsausschuß des Deutschen Großlogenbundes in Nürnberg (im Anschluß an die Jahresversammlung des Vereins Deutscher Freimaurer) und in Potsdam Gemeinschaftstagungen, eine Art Lehrkurse, bei denen aktuelle Probleme zur Erörterung gelangten.

Es war dies der erste Versuch, den Deutschen Großlogenbund aus einer formalen Einigung der deutschen Großlogen zu einer inneren Annäherung derselben zu führen und Brr. aller Systeme Gelegenheit zu geben, sich in persönlicher Fühlungnahme und freiester Aussprache in den gemeinsamen maurerischen Geist zu vertiefen und die Anschauungen über brennende Gegenwartsfragen der deutschen Freimaurerei zu klären.

Abwehrschriften

Der Ausschuß begann auch, gegenüber den in der Öffentlichkeit einsetzenden Angriffen, Abwehrschriften an die Logen abzugeben.

Die Altpreußen

Dann aber spitzten sich die Verhältnisse so zu, daß es 1922 am 50. Jahrestag der Gründung des Deutschen Großlogenbundes zum Austritt der drei altpreußischen Großlogen kam. Die Altpreußen machten geltend, eine innere Verschmelzung und die Beseitigung der von altersher bestehenden Gegensätze sei dem Deutschen Großlogenbund nicht gelungen, dieser sei durch seine Verfassung zu einer fast gänzlich handlungsunfähigen Körperschaft geworden, durch einen mittlerweile erfolgten engeren Zusammenschluß der Humanitären sei das vom Deutschen Großlogenbund durch offiziellen Beschluß abgelehnte sogenannte Maurerparlament in die Tat umgesetzt worden "und damit der Zerfall des Großlogenbundes in zwei Bünde ohne Schuld der altpreußischen Großlogen praktisch bereits geschehen" (s. Vertretertage).

Die Altpreußen hoben ferner ihren "rein nationalen" Standpunkt hervor, kritisierten die in den Kreisen der anderen Großlogen angeblich vorhandenen "pazifistischen und kosmopolitischen" Anschauungen, die Große Landesloge und die National-Mutterloge führten darüber Klage, daß sie wegen ihrer Haltung in der Judenfrage Angriffen von Mitgliedern der humanitären Logen ausgesetzt gewesen seien, schließlich wurde erklärt, die altpreußischen Großlogen fühlten sich durch die Zugehörigkeit zum Großlogenbund in der Durchführung ihrer Aufgabe beengt, zur Wiederaufrichtung des deutschen Volkes "durch Erziehung zur Vaterlandsliebe, zum Nationalgefühl und zum Gemeinsinn sowie durch Förderung der Religiosität im Volke und der Abkehr vom Materialismus" beizutragen.

Der Austritt war also sichtlich vom Bestreben geleitet, der völkischen Zeitströmung Rechnung zu tragen und die Scheidung in ein christliches und ein humanitäres Lager deutlich zu markieren. An den gemeinsamen Stiftungen des Deutschen Großlogenbundes blieb die ausgeschiedene Gruppe beteiligt.

Der dieserart sehr geschwächte Großlogenbund trat in der Folge als Rumpforganisation zusammen. Er schrumpfte noch mehr ein, da auch die Große Landesloge von Sachsen ihren Austritt vollzog und die mittlerweile gegründete Großloge "Deutsche Bruderkette" ebenfalls nicht mehr mittat. Heute [Anm.d.Red.: 1932] besteht der Deutsche Großlogenbund nur mehr aus den Großlogen von Hamburg, Bayreuth, Frankfurt und Darmstadt.

Siehe auch